Erstellt am 08.03.2013 um 09:24 Uhr von gironimo
Wohl eher nicht. Siehe § 13 BetrVG. Neuwahlen ja, ..... wenn die Zahl um mindestens 50 AN gesunken ist .....
Der BR bleibt
Erstellt am 08.03.2013 um 10:31 Uhr von rkoch
> wenn die Zahl um mindestens 50 AN gesunken ist .....
und selbst das ist aktuell irrellevant, da das eine Stichtagsbetrachtung exakt 24 Monate nach dem Wahltag ist. Sofern also Ofujan nicht zuletzt außerhalb des regelmäßigen Zeitraums gewählt hat (also vor längstens 24 Monaten) ist dieser Stichtag spätestens am 31. Mai 2012 gewesen, heute also uninteressant.
Aus Anlass der nächsten Wahl, also Frühjahr 2014, wird aber vermutlich ein 3er BR gewählt, sofern die Veränderungen von Dauer sind.
EDIT: Weil mir das gerade noch auffällt:
> Unsere Firma ist durch austritte (Rente, Krankheit, ect.) geschrumpft.
Krankheit, etc. sind natürlich keine Austritte. Nur: Rente, Kündigung, Aufhebungsvertrag.