Erstellt am 08.03.2013 um 09:29 Uhr von gironimo
Ist es denn verboten? Und wer hat da was verboten? Und wer will was wofür bestrafen? Hat es einen Datenklau gegeben oder was?
Wenn die zitierten MA eigentlich fremde Dienstleister sind, seit Ihr ja nicht zuständig. Oder sind es doch vielleicht AN?
Egal wie, ich würde den Kollegen raten einen kühlen Kopf zu bewahren, und sich nicht Schuhe anziehen sollen, die nicht für sie bestimmt sind.
Erstellt am 08.03.2013 um 11:04 Uhr von AlterMann
Hallo Wachmann,
Deine Ausführungen sind ein wenig kurz. So lässt sich da nichts Substanzielles zu sagen.
- Haben die externen Dienstleister festgestellt, dass Mitarbeiter private Geräte am Kundennetzwerk angeschlossen haben, oder kommen sie selbst als "Täter" in Frage?
- Wenn das Anschließen privater Geräte am Netzwerk verboten ist, was droht einem Zuwiderhandelnden? Das kann alles sein zwischen erhobenen Zeigefinger bis zur fristlosen Kündigung.
- Musste den MA bekannt sein, dass das Anschließen verboten ist, oder ist das in irgendeiner Dienstanweisung "versteckt"?
- Hat der AG die Möglichkeit, solche unerlaubten Vorgänge minutiös nachzuvollziehen? Gibt es dazu eine BV? (Verhaltenskontrolle?)
Erstellt am 08.03.2013 um 11:12 Uhr von rkoch
Auch mal zum Begriff "am Kundennetzwerk angeschlossen":
Soo einfach ist das ja nun nicht. Selbst wenn jemand einen USB-Stick an einem Rechner anschließt, nutzt ihm das erstmal wenig. Er muss ja zumindest erst einmal auf diesem Rechner auch noch überhaupt Zugriff auf das Netzwerk bzw. den Rechner selbst bekommen - und wenn die Firma da Hinz und Kunz einfach so reinläßt (die Rechner also nicht ordentlich gegen Fremdzugriff geschützt hat) ist das erstmal ihr Problem. Und so weit sie diesen Zugriff explizit gewährt haben, haben die Betreffenden ja das Zugriffsrecht erhalten! Wo also sollte es ein Problem geben wenn sie dieses auch nutzen?
Gleiches gilt für Laptop: Anstöpseln ans Netz ist gar nicht so einfach! Erstmal braucht man auch eine aktive Netzwerkverbindung (geringstes Problem wenns ein Kabel ist, WLAN hingegen sollte verschlüsselt sein!), aber dann muss der Laptop auch ins Firmennetz integriert werden (IP-Adresse, Domainregistrierung, Benutzer, etc.). Sofern die Firma so doof war, das jeder fremde Rechner automatisch mit entsprechenden Rechten versorgt wird, selber schuld! Und sofern es absicht war, dass Hinz und Kunz ins Netzwerk integriert wurden, wo ist das Problem?
Sofern also der "Kunde" sein Netzwerk ordentlich gegen Fremdzugriff geschützt hat und sie diesen nicht explizit den Zugriff gewährt haben, war dieses Einstöpseln ebenso wertvoll für den Einstöpsler wie einen Finger in ein Loch zu stöpseln.
Was anderes wäre natürlich, wenn diese mit dieser Aktion versucht hätten über Würmer, etc. Sicherheitslücken im System auszunutzen. Aber das wäre a) eine Straftat, b) abwegig.
Erstellt am 08.03.2013 um 12:12 Uhr von AlterMann
Ja, da bleiben einfach zuviele Fragen offen.
Und bei rkochs Ausführungen kommen noch ein paar hinzu:
@ wachmann:
- Ist Euer Betrieb der externe Dienstleister? Dann sind meine Fragen oben natürlich z.T. gegenstandslos.
Wenn das so ist, dann nehme ich mal an, dass Ihr als IT-Dienstleister Zugang zu den fremden Netzwerken habt und jeder Mitarbeiter sehr genau weiß, dass er da keine Daten absaugen darf oder überhaupt private, evtl. infizierte Geräte anschließen darf.
Wenn diese Annahme zutrifft, dann sind die arbeitsrechtlichen Folgen bei Verstoß absehbar.
Ohne dass ich Ahnung von der IT-Branche hätte, würde ich mal blind behaupten, dass dies einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt.
Und was war jetzt genau Deine Frage dazu?
Erstellt am 08.03.2013 um 12:39 Uhr von Bernie
"Der Wachmann" erstellt um 4:29 diesen Thread...
Damit wäre ein naheliegndes Szenario:
"Der Wachmann" ist im Objektschutz tätig. Mitarbeiter dieses Objektschutzunternehmens haben private Laptops an das Netz des zu bewachenden Objektes angeschlossen, bzw. USB-Sticks (mit eigenem Betriebssystem um diese Rechner starten zu können?) an vorhandene Rechner. Vermutlich ging es darum, die gefühlte Freizeit engenehmer zu gestalten.
Jetzt ist das Ganze herausgekommen und der Arbeitgeber tobt.
Wenn sich der Objektschutz in irgendeiner Weise an den zu bewachenden Dingen zu schaffen machen, ist das natürlich ein absolutes NoGo! Eine Kündigung würde wahrscheinlich trotzdem nicht durchgehen, sondern es bedürfte vermutlich einer Abmahnung.
Falls der Arbeitgeber auf Grund dieser Vorkommnisse das Objekt verliert, dann kann es aber zu betriebsbedingten Kündigungen kommen.
Erstellt am 08.03.2013 um 13:06 Uhr von DerWachmann
@Bernie bist mir zuvor gekommen :)
Guten Morgen,
entschuldigung zu der kurzen nicht ausführlichen Fragestellung.
Punkt 1 Wir sind der externe Dienstleister aber nicht in der EDV
Punkt 2 Es wurden USB Sticks etc. an Hardware des Kunden angeschlossen um zu surfen - es liegt kein Datenklau vor
Punkt 3 Hat meine Firma eine MA Info herausgebracht - Das der Sachverhalt geschehen ist und das derzeit die Daten ausgewertet bzw. überprüft zugeordnet werden und sich diejenigen die eine Gerätschaft (USB Sticks, Laptop) angeschlossen haben bei unserer Geschäftsleitung melden sollen dann haben sie eine "Strafmilderung" zu erwarten.
Erstellt am 08.03.2013 um 13:38 Uhr von Bernie
Einen "guten" Rat kann man da eigentlich kaum geben.
Auch wenn das Benutzen der Kundenhardware als läßliche Sünde gesehen wurde, so ist es doch vergleichbar damit, wie wenn der Werkschutz in Ingolstadt nächtliche Autorennen mit Neuwagen veranstalten würde. Der Kunde hat das Recht, dafür 0,0 Verständnis aufzubringen.
Um einschätzen zu können, ob es besser ist, mit aufrechtem Gang zum Arbeitgeber zu gehen und seine Schuld einzugestehen, oder sich zu ducken und zu hoffen, dass die Vergehen keinen einzelnen Arbeitnehmern zuzuordnen sind, müsste man wohl Euren Arbeitgeber kennen.