Erstellt am 07.03.2013 um 15:25 Uhr von gironimo
Telefonanlagen sind technische Einrichtungen, die eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ermöglichen. Der BR ist daher in der Mitbestimmung (§87 BetrVG)
Erstellt am 07.03.2013 um 16:06 Uhr von Betriebsrätin
Sofern hier nur einfach eine technische Weiterleitung ohne Erfassung und/oder Speicherung des Daten erfolgt, besteht keine MB. Denn dann kann hier keine Verhaltens oder Leistungskontrolle erfolgen, welche ja die MB nur auslösen würde.