Rufumleitung auf Call-Center
der AG möchte eingehende Anrufe dann auf ein Call-Center umleiten, wenn die MA nicht oder nicht rechtzeitig den Anruf entgegennehmen. Das ist doch mitbestimmungspflichtig, oder ?? (technische Überwachung oder so ??)
Community-Antworten (2)
07.03.2013 um 16:25 Uhr
Telefonanlagen sind technische Einrichtungen, die eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ermöglichen. Der BR ist daher in der Mitbestimmung (§87 BetrVG)
07.03.2013 um 17:06 Uhr
Sofern hier nur einfach eine technische Weiterleitung ohne Erfassung und/oder Speicherung des Daten erfolgt, besteht keine MB. Denn dann kann hier keine Verhaltens oder Leistungskontrolle erfolgen, welche ja die MB nur auslösen würde.
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