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BR Vorsitzender fährt eine Schicht

I
ichLDS
Jun 2022 bearbeitet

Unser BR Vorsitzender ist 100 % freigestellt. Nun hat Er freiwillig eine Schicht übernommen (Personalmangel im Rettungsdienst). Ist seine geleistete Tätigkeit 100 % Überstundenzuschlagspflichtig ? Da Er ja eigentlich für seine BR Tätigkeit freigestellt ist. Danke für eure Info.

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Community-Antworten (8)

C
celestro

05.06.2022 um 03:19 Uhr

Er ist für BR-Arbeit freigestellt und hat keinerlei Pflicht, Dienst zu leisten. Wenn er das trotzdem macht, sehe ich aber keinen Grund, dafür einen Überstundenzuschlag zu zahlen. Er könnte eher sogar Ärger bekommen, weil er ja seine Amtspflichten vernachlässigt.

S
SabiKa67

06.06.2022 um 02:30 Uhr

Er verstößt mit der Aufnahme einer anderen Arbeit seinen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten.

Er ist wurde ja nicht umsonst vom kompletten Betriebsrat für die Freistellung bestimmt. Was passiert mit der BR Arbeit in dieser Zeit ?

Bzw. wenn er die Kapazität hat, seine BR Arbeit ruhen zu lassen und wieder zu arbeiten, ist wohl die Notwendigkeit einer Freistellung in diesem BR mangels Arbeitsaufgaben nicht länger notwendig.

U
UliPK

06.06.2022 um 11:41 Uhr

Um direkt auf deine Frage zu Antworten Nein, diese sind nicht Überstundenzuschlags pflichtig.

Das wurde vom BAG mal so entschieden. Einfache Begründung: https://www.meyer-koering.de/meldungen/2367

Aus dem Link zur Kurzerklärung:

"I. Ehren­amt­liche Betriebs­rats­tä­tigkeit Das Bundes­ar­beits­ge­richt stellt zunächst nochmals klar, dass freige­stellte Betriebs­rats­mit­glieder im Rahmen ihrer ehren­amt­lichen Betriebs­rats­tä­tigkeit keine vergü­tungs­pflichtige Arbeits­leistung erbringen. Erfasste Anwesen­heits­zeiten in einem Zeiter­fas­sungs­system betreffen daher ausschlie­ßlich Betriebs­rats­tä­tigkeit."

Das Urteil selbst: https://lexetius.com/2016,4221

M
Muschelschubser

07.06.2022 um 11:06 Uhr

Klares "kommt drauf an":

Zunächst einmal würde ich es von der anderen Seite betrachten:

Wenn der BRV vor seiner Freistellung ebenfalls regelmäßig Schichten im RD abgeleistet hat, hätte man ihm auch die entsprechenden Zulagen gem. §37 Abs. 2 BetrVG weiterzahlen müssen. Als Maßstab für die Zeit der Freistellung gilt dabei die Vergütung vergleichbarer Mitarbeiter*Innen, damit auch Lohnsteigerungen berücksichtigt werden. Im Moment der Freistellung gilt als Berechnungsgrundlage die durchschnittliche Vergütung der letzten 12 Monate.

Somit wäre die jetzt abgeleistete Schicht ja schon im Gehalt enthalten und wäre nicht zusätzlich zu vergüten.

Hat er aber vor seiner Freistellung keine Schichten abgeleistet und ist jetzt einmalig als Ehrenamtlicher eingesprungen, gilt das von UliPK genannte BAG-Urteil und die Schichtarbeit ist nicht zusätzlich zu vergüten.

D
DummerHund

07.06.2022 um 11:07 Uhr

Ich würde das mit dem Verstoß mit den betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten mal ganz unten in die Schublade legen. Man kann 5auch mal Gerade sein lassen. Der BRV hätte gut daran getan dies vorher ab zu sprechen.

R
Relfe

07.06.2022 um 12:13 Uhr

Wieso sollte das ein Verstoß gegen seine Pflichten als BRV sein? Es ist nur dann ein Verstoß, wenn er tatsächlich seine Pflichten vernachlässigt und das wäre erstmal nachzuweisen! Außerdem reden wir von einer Schicht, sind wie viele Stunden? 7 Std? Daraus wird kein Gericht einen Verstoß konstruieren, wenn das einmalig vorkommt. --> wenn das öfter oder dauerhaft vorkommt, dann ist das etwas anders.

Und natürlich stehen im die Zuschläge zu, er arbeitet ja wie die anderen und darf nicht benachteiligt werden. Während der Schicht ist er eben nicht "freigestellt" sondern normaler MA. Auch voll freigestellte BR können der normalen Arbeitstätigkeit nachgehen, aber sie müssen es nicht. Aber wenn sie es tun, sind sie eben nicht freigstellt für diese Zeit.

G
ganther

07.06.2022 um 14:10 Uhr

bin erst mal voll bei relfe. Pflichtverstoß ist es erst, wenn sich nachweisen lässt, dass er seine Pflichten als BRV vernachlässigt hat und das wird wohl schwer fallen. Dem TE geht es aber wohl um 100% Zuschlag, da er ja zusätzlich zur Freistellung gearbeitet hat. Und da ist erst mal der Denkfehler, denn er hat nicht zusätzlich sondern nur anders gearbeitet.

D
DummerHund

07.06.2022 um 14:19 Uhr

"Und da ist erst mal der Denkfehler, denn er hat nicht zusätzlich sondern nur anders gearbeitet." Sehe ich genauso.

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