BR Vorsitzender fährt eine Schicht
Unser BR Vorsitzender ist 100 % freigestellt. Nun hat Er freiwillig eine Schicht übernommen (Personalmangel im Rettungsdienst). Ist seine geleistete Tätigkeit 100 % Überstundenzuschlagspflichtig ? Da Er ja eigentlich für seine BR Tätigkeit freigestellt ist. Danke für eure Info.
Community-Antworten (8)
05.06.2022 um 03:19 Uhr
Er ist für BR-Arbeit freigestellt und hat keinerlei Pflicht, Dienst zu leisten. Wenn er das trotzdem macht, sehe ich aber keinen Grund, dafür einen Überstundenzuschlag zu zahlen. Er könnte eher sogar Ärger bekommen, weil er ja seine Amtspflichten vernachlässigt.
06.06.2022 um 02:30 Uhr
Er verstößt mit der Aufnahme einer anderen Arbeit seinen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten.
Er ist wurde ja nicht umsonst vom kompletten Betriebsrat für die Freistellung bestimmt. Was passiert mit der BR Arbeit in dieser Zeit ?
Bzw. wenn er die Kapazität hat, seine BR Arbeit ruhen zu lassen und wieder zu arbeiten, ist wohl die Notwendigkeit einer Freistellung in diesem BR mangels Arbeitsaufgaben nicht länger notwendig.
06.06.2022 um 11:41 Uhr
Um direkt auf deine Frage zu Antworten Nein, diese sind nicht Überstundenzuschlags pflichtig.
Das wurde vom BAG mal so entschieden. Einfache Begründung: https://www.meyer-koering.de/meldungen/2367
Aus dem Link zur Kurzerklärung:
"I. Ehrenamtliche Betriebsratstätigkeit Das Bundesarbeitsgericht stellt zunächst nochmals klar, dass freigestellte Betriebsratsmitglieder im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Betriebsratstätigkeit keine vergütungspflichtige Arbeitsleistung erbringen. Erfasste Anwesenheitszeiten in einem Zeiterfassungssystem betreffen daher ausschließlich Betriebsratstätigkeit."
Das Urteil selbst: https://lexetius.com/2016,4221
07.06.2022 um 11:06 Uhr
Klares "kommt drauf an":
Zunächst einmal würde ich es von der anderen Seite betrachten:
Wenn der BRV vor seiner Freistellung ebenfalls regelmäßig Schichten im RD abgeleistet hat, hätte man ihm auch die entsprechenden Zulagen gem. §37 Abs. 2 BetrVG weiterzahlen müssen. Als Maßstab für die Zeit der Freistellung gilt dabei die Vergütung vergleichbarer Mitarbeiter*Innen, damit auch Lohnsteigerungen berücksichtigt werden. Im Moment der Freistellung gilt als Berechnungsgrundlage die durchschnittliche Vergütung der letzten 12 Monate.
Somit wäre die jetzt abgeleistete Schicht ja schon im Gehalt enthalten und wäre nicht zusätzlich zu vergüten.
Hat er aber vor seiner Freistellung keine Schichten abgeleistet und ist jetzt einmalig als Ehrenamtlicher eingesprungen, gilt das von UliPK genannte BAG-Urteil und die Schichtarbeit ist nicht zusätzlich zu vergüten.
07.06.2022 um 11:07 Uhr
Ich würde das mit dem Verstoß mit den betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten mal ganz unten in die Schublade legen. Man kann 5auch mal Gerade sein lassen. Der BRV hätte gut daran getan dies vorher ab zu sprechen.
07.06.2022 um 12:13 Uhr
Wieso sollte das ein Verstoß gegen seine Pflichten als BRV sein? Es ist nur dann ein Verstoß, wenn er tatsächlich seine Pflichten vernachlässigt und das wäre erstmal nachzuweisen! Außerdem reden wir von einer Schicht, sind wie viele Stunden? 7 Std? Daraus wird kein Gericht einen Verstoß konstruieren, wenn das einmalig vorkommt. --> wenn das öfter oder dauerhaft vorkommt, dann ist das etwas anders.
Und natürlich stehen im die Zuschläge zu, er arbeitet ja wie die anderen und darf nicht benachteiligt werden. Während der Schicht ist er eben nicht "freigestellt" sondern normaler MA. Auch voll freigestellte BR können der normalen Arbeitstätigkeit nachgehen, aber sie müssen es nicht. Aber wenn sie es tun, sind sie eben nicht freigstellt für diese Zeit.
07.06.2022 um 14:10 Uhr
bin erst mal voll bei relfe. Pflichtverstoß ist es erst, wenn sich nachweisen lässt, dass er seine Pflichten als BRV vernachlässigt hat und das wird wohl schwer fallen. Dem TE geht es aber wohl um 100% Zuschlag, da er ja zusätzlich zur Freistellung gearbeitet hat. Und da ist erst mal der Denkfehler, denn er hat nicht zusätzlich sondern nur anders gearbeitet.
07.06.2022 um 14:19 Uhr
"Und da ist erst mal der Denkfehler, denn er hat nicht zusätzlich sondern nur anders gearbeitet." Sehe ich genauso.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
zwangsweise Schichtversetzung
ÄlterHallo, unser AG will die Schichten personell umbesetzen, da auf einer Schicht(A) 2 Mitarbeiter, die unmittelbar zusammenarbeiten, untereinander Schwierigkeiten haben(privat). Begründung der GL, der b
Wechsel von einem 3-Schicht-Arbeitsplatz zu einem 2-Schicht-Arbeitsplatz
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgende Situation, wir haben 2 verschiedene Arbeitsplätze in einer Abteilung. Einer davon arbeitet im 3-Schicht-Rhythmus und der andere Arbeitsplatz im 2-Schicht-Rhythmus.
Hin- und Herwechsel 4-Schicht und 3-Schicht
Ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag. Dort ist eine Arbeitszeit von 40 Std./Woche im 4-Schicht-System vereinbart. Weiterhin wurde eine sog. "4-Schicht-Prämie" vereinbart. Ich konnte mich nun
Umstellung Schichtplan
ÄlterHallo zusammen, ich hab ein vermutlich komplexeres Thema und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Bei uns im Betrieb gibt es in einer Abteilung ein 21-Schichtmodell. Theoretisch müssen laut BV alle