Hallo zusammen, es erfolgt eine Umstrukturierung in unserem Unternehmen (130 MA). Ein MA mit 50% soll eine Änderungskündigung über eine andere Stelle erhalten weil es die Stelle nicht mehr geben soll... Der MA hat stehts seine Plichten in der Stelle erfüllt. Jetzt soll er aber in die andere Stelle versetzt werden mit geringerem Gehalt. Ich weiß da der MA eine Behinderung hat das Integrationsamt mit eunbezogen werden muss. Meine Fragen sind aber:
1: Muss der MA die andere Stelle mit weniger Gehalt annehmen?
2: Der MA würde mit der neuen Stelle unterfordert werden weil er mehr kann... Was kann er hier tun?
3: Da wir nicht wissen ob die neue Stelle seiner Behinderung schafen könnte... Gibt es hier Richtlinien?
4: Wenn der MA nein sagen würde würde erst dann der weg mit integrationsamt eingeschlagen werden... Ist das Aufwändig für AG diesen Weg zu wählen?
5: Wir ahnen das AG das nicht wegen der Behinderung macht sondern um Lohnkosten zu sparen... Was kann der MA hier machen?
Da wir ein neuer BR sind (4 monate) haben wir leider noch nicht die Erfahrungen Sammeln können...
Vielen dank für die Antworten!