Firmensplittung plötzlich ohne BR
Guten Tag, ich arbeite in einem sehr großen deutschen Obs und Gemüse Konzern und wir besitzen mehrere Standorte in Deutschland. Bisher hatten wir einen Betriebsrat, der für drei Standorte zuständig war. Da es aber für drei Produktionsstellen finanzielle Vorteile hatte sich von der AG zu trennen und eine "eigene GmbH" zu gründen haben wir nun seit einem Jahr keinen BR mehr. Der BR, der vorher für uns zuständig war, hat uns einen Schrieb erstellt, den wir unterschreiben mussten. Unter anderem stand dort drin, dass sich ür uns nichts ändern wird z.B. Gehalt, Urlaub und Betriebszugehörigkeit (Dauer). Nun sind im nächsten Jahr neue BR-Wahlen und ich wollte mich informieren und ggf. aufstellen lassen. Nun heißt es, ich kann mich nicht aufstellen lassen, da wir nicht mehr zur AG gehören sondern nun eine eigenständige GmbH sind. In dem o.g. Schrieb, stand ausdrücklich dass sich nichts ändern würde und auch nicht, dass der bisherige BR nicht mehr für uns zuständig ist und/oder dass wir einen neuen grünen müssten.
Ich habe heute nun das Gespräch mit meinen "alten BR" gesucht und vorgeschlagen, dass wir einen neuen gründen. Es sind drei Standorte betroffen HH (7 Mitarbeiter), Köln (3 MA) und Stuttgart (6 MA). Nun wurde mir mitgeteilt, dass wir keinen gemeinsamen BR gründen können, da wir drei unterschiedliche Standorte haben. Aber bevor wir zur GmbH gemacht worden sind, wurde alles von HH aus geregelt (Stuttgart und Köln, haben per Briefwahl den BR gewählt). Wir aus der Produktion gehören alle der selben Fa. an und könnten doch theoretisch einen gemeinsamen BR gründen oder nicht? Denn wenn nicht, dann wäre Köln arm dran, denn dort sind es nur 3 MA und damit zu wenig für einen BR.
Ist es genau vorgeschrieben, wie viele BR Mitglieder es gibt? Denn mein/unser Interesse wäre es pro Standort einen zu wählen, da wir ziemlich weit auseinander sind um von HH aus für Köln zu agieren.
Community-Antworten (2)
04.03.2013 um 17:48 Uhr
Ja, es ist genau vorgeschrieben. Wenn es tatsächlich so ist, dass Eure GmbH nicht als ein Betrieb anzusehen ist (auch hier § 4 BetrVG), könnte HH und Sttgt. je ein 1-Mann(Frau)-BR wählen. Wäre es ein Betrieb, wäre auch nur ein 1er-BR zu wählen ( § 9 BetrVG).
Das einfachste wäre, Du informierst Dich wegen der Details bei Deiner Gewerkschaft.
05.03.2013 um 09:20 Uhr
Gut wir sind auf drei Standorte 16 Mitarbeiter und könnten demnach einen BR gründen der aus einer Person besteht korrekt? Wie sieht es im Krankheitsfall und im Urlaub aus? Gibt es einen Vertreter, wenn ja wer ist dieser? Und wie sieht es aus mit Konsequenzen für den alten BR und die Leitung des Kontores? Immerhin haben sie uns einen Wisch unterschreiben lassen, in dem es hieß das sich nichts bis auf den Namen der Firma ändern wird, wir aber weiterhin dazu gehören werden. Aber das ist ja nicht der Fall. Und es ist auch nur aufgeflogen, weil ich mich zur kommenden BR-Wahl stellen wollte...
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