Erstellt am 03.03.2013 um 18:32 Uhr von Laffo
@BerndS,
habt ihr einen Betriebsrat? Deine aufgezeigten Problempunkte sind alle seitens des BR mitbestimmungspflichtig!
Was steht in deinem Arbeitsvertrag zu Überstunden, Weiterbildung etc.?
Erstellt am 03.03.2013 um 18:34 Uhr von gironimo
Mitbestimmung bei betriebl. Bildungsmaßnahmen §§ 96 - 98 BetrVG.
Die Frage stellt sich, ob die Fortbildung aus betrieblicher Sicht notwendig ist (weil z.B. sonst niemand mehr S-Bahn fahren kann, die Sicherheitsvorschriften nicht kennt usw.) oder ein reines Zusatzangebot des AG ist. Oft ist es eine Mischung.
Egal wie - es ist mitbestimmungspflichtig und es liegt an Euch, entsprechendes in einer BV auszuhandeln.
Da bei einer Mißachtung der Mitbestimmung in diesem Fall der Rechtsweg auf Unterlassung oft keinen Sinn macht, würde ich vom Initiativrecht gebrauch machen und eine BV zur Verhandlung vorlegen ( dann ggf. E-Stelle). Zu diesem Thema ist ein Seminar sinnvoll.
Wenn der AG die Vorlage des Führerscheins verlangt, ist dies keine Freizeit. Auch hier sollte der BR über seine Mitbestimmung bei der Arbeitszeit und Dienstplangestaltung initiativ werden.
Erstellt am 03.03.2013 um 19:36 Uhr von BerndS
Ja, wir haben einen BR und in etwa 600 Mitarbeiter und deswegen auch zwei freigestellte.
Ich bin Beisitzer .
Ich dachte mir ich könnte den Hebel über Paragraph 87 betrVG (1) Punkt 2.und 3 Ansätzen.
Beginn und Ende sowie vorübergehende Verlängerung .
Und was das Anzeigen des Fs und der Vorstellungs-qualifikationsgespräch angeht, ist das vielleicht sogar der richtige weg.
@ gironimo
Im Zukunft werde ich mich für eine Umsetzung des Paragraph 95 (2) einsetzen. Weil bisher ist die Einladung willkürlich rausgeschickt worden.
Ich stehe allerdings immernoch ziemlich auf den Schlauch , einen Ansatz zu finden.
Danke
Achtjährig, es handelt sich um eine grossflächige ausbildungsaktion, weil dringend Geld aus einen Erb Fonds ausgegeben werden soll.
Einen Teil zählt der Fond, einen Teil der Arbeitgeber und einen Teil die arge ..