Erstellt am 03.03.2013 um 16:40 Uhr von gironimo
Der BRV setzt nach pflichtgemäßen Ermessen die Sitzungen fest. Dabei hat er natürlich auch im Auge zu behalten, dass die Betriebsabläufe nicht mehr als erforderlich gestört werden und nicht unnötig kosten entstehen.
Es wäre hier zu hinterfragen, welche Gründe der AG anführt und ob es sich anders auch machen läßt (anhören müsst Ihr Euch das schon und auch mal darüber diskutieren).
>Zumal wir uns Abends dann im Hotel noch austauschen.< Dies ist zwar schön, aber als Argument weniger zu gebrauchen.
>zwischen 4 und 5 Stunden Fahrzeit< Das ist schon eher ein wichtiger Aspekt.
Erstellt am 04.03.2013 um 15:28 Uhr von arkalus
hmm
5h hinfahrt
16h Tagen (auf 2 tage)
5h Rückfahrt
= 26 Mannstunden für die BR-sitzung alle 2 Wochen
5h hinfahrt
8h Tagen (für 1 Tag)
5h Rückfahrt
= 18h bei zwei Sitzungstagen dann 36 Mannstunden
Das wäre doch eine Rechnung die sich dem Arbeitgeber vorlegen liesse..
Hinzu kommt, das so zwei ARBEITSTAGE mehr durch die An-/Abreise zerschnitten werden.
Ist das eurem Arbeitgeber bewusst?
Erstellt am 04.03.2013 um 15:55 Uhr von docpille
Hi,
-Wir sind im übrigen ein deutschlandweit tätiges unternehmen.-
Und Ihr habt nur einen Betriebsrat?
Mal ein paar mehr Fakten aufn Tisch
Erstellt am 05.03.2013 um 10:26 Uhr von NoPain
@Kastig,
'Wir tagen bisher als BR immer zwei Tage/alle zwei Wochen.'
Mich würde dazu interessieren, wie Ihr da mit Fristenanträge umgeht?
Erstellt am 05.03.2013 um 10:33 Uhr von Kastig
Wir haben einen Betriebsrat gemäß haustarif Vereinbarung
Es gibt eine BEtriebsvereinbarung zu pers Maßnahmen, die die Fristen verlängert. Außer: fristlose Kündigung