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Zeit für Gang auf WC

T
Tinamarco
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber die Zeit festhalten, wielange ein Mitarbeiter auf dem WC oder in der Zigarettenpause ist?

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Community-Antworten (7)

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Trizan

01.03.2013 um 13:59 Uhr

Zigarettenpausen muss der AG nicht bezahlen. Er kann diese außerhalb der gesetzl. Pausen sogar verbieten oder ausstempeln verlangen. Er muss nur sofern es einen BR gibt den hier beteiligen. AN sind zum arbeiten im Betrieb und nicht zum rauchen, so auch Aussagen hierzu in geltenden Urteilen. BR sollten dieses wussen!!

S
Snooker

01.03.2013 um 15:39 Uhr

@trizan Hier wir vom Gang zur...... und nicht von, ich bin dabei gesprochen. Ist ein Unterschied.

T
Trizan

01.03.2013 um 17:35 Uhr

@Snooker

Ist rechtlich und damit auch erlaubt ja oder nein und Bezahlung ja oder nein das GLEICHE

B
BRMetall

01.03.2013 um 17:37 Uhr

@Snooker

trizan kam mir zuvor. Da Du auch schon länger hier dabei und damit wohl BRM bist, verstehe ich diese Anmerkung von Dir nicht. Denn BR sollte dieses alles bekannt sein. Somit sich solche Fragen und Anmerkungen nicht mehr ergeben

H
Hoppel

01.03.2013 um 19:14 Uhr

@ tinamarco

Soll der AG doch dokumentieren, wirklich von Interesse sind die etwaigen Konsequenzen.

Zum Thema häufiger Toilettengang hat das LAG Köln ein schönes Urteil gefällt: "Kein Gehaltsabzug für häufige Toilettengänge"

http://www.daily-paragraph.de/index.php/archives/arbeitsrecht-arbeitnehmer/gehaltsabzug/3410

Zigarettenpausen während der ARBEITSzeit muss der AG aber weder dulden noch vergüten. Und diese Fehlzeiten wird er protokollieren dürfen.

G
gironimo

01.03.2013 um 19:27 Uhr

Der Gang zum Klo ist keine Pause, sondern menschliches Bedürfnis und ist damit nicht mit dem Rauchen vergleichbar.

Ansonsten ist die Frage, wer wann und warum die Stechuhr betätigt mitbestimmungspflichtig. Ist aber hier nicht gefragt worden.

Die Frage ist doch, wasderChef damit macht.

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