Erstellt am 01.03.2013 um 12:59 Uhr von trizan
Zigarettenpausen muss der AG nicht bezahlen. Er kann diese außerhalb der gesetzl. Pausen sogar verbieten oder ausstempeln verlangen. Er muss nur sofern es einen BR gibt den hier beteiligen. AN sind zum arbeiten im Betrieb und nicht zum rauchen, so auch Aussagen hierzu in geltenden Urteilen. BR sollten dieses wussen!!
Erstellt am 01.03.2013 um 13:06 Uhr von blackjack
http://mobil.handwerksblatt.de/handwerk/pinkelpausen-im-betrieb-11267.html
Erstellt am 01.03.2013 um 14:39 Uhr von Snooker
@trizan
Hier wir vom Gang zur...... und nicht von, ich bin dabei gesprochen. Ist ein Unterschied.
Erstellt am 01.03.2013 um 16:35 Uhr von trizan
@Snooker
Ist rechtlich und damit auch erlaubt ja oder nein und Bezahlung ja oder nein das GLEICHE
Erstellt am 01.03.2013 um 16:37 Uhr von BRMetall
@Snooker
trizan kam mir zuvor. Da Du auch schon länger hier dabei und damit wohl BRM bist, verstehe ich diese Anmerkung von Dir nicht. Denn BR sollte dieses alles bekannt sein. Somit sich solche Fragen und Anmerkungen nicht mehr ergeben
Erstellt am 01.03.2013 um 18:14 Uhr von Hoppel
@ tinamarco
Soll der AG doch dokumentieren, wirklich von Interesse sind die etwaigen Konsequenzen.
Zum Thema häufiger Toilettengang hat das LAG Köln ein schönes Urteil gefällt: "Kein Gehaltsabzug für häufige Toilettengänge"
http://www.daily-paragraph.de/index.php/archives/arbeitsrecht-arbeitnehmer/gehaltsabzug/3410
Zigarettenpausen während der ARBEITSzeit muss der AG aber weder dulden noch vergüten. Und diese Fehlzeiten wird er protokollieren dürfen.
Erstellt am 01.03.2013 um 18:27 Uhr von gironimo
Der Gang zum Klo ist keine Pause, sondern menschliches Bedürfnis und ist damit nicht mit dem Rauchen vergleichbar.
Ansonsten ist die Frage, wer wann und warum die Stechuhr betätigt mitbestimmungspflichtig. Ist aber hier nicht gefragt worden.
Die Frage ist doch, wasderChef damit macht.