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Übernahme und BRM

B
Bergen
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind in einer Phase in der unser Auftraggeber überlegt, den Auftrag an eine andere Firma zu vergeben. Nicht alles kann ein neuer Auftragnehmer auf Anhieb selber machen, deswegen wird er einige Gruppen und Arbeitnehmer unseres UN im Sinne des § 613a BGB übernehmen. Vermutlich wird dafür auch Geld bezahlt. Die verbleibenden, sicher nicht mehr gebrauchten AN, bekommen bereits Abfindungen angeboten. Fragen: Ich bin ein BRM und habe bereits 2 Versetzungsangebote zum Erhalt meiner Beschäftigung abgelehnt. Ist das zukünftig auch noch möglich oder sollte ich ab sofort hinsichtlich der anstehenden Veränderungen mal eine Stelle annehmen? Ist die Filetierung in dieser Form eigentlich möglich? Kann ich hoffen, obwohl nicht gebraucht, auch übernommen zu werden?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

01.03.2013 um 11:05 Uhr

natürlich musst Du nicht jeden Käse machen - aber alles ablehnen solltest Du nun auch nicht.

Für Dich gilt ja § 15 KSchG.

Ich hoffe, Ihr redet mit dem AG auch über einen Sozialplan.

T
Trizan

01.03.2013 um 12:17 Uhr

Wenn ein BRM hier mehrfach einen zumutbaren Arbeitsplatz ablehnt, schützt auch der besondere Kündigungsschutz nicht dauerhaft. Denn der AG ist dann seinen Pflichten ja nachgekommen.

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