W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reisekostenerstattung

F
Flatron
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hatte ein WAF Seminar mit Vollverpflegung. Wie üblich wurde eine Reisekostenabrechnung von mir abgegeben. Darin enthalten war eine Verpflegungspauschale für abwesende Zeit. Nun will der Arbeitgeber wissen ob ich Zahlungen an WAF für die Verpflegung getätigt habe, da die Vollpension bereits übernommen wurde. Bei Abgabe der Reisekostenabrechnung hatte noch eine nette Dame der Verwaltung eine Zeitangabe geändert. Bei Reise und im Hotel habe ich natürlich auch Verpflegungskosten gehabt (Getränke/Snack´s/usw.). Wurde etwas von meiner Seite falsch gemacht?

99204

Community-Antworten (4)

G
gironimo

28.02.2013 um 16:15 Uhr

Die WAF hat ja die Hotelpauschale für die Tagung/Seminar in Rechnung gestellt. Darin enthalten war ja auch das Essen. So gesehen ist eine Kürzung der Tagespauschalen für Verpflegung ins Auge zu fassen (siehe Eure Reiserichtlinien; hier müsste stehen, um vieviel die Pauschale zu kürzen ist).

Wieso aber ändert da jemand die Zeitangaben. Nur Du kannst doch wissen, wann Du gereist bist.

T
theodore

28.02.2013 um 17:46 Uhr

Ist doch klar, dass der AG das Essen nicht zweimal zahlen will. Einmal via WAF Pauschale und einmal via Spesen.

T
Tanzbär

01.03.2013 um 08:29 Uhr

Bei Reise und im Hotel habe ich natürlich auch Verpflegungskosten gehabt ( Getränke/Snack´s/usw.) Vielleicht auch noch die kleinen billigen Flaschen und überlagerten Nüsse aus der Minibar? ;)) Nein, alles, was Du so zwischen den Mahlzeiten verzehrst musst Du selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlen. Mit der Übernahme der Vollpension ist in der Regel alles abgegolten und die Verpflegungspauschale in der Reisekostenabrechnung reduziert sich für diese Tage auf Null. So ist es zumindest bei uns, musst Du mal in die Richtlinien reinschauen.

B
BloodyBeginner

01.03.2013 um 11:00 Uhr

Ich fülle auch Reisekostenabrechnungen aus wenn ich auf Seminar gehe. Dadurch dass es aber beim Seminar Verpflegung gibt, kann ich für einen normen Seminartag nichts eintragen. Höchstens am Anreise bzw. Abreisetag kann ich unter Umständen noch etwas rausbekommen, je nachdem was es an diesen Tagen für ein essen gibt und wie lange meine Rückreiszeit bzw. der Seminartag inkl. der Reisezeiten dauert. Reisekosten sind ja -wenigstens bei uns- Pauschalen, gegliedert bei Abwesenheiten von über 8, 14 und 24 Stunden.

Ihre Antwort