Erstellt am 13.08.2008 um 06:41 Uhr von merlin01
Hallo Optimist1,
dein AG hat die Übernahme der Fahrtkosten zu Unrecht abgelehnt! Eure BV spricht von Weiterbildung bzw. bezieht sich demnach auf die allg. betriebl. Weiterbildung. Was Du hier machst, ist den Schulungsanspruch für BR/PR Mitglieder wahr zu nehmen, bzw. weil Du in diesem Forum die Frage gestellt hast, wohl die Teilnahme als Schwerbehindertenvertreter. In diesem Zusammenhang hat der AG alle entstehenden Kosten zu tragen, und somit auch die Reiskosten (. s. SGB IX § 96 (8) Eine BV kann ein Bundesgesetz in keinem Fall aushebeln!
Erstellt am 13.08.2008 um 19:39 Uhr von Dr.House
Hallo Optimist1,
wenn es ein Seminar nach §37 Abs.6 BetrVG ist, muß der AG alle Kosten übernehmen.