Reisekostenerstattung auch bei anders lautender BV
Hallo, bei meinem bevorstehenden BR-Seminar (3Tage Entf. 430km ) wurde vom AG die Übernahme der Reisekosten (Bahn) abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der bestehenden Betriebsvereinbarung in der bei Weiterbildungen vom AG nur die Seminarkosten getragen werden. Kann diese BV bestehende Gesetze außer Kraft setzen???
Community-Antworten (2)
13.08.2008 um 08:41 Uhr
Hallo Optimist1, dein AG hat die Übernahme der Fahrtkosten zu Unrecht abgelehnt! Eure BV spricht von Weiterbildung bzw. bezieht sich demnach auf die allg. betriebl. Weiterbildung. Was Du hier machst, ist den Schulungsanspruch für BR/PR Mitglieder wahr zu nehmen, bzw. weil Du in diesem Forum die Frage gestellt hast, wohl die Teilnahme als Schwerbehindertenvertreter. In diesem Zusammenhang hat der AG alle entstehenden Kosten zu tragen, und somit auch die Reiskosten (. s. SGB IX § 96 (8) Eine BV kann ein Bundesgesetz in keinem Fall aushebeln!
13.08.2008 um 21:39 Uhr
Hallo Optimist1, wenn es ein Seminar nach §37 Abs.6 BetrVG ist, muß der AG alle Kosten übernehmen.
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