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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reisekostenerstattung auch bei anders lautender BV

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Optimist1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei meinem bevorstehenden BR-Seminar (3Tage Entf. 430km ) wurde vom AG die Übernahme der Reisekosten (Bahn) abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der bestehenden Betriebsvereinbarung in der bei Weiterbildungen vom AG nur die Seminarkosten getragen werden. Kann diese BV bestehende Gesetze außer Kraft setzen???

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Community-Antworten (2)

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merlin01

13.08.2008 um 08:41 Uhr

Hallo Optimist1, dein AG hat die Übernahme der Fahrtkosten zu Unrecht abgelehnt! Eure BV spricht von Weiterbildung bzw. bezieht sich demnach auf die allg. betriebl. Weiterbildung. Was Du hier machst, ist den Schulungsanspruch für BR/PR Mitglieder wahr zu nehmen, bzw. weil Du in diesem Forum die Frage gestellt hast, wohl die Teilnahme als Schwerbehindertenvertreter. In diesem Zusammenhang hat der AG alle entstehenden Kosten zu tragen, und somit auch die Reiskosten (. s. SGB IX § 96 (8) Eine BV kann ein Bundesgesetz in keinem Fall aushebeln!

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Dr.House

13.08.2008 um 21:39 Uhr

Hallo Optimist1, wenn es ein Seminar nach §37 Abs.6 BetrVG ist, muß der AG alle Kosten übernehmen.

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