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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frist für Reisekostenerstattung

V
vorreiter
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es eine bestimmte Frist, in der der Arbeitgeber die entstandenen Reisekosten erstatten muss? Ich mußte als BRV zur GBR-Sitzung reisen, und habe bis jetzt keine Reisekostenerstattung bekommen. Die Sitzung war Anfang Juli, unmittelbar danach habe ich den Antrag auf Erstattung gestellt. Lohnt es sich, als ver.di Mitglied, ggf. einen Rechtsberatung einzuholen ?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

09.08.2012 um 21:13 Uhr

Ich würde erst einmal mahnen.

Wie läuft denn die Reisekostenabrechnung sonst bei Euch? Auch so schleppend?

V
vorreiter

09.08.2012 um 23:40 Uhr

erst kam die Erstattung nach zwei Wochen, dann seit Monaten nach drei Wochen, jetzt kommt sie nach vier Wochen oder noch Später

B
BRUTUS

10.08.2012 um 00:01 Uhr

zum einen ist Bératung bei der Gewerkschaft kostenlos, warum sollte sie sich also nicht lohnen (wenn man an einen kompetenten Ansprechpartner gerät) ?

zum zweiten werden Reisekostenerstattungen dann fällig, wenn sie gem. den einschlägigen Vereinbarungen dazu zu bezahlen sind

ist nichts vereinbart, kann man das BGB heranziehen § 614 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten

also würde ich analoge Fälligkeit zum Arbeitsentgelt sehen, da es sich um Aufwendungen handelt, die zwar unmittelbar aus dem Ehrenamt "BR", mittelbar aber aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis resultieren, jedoch kein automatischer Verzug bei Fälligkeit , wie beim Arbeitsentgelt, sondern eine Mahnung erforderlich, um den AG in Verzug zu setzen, weil es eben im Unterschied zum Arbeitsentgelt eine Zeit nach dem Kalender nicht explizit bestimmt wäre, da ja konkret nichts vereinbart ist

G
gironimo

10.08.2012 um 10:25 Uhr

Reisekosten sind aber keine Vergütung sondern es handelt sich um Kosten die erstattet werden müssen. Sie müssen aus meiner Sicht unmittelbar nach Vorlage der Abrechnung gezahlt werden. Sicher muss man eine angemessene Bearbeitungszeit hinnehmen - aber 4 Wochen erscheint mir doch recht lange.

Ich würde diesen Punkt einmal in einem Monatsgespräch diskutieren.

B
BRMetall

10.08.2012 um 11:29 Uhr

Man kann und sollte dann eben nicht mehr in Vorlage treten sonder Reisemittel durch den AG beschaffen lassen, weiter sich einen Vorschuss holen. Am besten solches im TV oder BV regeln. Weiter den AG in Verzug setzen und Verzinsung verlangen, wenn AG nicht in der gesetzten Frist zahlt. Wenn es aber eine Reisekostenregelung gibt gilt diese auch fuer BR

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