Erstellt am 09.08.2012 um 19:13 Uhr von gironimo
Ich würde erst einmal mahnen.
Wie läuft denn die Reisekostenabrechnung sonst bei Euch? Auch so schleppend?
Erstellt am 09.08.2012 um 21:40 Uhr von vorreiter
erst kam die Erstattung nach zwei Wochen, dann seit Monaten nach drei Wochen, jetzt kommt sie nach vier Wochen oder noch Später
Erstellt am 09.08.2012 um 22:01 Uhr von BRUTUS
zum einen ist Bératung bei der Gewerkschaft kostenlos, warum sollte sie sich also nicht lohnen (wenn man an einen kompetenten Ansprechpartner gerät) ?
zum zweiten werden Reisekostenerstattungen dann fällig, wenn sie gem. den einschlägigen Vereinbarungen dazu zu bezahlen sind
ist nichts vereinbart, kann man das BGB heranziehen
§ 614 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten
also würde ich analoge Fälligkeit zum Arbeitsentgelt sehen,
da es sich um Aufwendungen handelt, die zwar unmittelbar aus dem Ehrenamt "BR", mittelbar aber aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis resultieren, jedoch kein automatischer Verzug bei Fälligkeit , wie beim Arbeitsentgelt,
sondern eine Mahnung erforderlich, um den AG in Verzug zu setzen, weil es eben im Unterschied zum Arbeitsentgelt eine Zeit nach dem Kalender nicht explizit bestimmt wäre,
da ja konkret nichts vereinbart ist
Erstellt am 10.08.2012 um 08:25 Uhr von gironimo
Reisekosten sind aber keine Vergütung sondern es handelt sich um Kosten die erstattet werden müssen. Sie müssen aus meiner Sicht unmittelbar nach Vorlage der Abrechnung gezahlt werden. Sicher muss man eine angemessene Bearbeitungszeit hinnehmen - aber 4 Wochen erscheint mir doch recht lange.
Ich würde diesen Punkt einmal in einem Monatsgespräch diskutieren.
Erstellt am 10.08.2012 um 09:29 Uhr von BRMetall
Man kann und sollte dann eben nicht mehr in Vorlage treten sonder Reisemittel durch den AG beschaffen lassen, weiter sich einen Vorschuss holen. Am besten solches im TV oder BV regeln. Weiter den AG in Verzug setzen und Verzinsung verlangen, wenn AG nicht in der gesetzten Frist zahlt. Wenn es aber eine Reisekostenregelung gibt gilt diese auch fuer BR