Frist für Reisekostenerstattung
Gibt es eine bestimmte Frist, in der der Arbeitgeber die entstandenen Reisekosten erstatten muss? Ich mußte als BRV zur GBR-Sitzung reisen, und habe bis jetzt keine Reisekostenerstattung bekommen. Die Sitzung war Anfang Juli, unmittelbar danach habe ich den Antrag auf Erstattung gestellt. Lohnt es sich, als ver.di Mitglied, ggf. einen Rechtsberatung einzuholen ?
Community-Antworten (5)
09.08.2012 um 21:13 Uhr
Ich würde erst einmal mahnen.
Wie läuft denn die Reisekostenabrechnung sonst bei Euch? Auch so schleppend?
09.08.2012 um 23:40 Uhr
erst kam die Erstattung nach zwei Wochen, dann seit Monaten nach drei Wochen, jetzt kommt sie nach vier Wochen oder noch Später
10.08.2012 um 00:01 Uhr
zum einen ist Bératung bei der Gewerkschaft kostenlos, warum sollte sie sich also nicht lohnen (wenn man an einen kompetenten Ansprechpartner gerät) ?
zum zweiten werden Reisekostenerstattungen dann fällig, wenn sie gem. den einschlägigen Vereinbarungen dazu zu bezahlen sind
ist nichts vereinbart, kann man das BGB heranziehen § 614 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten
also würde ich analoge Fälligkeit zum Arbeitsentgelt sehen, da es sich um Aufwendungen handelt, die zwar unmittelbar aus dem Ehrenamt "BR", mittelbar aber aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis resultieren, jedoch kein automatischer Verzug bei Fälligkeit , wie beim Arbeitsentgelt, sondern eine Mahnung erforderlich, um den AG in Verzug zu setzen, weil es eben im Unterschied zum Arbeitsentgelt eine Zeit nach dem Kalender nicht explizit bestimmt wäre, da ja konkret nichts vereinbart ist
10.08.2012 um 10:25 Uhr
Reisekosten sind aber keine Vergütung sondern es handelt sich um Kosten die erstattet werden müssen. Sie müssen aus meiner Sicht unmittelbar nach Vorlage der Abrechnung gezahlt werden. Sicher muss man eine angemessene Bearbeitungszeit hinnehmen - aber 4 Wochen erscheint mir doch recht lange.
Ich würde diesen Punkt einmal in einem Monatsgespräch diskutieren.
10.08.2012 um 11:29 Uhr
Man kann und sollte dann eben nicht mehr in Vorlage treten sonder Reisemittel durch den AG beschaffen lassen, weiter sich einen Vorschuss holen. Am besten solches im TV oder BV regeln. Weiter den AG in Verzug setzen und Verzinsung verlangen, wenn AG nicht in der gesetzten Frist zahlt. Wenn es aber eine Reisekostenregelung gibt gilt diese auch fuer BR
Verwandte Themen
Reisekostenerstattung nach § 40 BetrVerfG.
ÄlterReisekostenerstattung nach § 40 BetrverfG. Folgende Situation: Ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wird in eine Tochter GmbH gestellt. Dort wird dieser BR Mitglied und nimmt an Schulungen tei
einfaches Verfahren/ Briefwahl von Amts wegen / Frist
ÄlterKurze Frage die uns grade etwas verwirrt bzw unterschiedliche Meinungen in den Raum wirft. Wir befinden uns im einfachen Wahlverfahren. Haben von Amts wegen einige Briefwähler(Mutterschutz etc) diese
Erklärungsfrist doppelte Stützunterschriften vs. Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen
ÄlterHallo, wenn mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden und doppelte Stützunterschriften geleistet werden, werden die Leister der Unterstützungsunterschrift aufgefordert, sich innerhalb einer Frist
14tage Frist überschritten?
ÄlterLiebes WAF FOrum, mein Seminar ist abgelehnt:-( Unser Chef war so gerissen,das er seine Tippse beaftragt hat, uns die Email am Letzten Tag der Frist zuzusenden. Und das , obwohl wir am letzten Tag
Reisekostenerstattung für nicht angetretene Reise zur BR-Sitzung
ÄlterEin BR-Mitglied wurde zur Sitzung in eine andere Stadt eingeladen. Es wurde ein nicht stornierbares Ticket gebucht. Das BR-Mitglied möchte nun aber aus persönlichen Gründen die Reise absagen und Urlau