Kontrolle der Arbeitszeitkonten durch Zwischenvorgesetzte.
Wir haben in unserer Firma ein elektronisches Zeiterfassungssystem. Damit wird die Arbeitszeit, Pausen (auch Raucherpausen) Urlaub, Krankheit usw erfasst. Jeder Zwischenvorgesetzte hat Zugriff auf alle Daten der gesamten Firma. Muss die GL diese Zugriffe einschränken z.B. auf das Minimum.d.H. nur soviel Zugriff wie zwingend nötig? Was sagt dazu das Datenschutzgesetz?
Community-Antworten (2)
03.06.2022 um 16:15 Uhr
"Muss die GL diese Zugriffe einschränken z.B. auf das Minimum.d.H. nur soviel Zugriff wie zwingend nötig?"
JA!
"Was sagt dazu das Datenschutzgesetz?"
Das die nicht Alle alles sehen dürfen.
03.06.2022 um 17:40 Uhr
Zu dem was Celestro schon geschrieben hat sollte man den AG mal Fragen was der Sinn ist das hier so viele drin lesen können.
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