Unterschrift für Richtlinie - Datenspeicherung
Hallo, wir sind ein ziemlich neuer BR. Hatten bisher nur ein Seminar besucht. Deshalb bitte ich um eure Hilfe. Unser AG möchte aufgrund eines neu eingeführen Betriebsprogramm alle Mitarbeiter eine Richtlinie unterschreiben lassen in dem unter anderem steht das die Daten alle gespeichert werden unter anderem die besuchten Interetnseiten. Jetzt wissen wir nicht wie die vorgehensweise ist oder wo wir es nachlesen können. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Community-Antworten (10)
26.02.2013 um 18:48 Uhr
wenn der arbeitgeber das will, muß er erst die private internetnutzung verbieten!
26.02.2013 um 19:32 Uhr
@marile Bist Du Dir da sicher?
26.02.2013 um 20:35 Uhr
marile, da hast du zu kurz gedacht
26.02.2013 um 20:47 Uhr
Nubbel, da ich es auch wie @mariele sehe, die Frage von mir, wieso zu kurz gedacht? Hinweis, bin auch neu im BR
26.02.2013 um 20:58 Uhr
wenn der arbeitgeber das internetverhalten der arbeitnehmer kontollieren will, muß er erst die private nutzung verbieten. sonst geht das gar nicht. erst dann kann man mit dem br sehen was geht und was nicht.
26.02.2013 um 21:27 Uhr
Nubbel, hier ist sie ja aber erlaubt und der AG will sie nur überwachen, kontrollieren. Also das Verhalten der AN überwachen. Auch sofetn bisher erlaubt und dann verbieten geht doch nicht ohne BR oder?
26.02.2013 um 23:06 Uhr
Na ja, ob sdie Internetnutzung erlaubt ist oder nur auf nicht anrüchigen Seiten geduldet oder zu privaten Zwecken überhaupt verboten ist, steht in der Fragestellung nicht drin. Klar muss auf jeden Fall sein, dass der BR der angekündigten Kontrolle entzogen bleibt, im Zweifel mit einem eigenen Internetanschluss.
26.02.2013 um 23:57 Uhr
Ich versuche mich mal vorsichtig aber für die Fragestellerin wohl verständlich auszudrücken. Erst einmal ist zunächst entscheidend, ob der Arbeitgeber eine private Nutzung gestattet. Wenn lediglich eine dienstliche Nutzung erlaubt ist, handelt es sich auch bei den Verbindungsdaten um solche des Arbeitgebers. Sollte der Arbeitgeber die private Nutzung gestattet haben, darf er lediglich solche Daten aufzeichnen, die der Sicherung der Systemintegrität oder Notfallprävention dienen. In jedem Fall muss der Arbeitgeber die Rechte des Betriebsrats beachten, wenn es um technische Einrichtungen geht, die das Leistungsverhalten der Beschäftigten überwachen.
Was mich hier vielmehr an @Oberschwester stutzen lassen würde Unser AG möchte aufgrund eines neu eingeführen Betriebsprogramm .............
@Oberschwester Führt der AG ein neues Betriebssystem ein hat er die Mitbestimmungsrechte des BR zu beachten. Dies regelt man dan vorab in einer BV. Dort wird festgelegt, welche Hard- und welche Software darf verwendet werden. Welche Schnittstellen werden wo verwendet. Wozu wird das System genutzt. Wer hat Lese- und wer hat Lese und Schreibrechte und wer hat nur Schreibrechte. War die Internetnutzung bisher nicht erlaubt, sollte man gleich auch dies noch regeln.
27.02.2013 um 01:18 Uhr
@Oberschwester
Nur eines vorweg: Daten eines anderen erheben, verarbeiten, etc. darf einer nur, so weit der andere eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift dem einen ausdrücklich die Erlaubnis dazu gibt. Sich die persönliche Erlaubnis zu holen ist also sowohl legal als auch u.U. notwendig. Die MBR des BR in diesem Fall gehen nach §87 (1) Nr. 6: Leistungskontrolle der AN, alles andere kannste vergessen....
Aber bzgl. der Frage warum der AG da diese Daten sammeln will machen wir mal ein Faß auf..... Was Du da schreibst reicht bei weitem nicht, um auch nur annähernd abschätzen zu können, was der AG da ohne MBR des BR darf, wozu er MB des BR braucht, wozu der AG womöglich gar von Gesetzes wegen verpflichtet ist, oder was er einfach aus Selbstschutz unbedingt braucht.
Es gibt aufgrund des verzweifelten Versuchs der Gesetzgebung aller Staaten, bei der Internetnutzung zu regeln, was faktisch nicht geregelt werden kann, absurd anmutende Gesetze, die tatsächlich unsere AG teilweise vor die Wahl stellen:
a) verzichte komplett auf moderne Kommunikation und beschränke dich AUSSCHLIESSLICH auf persönliche Kommunikation
b) Nutze diese Möglichkeiten, aber wenn dann einer Deiner AN mithilfe dieser Möglichkeiten irgendwas böses anstellt, dann halten wir uns an DIR als AG schadlos, außer Du kannst uns detailliert belegen, WER da der Bösewicht war. Also dokumentiere auf Teufel komm raus, wer da mit wem mit welchem Inhalt auf elektronischem oder brieflichem Wege kommuniziert hat. Denn wenn Du das nicht tust, und irgendeiner Deiner MA nutzt diese Mittel um etwas Illegales zu tun, dann bist Du als Absender derjenige, den wir uns greifen, denn DEN, der das ganze tatsächlich verzapft hat zu packen ist ja faktisch unmöglich, da er sich hinter Dir versteckt. Und IRGENDEINER muss dran glauben, sonst rennen uns die Rechteinhaber (GEMA) die Bude ein, wenn kein Geld fließt.
Wenig hilfreich ist dabei, dass die meisten Gesetzen aus einer Zeit stammen, in der noch nicht einmal das Telefon erfunden war....
War vielleicht ein bisserl überspitzt, aber im Grunde geht die Datensammelwut der AG im wesentlichen von diesem Grundgedanken aus, denn die Rechtslage in dieser Sache ist im Moment so undurchsichtig wie Nebel mit unter 10m Sichtweite. Wirklich keiner weiß, wer für was evtl. gerade stehen muss, also versuchen alle sich mit Terabytelangen Datenlogs, die selbst die Polizei nicht in einer Million Jahren mehr sinnvoll auswerten kann, zu verstecken. Wie viel "Überwachung der Mitarbeiter" sich dann potentiell in dieser Datensammelwut versteckt, ist normalerweise kaum erkennbar, ein theoretisch berechtigtes "Schutz-"Interesse unserer AG diese Daten zu Sammeln gibt es dummerweise durchaus....
Mein Tip: Soweit Euch die Datensammelwut Eures AG suspekt vorkommt, holt Euch EXTERNEN Sachverstand, der die Sache abklopft. Jeder Tip den wir hier geben ohne genau zu wissen was läuft führt Euch mit 99%iger Garantie aufs Abstellgleis.
27.02.2013 um 11:04 Uhr
Vom Grundsatz her geht es hier ja nicht um die Nutzung einer IT-Anlage - wie auch immer, sondern darum, dass der AG will, dass die AN was unterschreiben, aus dem hervorgeht, dass sich hinsichtlich des bisherigen Zustands der IT-Nutzung etwas geändert hat (neues Betriebssystem mit mehr personenbezogenen Daten).
Und da würde ich dem AG jetzt mitteilen, dass er es unterlassen möge, die AN etwas unterschreiben zu lassen, bevor er nicht mit dem BR über die Nutzung der genannten neuen IT eine BV abgeschlossen hat (§ 87 BetrVG).
Wie man das dann regelt sei zunächst dahingestellt. Da kann der BR dann - wie hier ja schon gesagt - Schulungen besuchen, Sachverständige hinzuziehen usw.
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