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AG will MA ständig zwischen 2 Standorten pendeln lassen

K
Käferfahrer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hätte eine Frage: In unserem AV steht, dass wir uns für Wochenendarbeit, Schicht, etc. verpflichten. Und es steht, dass wir auch in andere Standorte des Unternehmens versetzt werden können. Jetzt sollen alle MA der Produktion wöchentlich zwischen zwei 10 km voneinander entfernten Standorten rotieren. Wir haben noch keinen BR, sind aber hinter den Türen gerade dabei, alles in die Wege zu leiten. Wir schätzen, dass sich einer verplappert hat, und nun der AG weiß, was wir vorhaben. Die Vermutung liegt nahe, dass damit versucht wird, die Bildung eines BR zu verhindern bzw. zu erschweren. Ist es denn grundsätzlich möglich, dass der AG solche Maßnahmen anordnet? Was ist, wenn es doch zu diesem ständigen Arbeitsplatzwechsel kommt. Kann dann der neue BR, wenn er dann im Amt ist etwas dagegen tun? Wenn ja, was könnte er tun?

1.24001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

22.02.2013 um 18:36 Uhr

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der AG hier auf Schikane macht.

Gäbe es einen BR, wäre dieser bei der Aktion mit im Boot und müsste seine Zustimmung zu den Versetzungen erteilen (§ 99 BetrVG; wirst Du noch kennen lernen).

Ich würde Euch raten, jetzt schon etwas dagegen zu tun. Allerdings jeder einzelne (auch eine Frage des Mutes - aber wo Ihr ja einen BR wählen wollt....)

Die Formulierung "Und es steht, dass wir auch in andere Standorte des Unternehmens versetzt werden können." heißt nicht Narrenfreiheit. Es hätte dann schon im Vertrag konkret darauf hingewiesen werden müssen, dass ein ständig wechselnder Einsatzort vorgesehen ist. Darum kommt es natürlich auf den genauen Wortlaut im Vertrag an.

Ich würde für meinen Geschmack in einem Schreiben an den AG darauf hinweisen, dass dieser ständige Wechsel nicht hinnehmbar ist und der AG aufgefordert wird, zur alten Regelung zurückzukehren. Ich würde dies deshalb schon tun, damit es nicht später heißt, der AN war ja damit einverstanden und der Arbeitsvertrag hat sich dadurch stillschweigend entsprechend konkretisiert.

Ich empfehle Euch, die ganze Aktion mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft zu besprechen.

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