AG will MA ständig zwischen 2 Standorten pendeln lassen
Hallo, hätte eine Frage: In unserem AV steht, dass wir uns für Wochenendarbeit, Schicht, etc. verpflichten. Und es steht, dass wir auch in andere Standorte des Unternehmens versetzt werden können. Jetzt sollen alle MA der Produktion wöchentlich zwischen zwei 10 km voneinander entfernten Standorten rotieren. Wir haben noch keinen BR, sind aber hinter den Türen gerade dabei, alles in die Wege zu leiten. Wir schätzen, dass sich einer verplappert hat, und nun der AG weiß, was wir vorhaben. Die Vermutung liegt nahe, dass damit versucht wird, die Bildung eines BR zu verhindern bzw. zu erschweren. Ist es denn grundsätzlich möglich, dass der AG solche Maßnahmen anordnet? Was ist, wenn es doch zu diesem ständigen Arbeitsplatzwechsel kommt. Kann dann der neue BR, wenn er dann im Amt ist etwas dagegen tun? Wenn ja, was könnte er tun?
Community-Antworten (1)
22.02.2013 um 18:36 Uhr
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der AG hier auf Schikane macht.
Gäbe es einen BR, wäre dieser bei der Aktion mit im Boot und müsste seine Zustimmung zu den Versetzungen erteilen (§ 99 BetrVG; wirst Du noch kennen lernen).
Ich würde Euch raten, jetzt schon etwas dagegen zu tun. Allerdings jeder einzelne (auch eine Frage des Mutes - aber wo Ihr ja einen BR wählen wollt....)
Die Formulierung "Und es steht, dass wir auch in andere Standorte des Unternehmens versetzt werden können." heißt nicht Narrenfreiheit. Es hätte dann schon im Vertrag konkret darauf hingewiesen werden müssen, dass ein ständig wechselnder Einsatzort vorgesehen ist. Darum kommt es natürlich auf den genauen Wortlaut im Vertrag an.
Ich würde für meinen Geschmack in einem Schreiben an den AG darauf hinweisen, dass dieser ständige Wechsel nicht hinnehmbar ist und der AG aufgefordert wird, zur alten Regelung zurückzukehren. Ich würde dies deshalb schon tun, damit es nicht später heißt, der AN war ja damit einverstanden und der Arbeitsvertrag hat sich dadurch stillschweigend entsprechend konkretisiert.
Ich empfehle Euch, die ganze Aktion mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft zu besprechen.
Verwandte Themen
Fahrtkostenerstattung bei Fahrten zwischen Standorten?
ÄlterHallo zusammen !! Folgendes Problem ist bei uns aufgetreten: Unsere Klinik besteht aus drei Standorten. Nun haben wir Personal, dass im laufe ihrer täglichen Arbeitszeit zwischen den Standorten pende
Eine GmbH, mehrere Standorte - wie Tarif bei allen Standorten organisieren?
ÄlterHallo! Unsere GmbH hat mehrere Standorte in verschiedenen Bundesländern. Ich bin Betriebsrat an einem Standort. In allen Standorten gibt es einen Betriebsrat. Der Hauptstandort zahlt nach Tarif der
Betriebsratsbüro
ÄlterWir sind ein 100% Tochterunternehmen eines Unternehmens an zwei Standorten. Hat der BR Anspruch auf ein Büro an beiden Standorten? Es gibt einen BR gewählt von allen MA beider Standorte. Die Sitzun
Aushang Wahlausschreiben delegieren - erlaubt?
ÄlterHallo, ich bin stellv. Vorsitzende des Wahlvorstands und unverhofft in Verantwortung gekommen: Folgendes Problem stellt sich mir gerade: Wir haben eine BR-Wahl an 7 Standorten (diese sind groß
verschleppte Betriebsänderung u. schleichende Übernahme Management
ÄlterKontext: Bin seit einem Jahr BRV in einem von vier weiteren kleinen Standorten mit ca. 170 Ma. . Unser neuer Investor strebt nun Reorganisation der vier Standorte an und sollen organisatorisch zusamme