krankengeld nach probezeit?
wenn ich während der probezeit innerhalb 28 tagen krank bin, muss die krankenkasse nicht Arbeitgeber zahlen. wenn ich danach gekündigt werde, wird das krankengeld auf grundlage des letzten jobs oder der der letzten 12 (?) monaten berechnet?
Community-Antworten (1)
22.02.2013 um 07:42 Uhr
@ wolfram
Erkrankt ein AN innerhalb der ersten 4 Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses, zahlt die KK Krankengeld, aber nur für den Zeitaum innerhalb dieser 4 Wochen.
Ist ein AN im neuen Arbeitsverhältnis z.B. von Woche 3 bis Woche 5 erkrankt, zahlt die KK in der 3. und 4. Woche, der AG ist ab der 5. Woche des Arbeitsverhältnisses in der Lohnfortzahlungspflicht.
Wird gekündigt und der AN ist noch immer AU, hat der AN ab dem Zeitpunkt "Arbeitslosigkeit" wieder einen Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die KK,
Der Bemessungszeitraum für die Berechnung ist dem § 47 Abs.2 SGB V zu entnehmen.
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