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Ist es rechtswidrig als BR mit dem Hausarzt eines Mitarbeiters kontakt aufzunehmen?

J
Jihanna
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben eine Mitarbeiterin im Betrieb die nun schon seit Mitte letzten Jahres immer wieder ausfällt. Seit Dezember dauerhaft und immer auf neue Krankheiten. Wir machen uns große Sorgen da sie ihr äußeres komplett verändert hat und einen bedenklichen Gewichtsverlust vorweißt. Nach mehreren Gesprächen und Hilfsangeboten erwähnte sie persönliche Gründe die sich in nächster Zeit klären werden. Seitdem gab es nur noch einmal Kontakt zu ihr. Krankenscheine wurden immer viel zu spät und nur auf Nachfrage geliefert. Alles läuft jetzt auf Abmahnung und schließlich in Zukunft auf Kündigung hinaus. Meine Frage ist nun, ob ich mich rechtswidrig verhalte wenn ich mich mit ihrem Hausarzt telefonisch in Verbindung setze und ihm über die aktuelle Lage berichte ohne ein Krankheitsbild zu erfragen. Unser Personalchef hat mir strengstens verboten dies zu tun um eine eventuelle Kündigung nicht anfechtbar zu machen.

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Community-Antworten (9)

B
Betriebsrätin

21.02.2013 um 12:12 Uhr

Der BR kann ggf mit dem AN reden. Wenn der diesem dann den Kontakt zum Artzt herstellt ist es OK.

Würde ein BR hinter meinem Rücken mit meinem Arzt ohne mein Wissen und meine Zustimmung Kontakt aufnehmen, würde ich Ihm die Hölle heiß machen.

Eim guter Arzt, geht ehe auf kein Gespräch mit Dritten ein ohne dass der Patient hier eine Zustimmung erteil hat. Weiter MUSS der Arzt auch das Patieneten Arzt Geheimnis wahren.

Der BR sollte hier im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes handeln. Also auch einmal versuchen herauszubekommen, gibt es Gründe der Arbeit/des Betriebes für diese Erkrankungen.

Weiter, wenn der AN in den letzten 12 Monaten die 6 Wochen AU am Stück oder in Addition (es zählen hier ALLE AU Tage, auch die arbeitsfreien die in die AU-Zeiten fallen mit) hat, wären die Grenzen des § 84 2 SGB IX erfüllt und der AG MÜSSTE ein BEM anbieten, wenn der AG es nicht dem AN anbietet sollte der BR hier sein Iniativrecht wahrnehmen und aktiv werden.

Im Rahmen des BEM kann man dann einiges prüfen/klären und verbessern.

G
gironimo

21.02.2013 um 12:36 Uhr

Unser Personalchef hat mir strengstens verboten dies zu tun um eine eventuelle Kündigung nicht anfechtbar zu machen<

Das würde mich dann doch eher beflügeln, mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen. Man kann sich ja durchaus darüber informieren, ob man etwas für die Kollegin tun kann, ohne dass man über das Krankheitsbild ansich spricht. Und manchmal ist es auch für den Arzt gut zu wissen, dass der Arbeitsplatz der Patientin auf dem Spiel steht. Und der Personalchef sollte sich nicht in die Arbeit des BR mischen.

Und auf BEM würde ich den AG auch nicht gerade mit der Nase stoßen, wenn man doch zumindest relativ sicher weiß, dass die Gründe der Krankheit eher privaten Unsprungs sind.

B
blackjack

21.02.2013 um 12:40 Uhr

Woher hast Du denn die Information um welchen Arzt es sich handelt?

R
rkoch

21.02.2013 um 12:55 Uhr

Aber rein zur Frage:

Meine Frage ist nun, ob ich mich rechtswidrig verhalte wenn ich mich mit ihrem Hausarzt telefonisch in Verbindung setze und ihm über die aktuelle Lage berichte ohne ein Krankheitsbild zu erfragen.

Nein, warum sollte das rechtswidrig sein? Ich kann als Mensch mit jedem anderen Menschen Reden über was ich will, ohne befürchten zu müssen da mit Recht und Gesetz in Konflikt zu geraten, zumindest so lange ich mich an Fakten halte. Wie der über den ich da Rede darauf reagiert ist hingegen eine andere Frage, wie Betriebsrätin sehr richtig durch die Blume ausdrückt.... Insofern sollte die ANin damit einverstanden sein, das Du dem Arzt "über die aktuelle Lage berichtest".

Sinnlos ist es zudem, denn dem Arzt sollte zumindest der Gesundheitszustand nicht entgangen sein und die ärztliche Schweigepflicht verbietet ihm jede Antwort.

Insofern ist das:

Unser Personalchef hat mir strengstens verboten dies zu tun um eine eventuelle Kündigung nicht anfechtbar zu machen.

natürlich vollkommener Unsinn... Wenn irgendeine Dritte Person bei einer Vierten Person über irgendwas redet hat das natürlich auf einen Rechtsstreit zwischen zwei Personen so viel Auswirkung wie wenn in China ein Floh hustet.... Wenn der Arzt gegenüber dem BR redselig ist und der BR das wiederum dem AG weitergibt - oder der BR einen AN "verleumdet", so kann der AN die beiden ins Kittchen bringen, aber auf die Kündigungsschutzklage hat das keinen Einfluss. Selbst gegenüber dem AG könnte dann der AN in der Hinsicht wahrscheinlich nix unternehmen, denn nur wer Daten weitergibt ist i.d.R. der Böse, nicht der, der sie entgegennimmt, es sei denn er hat diese angefordert.

der AG MÜSSTE ein BEM anbieten

Hilft hier wohl wenig, denn die Krankheit ist doch wohl nicht das Problem, sondern das:

Krankenscheine wurden immer viel zu spät und nur auf Nachfrage geliefert.

Und DAS ist ein Abmahnungs-/Kündigungsgrund.

Auf der anderen Seite hat die ANin wohl andere Probleme, denn das Krankheitsbild und die Aussage läßt tief blicken.... Derartiges ist mir nicht unbekannt und läßt schlimmeres vermuten (auch wenn meine Vermutung natürlich vollkommen ins Leere gehen kann).

W
Watschenbaum

21.02.2013 um 12:58 Uhr

rechtswidrig ist es keinesfalls

ich würde aber die Finger davon lassen ihr mischt euch da etwas zuviel ins Leben der AN ein

sucht persönlichen Kontakt zu ihr, weist sie nochmals eindringlich auf ihre Informations- und Nachweispflichten hin Verstösse dagegen liefern dem AG unnötige Steilvorlagen..............

falls bisherige Verstösse abgemahnt werden/wurden, können sie nicht mehr als Kündigungsgrund herhalten, also wäre wichtig, daß nichts einschlägiges mehr nachkommt

P
postbote

21.02.2013 um 13:23 Uhr

Man kann die Aussage der Perso auch so verstehen, sie planen ggf eine Kündigung und haben nun ggf Bedenken, dass sofern der BR hier aktiv wird der AN "Lunte" richt und dann eine Änderung erfolgt und der AG dann keine Gründe der Kündigung mehr hat oder die Künfigung sich für ihn erschwert.

A
akutschi

21.02.2013 um 21:25 Uhr

Die Symptome die du da beschreibst könnten auf ein Psychose, möglicher weise auch Schizophrener Art hindeuten. Die betroffenen nehmen in dieser Phase ihre Mitwelt nur noch teilweiße wahr, was evt. auch erklären könnte warum Krankmeldungen nur sporadisch eintreffen. Schneller Gewichtsverlust ist die folge weil die Leute einfach vergessen zu essen, Lange Haare werden abgeschnitten, die soziale Bindung schwindet langsam. Immer dann wenn man dran erinnert wird das da noch ein AG ist mit dem man eigentlich ein Vertrag hat, geht man dann auch mal wieder zum Arzt weil teilweiße doch noch klar wird das irgendwo ein Verpflichtung besteht.....ob´s ne Sache für den BR ist....lässt sich drüber Streiten. Ein guter AG versucht immer noch auf die Leute zuzugehen, geht natürlich nur wenn man auch an den AN ran kommt um mit ihm zu sprechen.

P
poiuz

23.02.2013 um 22:36 Uhr

Der Arzt wird doch sowieso nicht mit dem BR reden, waws soll das ganze gerede also.

K
Kölner

23.02.2013 um 22:41 Uhr

@akutschi Deine Diagnose ist ja wohl an Unsachlichkeit nicht zu übertreffen!

Dieses Forum krankt unter anderem an solch dümmlichen Antworten ...

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