Erstellt am 19.02.2013 um 15:29 Uhr von Betriebsrätin
Es ist ein erneuter SACHgrund befristeter ArbV.
Erstellt am 19.02.2013 um 15:50 Uhr von docpille
@Betriebsrätin
Mich stört das Wort ,erneuter'
Es steht nirgends das die zwei Jahre mit sachgrund waren
Erstellt am 19.02.2013 um 15:55 Uhr von gironimo
... aber es ist eine Sachgrundbefristung. Einen Anspruch auf eine feste Einstellung danach besteht nicht.
Vielleicht sollte die Kollegin sich innerbetrieblich auf eine ausgeschriebene unbefristete Stelle bewerben.
Erstellt am 19.02.2013 um 16:40 Uhr von Betriebsrätin
docpille
.....Mich stört das Wort ,erneuter"
Wieso stört, es fehlte nur leider die Kommatas vor und nach dem Wort erneut.
Also, Es ist ein erneuter, SACHgrund, befristeter ArbV.
oder
Es ist ein erneuter befristeter ArbV. Dieses man mit SACHgrund
ändert aber nichts.
ggf. war sogar der jetzige mit Sachgrund, dann wäre es auch so ok. Denn es könnte ja ein Sachgrund zB Projekt gewesen sein, dass für diesen Zeitraum angesetzt war und lief.
Erstellt am 19.02.2013 um 20:39 Uhr von nicoline
*Ist das alles rechtlich in Ordnung?
Ja! § 14 TzBfG
*Hat Sie danach Anspruch auf einen Festvertrag?*
Rein gesetzlich nicht, in einem TV oder AV kann etwas anderes vereinbart werden / sein.