Befristeter Arbeitsvertrag
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen hier grade etwas auf dem Schlauch. Vielleicht könnt Ihr helfen. Eine Kollegin hatte einen 2 Jahresvertrag, der am 14.06.13 ausläuft. Nun wird sie verlängert vom 15.06.13 - 10.10.13 mit der Begründung - Elternzeit einer Kollegin. Ist das alles rechtlich in Ordnung? Hat Sie danach Anspruch auf einen Festvertrag? Danke schon mal im Voraus
Community-Antworten (5)
19.02.2013 um 16:29 Uhr
Es ist ein erneuter SACHgrund befristeter ArbV.
19.02.2013 um 16:50 Uhr
@Betriebsrätin
Mich stört das Wort ,erneuter'
Es steht nirgends das die zwei Jahre mit sachgrund waren
19.02.2013 um 16:55 Uhr
... aber es ist eine Sachgrundbefristung. Einen Anspruch auf eine feste Einstellung danach besteht nicht.
Vielleicht sollte die Kollegin sich innerbetrieblich auf eine ausgeschriebene unbefristete Stelle bewerben.
19.02.2013 um 17:40 Uhr
docpille
.....Mich stört das Wort ,erneuter"
Wieso stört, es fehlte nur leider die Kommatas vor und nach dem Wort erneut.
Also, Es ist ein erneuter, SACHgrund, befristeter ArbV. oder Es ist ein erneuter befristeter ArbV. Dieses man mit SACHgrund
ändert aber nichts.
ggf. war sogar der jetzige mit Sachgrund, dann wäre es auch so ok. Denn es könnte ja ein Sachgrund zB Projekt gewesen sein, dass für diesen Zeitraum angesetzt war und lief.
19.02.2013 um 21:39 Uhr
*Ist das alles rechtlich in Ordnung? Ja! § 14 TzBfG
Hat Sie danach Anspruch auf einen Festvertrag? Rein gesetzlich nicht, in einem TV oder AV kann etwas anderes vereinbart werden / sein.
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