Eure Erfahrungen: Gehaltserhöhung für freigestellte Betriebsratsmitglieder?
Hallo zusammen,
jetzt bin ich mal auf Eure Erfahrungen und Argumente gespannt.
Im Laufe der aktuellen Amtszeit geht der BRV in den Ruhestand und wird sein Mandat niederlegen. Das ist natürlich verbunden mit Neuwahlen im Gremium. Bisher gibt es noch keine wirklich klare Tendenz, wer neuer BRV wird. Der BRV war in der Vergangenheit auch immer freigestellt, was weitere Fragen aufwirft (wäre natürlich kein Muss, hat sich aber immer als zweckmäßig herausgestellt).
Einer der Gründe, warum noch niemand seine grundsätzliche Bereitschaft geäußert hat, ist auch die Angst, dass das Gehalt b.a.w. in Stein gemeißelt ist.
Natürlich gilt das Lohnausfallprinzip nach §37 Abs. 2 BetrVG und man nimmt auch an Tarifrunden teil.
Es ist aber auch so, dass bei den Namen die gehandelt werden, noch Entwicklungschancen auf der jeweiligen Stelle bestehen, die in der Vergangenheit auch mit zusätzlichen Lohnsteigerungen verbunden waren. Das ist allerdings nie ein Automatismus, sondern wird nach Eingang eines Gehaltseingangs entschieden.
Die Frage ist nun, ob man aus der voraussichtlichen Weiterentwicklung einen Anspruch gemäß §37 Abs. 4 BetrVG herleiten kann und auch als freigestelltes BRM weiterhin berechtigte Chancen auf Gehaltserhöhung auf Basis vergleichbarer Stellen hätte.
Die rechtliche Lage ist also mehr oder weniger klar.
Mich interessieren Eure Erfahrungen:
- hattet Ihr schonmal mit Gehaltsanträgen von freigestellten BRM zu tun?
- wie wurde der Antrag begründet?
- welche Erfolgsaussichten hatten die Gehaltsanträge
Bei Volkswagen wurde ja mal argumentiert, dass der BR auf Augenhöhe mit der GL verhandelt und dementsprechend vergütet werden muss. So weit will ich ja gar nicht gehen ;-)
Aber es werden eben Namen für den zukünftigen Vorsitz gehandelt, und da bestehen eben Ängste, dass das derzeitige Gehaltsniveau im Falle einer Freistellung b.a.w eingefroren ist und sich die GL nicht auf weitere Lohnsteigerungen einlässt.
Wie seht ihr das?
Community-Antworten (9)
02.06.2022 um 19:50 Uhr
"Bei Volkswagen wurde ja mal argumentiert, dass der BR auf Augenhöhe mit der GL verhandelt und dementsprechend vergütet werden muss. So weit will ich ja gar nicht gehen ;-)"
Dieser Satz ist absoluter Blödsinn. Fachwissen und gute Argumentation richtet sich im Ehrenamt nicht am Gehalt.
02.06.2022 um 19:58 Uhr
Natürlich ist der Satz Blödsinn. Ist aber ein lustiges Fun Fact und ein Beispiel, wie man es nicht abbilden sollte - bei VW hat's trotzdem geklappt. Von wegen Ehrenamt... ;-)
...aber danke für den link!
02.06.2022 um 20:06 Uhr
Freigestellte haben auch den Anspruch auf berufliche Weiterbildung damit sie auch dort den Anschluss nicht verlieren.
03.06.2022 um 10:50 Uhr
Wichtig ist, eine Vergleichsgruppe zu benennen und an diese richtet sich die Gehaltsentwicklung aus. Außerdem kann man sich auch auf Stellen bewerben, auf die man sich ohne Freistellung auch bewerben würde.
03.06.2022 um 11:39 Uhr
Da sind schon tolle Hinweise dabei, vielen Dank!
Wer hat denn konkrete Erfahrungen damit? Habt ihr den Antrag rein juristisch begründet, oder gibt es weitere Argumentationen die Euch zum Erfolg geführt haben?
03.06.2022 um 12:34 Uhr
Eigene Erfahrung habe ich in so weit gemacht das ich weiß das unser BRV es so gemacht hat. Einige Jahre nachdem ich aus dem Betrieb ausgeschieden bin war der BRV nicht mehr im BR, hatte sich aber vom Staplerfahrer bis rauf zur Leitstelle rauf geschult und hatte diese Position inne. Mit der juristischen Begründung als Grundlage, war es aber hauptsächlich eine Sache des Miteinanders. Ist aber auch immer eine Sache wie GL und BR zu einander stehen. Wir haben immer hart miteinander Verhandelt mit der GL, aber wir begegneten uns immer auf Augenhöhe mit der GL, sei es im BR oder im KBR. Immer nach dem Motto: Eine Hand wäscht die Andere. Und beide Hände waschen das Gesicht.
03.06.2022 um 12:40 Uhr
@Dummerhund
Vielen Dank. Ich würde unser Verhältnis auch als konstruktiv und auf Augenhöhe bezeichnen. Den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit sehe ich klar als erfüllt an. Auch erhält man bei Bedarf die Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen.
Allerdings dreht der Betrieb den Cent auch mehrfach um, was Gehaltsanträge mitunter zu einer Geduldsprobe macht.
Das Beispiel Deines ehemaligen BRV finde ich sehr positiv und hoffnungsvoll!
03.06.2022 um 12:54 Uhr
Ich muss dazu sagen, wir hatten aber auch ein Verhältnis zu einander das man nicht immer sieht. Wir waren der 2. größte Mineralbrunnenwasserhersteller in Deutschland und haben ausschließlich die PET Getränke für ganz Europa, für den gelb- blauen Discounter mit den 4 Buchstaben hergestellt. Dieser ist ja bekanntlich nicht immer BR freundlich. Dennoch habe ich, seinerzeit auch stellvertretender KBRV, bei meiner eigenen Kündigung, einen Ruhenden Arbeitsvertag für ein Jahr erhalten. Heißt wenn es hier 600 km weiter mit meiner neuen Zukunft nicht geklappt hatte, hätte ich wieder zurück kommen können. War schon eine geile Zeit damals.
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