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Versetzung nicht zustimmen § 99 Krankheit?

M6
Marion 65!
Jun 2022 bearbeitet

Hallo,

Ich bin Marion bin im Öffentlichen Dienst. Eine Kollegin möchte nach 18 Monaten wieder an ihren Arbeitsplatz eingegliedert. Werden. Die Verwaltung möchte sie aber dann, wahrscheinlich nach der Eingliederung, versetzen. Die Kollegin ist psychisch krank und hat dadurch körperliche Leiden. Könnte der Personalrat nach § 99 nicht zustimmen, auf Grund der Besorgnis, dass die Versetzung den Zustand der Kollegin stark beeinträchtigt und sie ggf wieder stark erkrankt?? An ihrem Arbeitsplatz hat sie Routine und fühlt sich wohl, der neue wäre erfahrungsgemäß stressiger.

Lg

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Community-Antworten (4)

C
celestro

02.06.2022 um 17:59 Uhr

Man sollte zunächst einmal klären, ob der §99 BetrVG hier (öffentlicher Dienst) überhaupt anwendbar ist. Gibt es einen Betriebsrat oder einen Personalrat?

M
Mona65!

02.06.2022 um 19:14 Uhr

Hallo Calestro,

Es gibt einen Personalrat. Wäre dann der Paragraph so nicht anwendbar, weil TV-ÖD???

M
Muschelschubser

02.06.2022 um 19:34 Uhr

In einem privatwirtschaftlichen Unternehmen würde ich mir zumindest aus §99 Abs. 2 BetrVG mal die Sätze 4 und 5 anschauen und beurteilen, ob hieraus hinreichende Ablehnungsgründe abzuleiten wären.

Da gemäß §130 BetrVG selbiges hier nicht anzuwenden ist, müsste man im BPersVG nachschauen.

§78 Abs. 5 Satz 2 BPersVG wäre hier z.B. das Pendant zu §99 Abs. 2 Satz 4 BetrVG.

Wie aussichtsreich das ist, kann vielleicht der Personalrat einschätzen.

Ein kleines Dilemma könnte darin bestehen, dass die erkrankte Kollegin relativ offen mit ihrer Erkrankung umgehen müsste. Das geht zwar grundsätzlich niemanden was an, dann lässt sich aber die Anwendbarkeit der o.g. Regelungen nicht wirklich nachweisen.

M6
Marion 65!

02.06.2022 um 19:41 Uhr

Vielen Dank, das gebe ich so weiter...In der Hoffnung dass es irgendwie klappt

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