Erstellt am 04.05.2009 um 13:33 Uhr von kriegsrat
Die Sprachverwendung ist in Deutschland
überhaupt fast nicht geregelt. Lediglich im Bereich des öffentlichen Rechtes bestehen zwei
wichtige Vorschriften. § 184 Gerichtsverfassungsgesetz schreibt vor: Die Gerichtssprache ist
deutsch. Und in ganz ähnlicher Weise ist gemäß § 23 VerwaltungsverfahrensG die
Verwaltungssprache ist deutsch.
Aus diesen Vorschriften ergibt sich, dass ein Arbeitnehmer, auch wenn er nicht deutscher
Muttersprache ist, einen arbeitsgerichtlichen Prozess in Deutschland nur in deutscher
Sprache führen kann, und dass er seine Korrespondenz und Telefongespräche mit der
Arbeitsverwaltung (etwa in Bezug auf Arbeitslosenunterstützung, die Arbeitsvermittlung usw)
in deutscher Sprache führen muss. Aus diesen Vorschriften folgt aber nicht, dass er im
Betrieb selbst Deutsch sprechen muss oder darf.
Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitwirkungs- bzw.
Mitbestimmungsmöglichkeiten von Mitarbeitern für die inneren Belange eines Betriebes.
Die Regelung der innerbetrieblichen Kommunikation und die entsprechende Sprache gehören
zweifelsfrei zu den Bereichen, über welche eine Mitbestimmung der Mitarbeiter erforderlich
ist. Es ist daher rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber etwa aufgrund seines allgemeinen
Weisungsrechts (Direktionsrecht) vorschreiben würde, dass in seinem Betrieb eine andere als
die Landessprache verwendet wird. Es ist daher nach Auffassung des Verfassers bereits heute
rechtswidrig, wenn - wie es gelegentlich geschieht - deutsche Betriebe, welche zu einem
amerikanischen Unternehmen gehören, die englische Sprache als Betriebssprache einführen.
interessante ausführung unter folgendem link :
http://www.dresaden.de/A__Veroffentlichungen/III__Kleinere__juristische_Arb/Unternehmenssprache_und_Betriebssprache.pdf