Hallo Zusammen, wir sind der Betriebsrat einer Teileinheit eines internationalen Konzerns. Die Konzernsprache ist Englisch. Es gibt einen neuen Geschäftsführer. Bis anhin waren alle Geschäftsführer des Deutschen mächtig, der neue spricht aber nur Englisch. Wie verhält es sich nun mit der Kommunikation im Bereich Betriebsratarbeit, können wir verlangen das Aktivitäten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes auf Deutsch durchgeführt werden, d.h. Schriftverkehr, Monatsgespräch, Betriebsversammlung ( bis jetzt immer in Deutsch, Betriebsversammlung zusätzlich Simultan Englischüberstzung) oder kann die neue Geschäftsleitung auf Englisch wechseln?
Wir sind der Meinung das alle von uns ein passables Englisch sprechen das ausreichend ist um das Tagesgeschäft zu beherrschen, aber wir sehen uns ausser Stande komplexe rechtliche Verhandlungen, die unter Umständen schwerwiegende Konsequenzen für die Kollegen haben, auf Englisch zu führen.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation? Welche Lösung habt ihr gefunden? Wir können keinen rechtlichen Hinweis finden welches die Amtssprache beim Betriebsverfassungsgesetz ist, nur bei anderen Gesetzen ist dies klar ausformuliert, ist es statthaft deshalb davon auszugehen das hier ebenfalls Deutsch als verbindliche Sprache gilt? Kennt jemand Gerichtsurteile zu dem Thema?