Ist Deutsch verbindlich bei der Betriebsratsarbeit?
Hallo Zusammen, wir sind der Betriebsrat einer Teileinheit eines internationalen Konzerns. Die Konzernsprache ist Englisch. Es gibt einen neuen Geschäftsführer. Bis anhin waren alle Geschäftsführer des Deutschen mächtig, der neue spricht aber nur Englisch. Wie verhält es sich nun mit der Kommunikation im Bereich Betriebsratarbeit, können wir verlangen das Aktivitäten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes auf Deutsch durchgeführt werden, d.h. Schriftverkehr, Monatsgespräch, Betriebsversammlung ( bis jetzt immer in Deutsch, Betriebsversammlung zusätzlich Simultan Englischüberstzung) oder kann die neue Geschäftsleitung auf Englisch wechseln? Wir sind der Meinung das alle von uns ein passables Englisch sprechen das ausreichend ist um das Tagesgeschäft zu beherrschen, aber wir sehen uns ausser Stande komplexe rechtliche Verhandlungen, die unter Umständen schwerwiegende Konsequenzen für die Kollegen haben, auf Englisch zu führen. Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation? Welche Lösung habt ihr gefunden? Wir können keinen rechtlichen Hinweis finden welches die Amtssprache beim Betriebsverfassungsgesetz ist, nur bei anderen Gesetzen ist dies klar ausformuliert, ist es statthaft deshalb davon auszugehen das hier ebenfalls Deutsch als verbindliche Sprache gilt? Kennt jemand Gerichtsurteile zu dem Thema?
Community-Antworten (1)
04.05.2009 um 15:33 Uhr
Die Sprachverwendung ist in Deutschland überhaupt fast nicht geregelt. Lediglich im Bereich des öffentlichen Rechtes bestehen zwei wichtige Vorschriften. § 184 Gerichtsverfassungsgesetz schreibt vor: Die Gerichtssprache ist deutsch. Und in ganz ähnlicher Weise ist gemäß § 23 VerwaltungsverfahrensG die Verwaltungssprache ist deutsch. Aus diesen Vorschriften ergibt sich, dass ein Arbeitnehmer, auch wenn er nicht deutscher Muttersprache ist, einen arbeitsgerichtlichen Prozess in Deutschland nur in deutscher Sprache führen kann, und dass er seine Korrespondenz und Telefongespräche mit der Arbeitsverwaltung (etwa in Bezug auf Arbeitslosenunterstützung, die Arbeitsvermittlung usw) in deutscher Sprache führen muss. Aus diesen Vorschriften folgt aber nicht, dass er im Betrieb selbst Deutsch sprechen muss oder darf. Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsmöglichkeiten von Mitarbeitern für die inneren Belange eines Betriebes. Die Regelung der innerbetrieblichen Kommunikation und die entsprechende Sprache gehören zweifelsfrei zu den Bereichen, über welche eine Mitbestimmung der Mitarbeiter erforderlich ist. Es ist daher rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber etwa aufgrund seines allgemeinen Weisungsrechts (Direktionsrecht) vorschreiben würde, dass in seinem Betrieb eine andere als die Landessprache verwendet wird. Es ist daher nach Auffassung des Verfassers bereits heute rechtswidrig, wenn - wie es gelegentlich geschieht - deutsche Betriebe, welche zu einem amerikanischen Unternehmen gehören, die englische Sprache als Betriebssprache einführen. interessante ausführung unter folgendem link : http://www.dresaden.de/A__Veroffentlichungen/III__Kleinere__juristische_Arb/Unternehmenssprache_und_Betriebssprache.pdf
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