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Betriebsratsmitglied in eine andere Abteilung "verschieben" ?

C
Clasch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, heute Morgen hat mir mein Chef eröffnet, dass er mich in eine andere Abteilung versetzen möchte, da in meiner jetzigen Abteilung der Arbeitsaufwand in Zukunft abnehmen wird. Die letzten vier Jahre war im Büro als Sachbearbeiter und zusätlich als IT´ler eingesetzt. Nun soll ich in der Fahrzeugbewertung tätig werden. Da ich seit Jahren an einer Athrose im Schultergelenk leide, sehe ich in dieser Versetzung keine Zukunft für mich. Hinzuzufügen wäre vielleicht noch das ich Betriebsratmitgleid bin. Habe ich irgendeine Chance, dass mich mein Chef weiterhin für administrative Aufgaben einsetzt bzw. kann er mich einfach so versetzten? Im übrigen wurde der Betriebsrat hierüber auch nicht informiert.

Für Eure Antworten im Voraus Besten Dank.

MfG. Claus

2.06609

Community-Antworten (9)

B
Betriebsrätin

18.02.2013 um 15:11 Uhr

Auch BRM können/dürfen im Rahmen des ArbV und des Direktionsrechtes des AG versetzt werden. Sie dürfen wegen des Mandates nicht bevorteilt und nicht bdnachteikigt werden §78. Wenn in einer Abteilung wegen Umstrukturierungen oder weniger Arbeit ein Teil der AN versetzt werden müssen/sollen ist eine Sozialauswahl ggf nötig.

C
Clasch

18.02.2013 um 15:17 Uhr

Ist da nicht ein "gesunder" Kollege, der das auch schon mal gemacht hat vorzuziehen?

M
marile

18.02.2013 um 16:03 Uhr

Hier ist eine Sozialauswahl durchzuführen. Die Frage ist dann man den Sozialpunkten welche hier zu beachten sind.

Weiter "Fahrzeugbewertung " ist doch auch keine schwer körperliche Arbeit!

Besonders aus deinem letzten Satz, kann man den Eindruck gewinnen, dass Du für Dich hier gerne persönliche Vorteile haben möchtest und deine Pflichten als BR, sie für die Rechte der Koll einzusetzen vergisst.

Das sollten dann aber die Koll nicht mitbekommen, denn sonst wäre es bei der nächsten Wahl wohl mit dem Mandat schwer.

Also hoffen, dass Koll hier nicht mitlesen und aus den Fakten den Schreiber erkennen können.

Für Dich § 78 einmal lesen und beachten und sonst die Pflichten des BR

G
gironimo

18.02.2013 um 16:38 Uhr

Bei der Anhörung nach § 99 BetrVG fallen dem BR vielleicht "sonstige Nachteile" ein, die er vortragen kann. Und gesundheitliche Probleme am neuen Arbeitsplatz sind ja nun nicht gerade ohne.

K
Kölner

18.02.2013 um 18:44 Uhr

@marile Deine Aussagen halte ich für an den Haaren herbeiinterpretiert! Wahnsinn!

@Clasch Man kann sich immer versuchen zu wehren. Auch mit Argumenten. Gelenk-Athrose, BRM - da sollte (wie gironimo schon schreibt) einiges an Widerspruchsgründen zusammenkommen. Auch könnte man mit dem § 78 BetrVG noch winken (aber nur mit bedacht).

A
ANderLeser

18.02.2013 um 19:50 Uhr

Kölner,

glaubst Du nur BRM lesen hier? Es lesen auch AG und AN, sie stellen teils sogar hier Fragen!

Und wer hier als BR bei diesem Thema so das Mandat heraustellt, bei dem kann man sehr wohl diese Sichten hier bekommen. Also als BRM erst einmal auf sich zu sehen und auch ggf Vorteile zu erhoffen!

In sofern kann man marile folgen!

R
rtjum

18.02.2013 um 22:18 Uhr

ANderLeser

wer schaut denn nicht erstmal auf sich, wenn es um den eigenen Hintern geht? Und sorry, aber den Eindruck, das Clasch das so besonders herausstellt hab ich nicht, aber den Eindruck, dass Du mal wieder ne neue Antikölnerlachnummer bist schon.

Der neueste Benutzer ist ANderLeser...sowas aber auch, noch nie hier gewesen aber sofort gegen Kölner...nenene

V
Vollstrecker

18.02.2013 um 22:45 Uhr

Die Antwort von ANderLeser ist doch vollkommen korrekt. Du solltest umsatteln und mal schauen wer hier wirklich Stunk macht. Tipp: er kommt aus Köln

N
Nubbel

18.02.2013 um 22:47 Uhr

cool.... an diesen aktionen kann wieder nen blinder fühlen;)

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