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GBR Fortbildung / Seminar

P
Püppi
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen , hoffe ihr könnt mir mit entsprechendem Paragr. o. Gesetzestext helfen . Ich bin ordentl. Mitglied im GBR ( Gesamtbetriebsrat ) , der Vorsitzende schickte mich zu einer Fortbildung ( mit Beschluss nach 37 / 6 ) Sollte jetzt im März sein . Alles war gut alles war bestens .. Irgendwann erfuhr ich von ihm das er allein das Gespräch mit dem GF gesucht hat , erteilte mir dies per SMS mit . Ich fragte warum allein ???? Könnte einen vom GBR mitnehmen ... Er meinte es wäre nicht wichtig gewesen ( ne is klar ) kurzum ...er teilte mir ebenfalls wieder per sms mit das er mich nicht auf Seminar schicken könne da dies nur dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter zustünde ......????? Ich überlege nun mein Amt im GBR zu kündigen das Vertrauen ist weg ....... Meine Frage : Stimmt es was er sagt ....ich darf nicht zur Fortbildung ???? Danke

1.129010

Community-Antworten (10)

N
Nubbel

17.02.2013 um 10:02 Uhr

welches seminar was das?

K
Kölner

17.02.2013 um 11:13 Uhr

@Püppi Die Entsendung zu einem Seminar mit GBR-Themen (-Inhalten) erfolgt ausschließlich durch eine Beschlussfassung des ÖRTLICHEN (entsendenden) BRs. Der GBRV hat da nix mit zu schaffen.

N
NoPain

17.02.2013 um 12:26 Uhr

@Püppi,

in dem Sinne und wie ich Dein Post verstehe, hat der GBRV Recht ;) Ist im Gremium kein Beschluss gefasst worden, kann Dich der GBRV auch nicht zum Seminar schicken und schon garnicht eigenmächtig, da die Kostenfrage auch noch nicht geregelt ist, die wiederum aber per Beschluss beschlossen werden muss.

Vielleicht siehst Du das alles auch nur zu Ernst, denn wenn Du ohne Beschluss des Gremiums zum Seminar fährst, könntest Du auch enorme rechtliche Schwierigkeiten bekommen!

Allerdings widerspricht das Gutmeinen diese Aussage:

er teilte mir ebenfalls wieder per sms mit das er mich nicht auf Seminar schicken könne da dies nur dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter zustünde

wenn man wüßte um was für ein Seminar es sich hier handelt ;)

Könnte es möglich sein das der Vorsitzende die Entsendung zum Seminar dem AG mitgeteilt hat und der AG den Vorsitzenden nach einen ordentlichen Beschluss gefragt hat den er nicht hat und er deshalb den Rückzieher gemacht hat? Evtl. auch um Dir ne Menge Ärger zu ersparen?

K
Kölner

17.02.2013 um 12:37 Uhr

@NoPain Ein GBR kann niemandem zum Seminar entsenden! Demnach ist Deine Antwort falsch!

N
NoPain

17.02.2013 um 19:10 Uhr

@Kölner,

der GBR kann Seminare beschließen, die Kostentragung wird dann im Gremium - wie geschrieben - beschlossen werden.

Beispiel:

GBR beschließt Seminar für BEM, beim Anbieter X, zum Preis von XXX,XX Euro, für die Zeit von XX.XX.XXXX - XX.XX.XXXX für die GBR Mitglieder XXXXXXX und XXXXXXXXXX und XXXXXXXXXX.

Die GBR Mitglieder werden diesen Beschluss dann ihren jeweiligen Gremien zum Abnicken mitteilen, die Kostentragung nach 40 BetrVG beschließen und die jeweiligen Beschlussfassungen der jeweiligen Gremien, den jeweiligen AGn mitteilen.

Mensch bist Du kompliziert ;)

K
Kölner

17.02.2013 um 19:13 Uhr

@NoPain So wie das ursprünglich da stand, war es eben nicht richtig. Mensch, was war das von Dir kompliziert geschrieben. :0)

N
NoPain

17.02.2013 um 19:17 Uhr

@Kölner,

ich ging nun einmal davon aus, das dass hier jeder weiss ;)

K
Kölner

17.02.2013 um 19:19 Uhr

@NoPain Die wenigsten wissen, dass ein GBR keine Seminarversendung für GBRM beschließen kann.

N
NoPain

17.02.2013 um 19:22 Uhr

@Kölner,

können tun sie schon, sie sollten aber vorher die Kostentragung und Befreiung klären, sonst könnte es tatsächlich Probleme geben ;) Aber in der Regel hast Du natürlich auch Recht ;)

P
Püppi

18.02.2013 um 02:34 Uhr

Allen ganz lieben dank . Es wäre ein Seminar zum Thema " Einigungsstelle / Beschlussverfahren etc. gewesen. ( mit Besuch bei AG ) :-(( Der Beschluss dafür war raus an meinen Chef war schon alles in Ordnung ..... nun wissen wir es ...der GBRV kann keine Mitglieder zum Seminar entsenden ..... Danke

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