Erstellt am 17.02.2013 um 09:02 Uhr von Nubbel
Erstellt am 17.02.2013 um 10:13 Uhr von Kölner
@Püppi
Die Entsendung zu einem Seminar mit GBR-Themen (-Inhalten) erfolgt ausschließlich durch eine Beschlussfassung des ÖRTLICHEN (entsendenden) BRs.
Der GBRV hat da nix mit zu schaffen.
Erstellt am 17.02.2013 um 11:26 Uhr von NoPain
@Püppi,
in dem Sinne und wie ich Dein Post verstehe, hat der GBRV Recht ;) Ist im Gremium kein Beschluss gefasst worden, kann Dich der GBRV auch nicht zum Seminar schicken und schon garnicht eigenmächtig, da die Kostenfrage auch noch nicht geregelt ist, die wiederum aber per Beschluss beschlossen werden muss.
Vielleicht siehst Du das alles auch nur zu Ernst, denn wenn Du ohne Beschluss des Gremiums zum Seminar fährst, könntest Du auch enorme rechtliche Schwierigkeiten bekommen!
Allerdings widerspricht das Gutmeinen diese Aussage:
er teilte mir ebenfalls wieder per sms mit das er mich nicht auf Seminar schicken könne da dies nur dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter zustünde
wenn man wüßte um was für ein Seminar es sich hier handelt ;)
Könnte es möglich sein das der Vorsitzende die Entsendung zum Seminar dem AG mitgeteilt hat und der AG den Vorsitzenden nach einen ordentlichen Beschluss gefragt hat den er nicht hat und er deshalb den Rückzieher gemacht hat? Evtl. auch um Dir ne Menge Ärger zu ersparen?
Erstellt am 17.02.2013 um 11:37 Uhr von Kölner
@NoPain
Ein GBR kann niemandem zum Seminar entsenden! Demnach ist Deine Antwort falsch!
Erstellt am 17.02.2013 um 18:10 Uhr von NoPain
@Kölner,
der GBR kann Seminare beschließen, die Kostentragung wird dann im Gremium - wie geschrieben - beschlossen werden.
Beispiel:
GBR beschließt Seminar für BEM, beim Anbieter X, zum Preis von XXX,XX Euro, für die Zeit von XX.XX.XXXX - XX.XX.XXXX für die GBR Mitglieder XXXXXXX und XXXXXXXXXX und XXXXXXXXXX.
Die GBR Mitglieder werden diesen Beschluss dann ihren jeweiligen Gremien zum Abnicken mitteilen, die Kostentragung nach 40 BetrVG beschließen und die jeweiligen Beschlussfassungen der jeweiligen Gremien, den jeweiligen AGn mitteilen.
Mensch bist Du kompliziert ;)
Erstellt am 17.02.2013 um 18:13 Uhr von Kölner
@NoPain
So wie das ursprünglich da stand, war es eben nicht richtig.
Mensch, was war das von Dir kompliziert geschrieben. :0)
Erstellt am 17.02.2013 um 18:17 Uhr von NoPain
@Kölner,
ich ging nun einmal davon aus, das dass hier jeder weiss ;)
Erstellt am 17.02.2013 um 18:19 Uhr von Kölner
@NoPain
Die wenigsten wissen, dass ein GBR keine Seminarversendung für GBRM beschließen kann.
Erstellt am 17.02.2013 um 18:22 Uhr von NoPain
@Kölner,
können tun sie schon, sie sollten aber vorher die Kostentragung und Befreiung klären, sonst könnte es tatsächlich Probleme geben ;) Aber in der Regel hast Du natürlich auch Recht ;)
Erstellt am 18.02.2013 um 01:34 Uhr von Püppi
Allen ganz lieben dank . Es wäre ein Seminar zum Thema " Einigungsstelle / Beschlussverfahren etc. gewesen. ( mit Besuch bei AG ) :-((
Der Beschluss dafür war raus an meinen Chef war schon alles in Ordnung .....
nun wissen wir es ...der GBRV kann keine Mitglieder zum Seminar entsenden .....
Danke