@Betriebsrätin,
du interprätiers hier Faken und Inhalte und vorhergegangene Handlungen hinein, welche aus der Grundfrage nicht zu entnehmen sind. Also müssen sie aus einer Glaskugel stammen.
Nein, Du ignorierst hier systemische Vorgehensweisen von Vorgesetzten, die sie bei Seminaren lernen um AN an die kurze Leine zu legen und den BR als Bösmensch darzustellen ;)
Es geht weder der §84,85...
TE schrieb doch:
In dieser Besprechung äußerte der betriebliche Vorgesetzte ggü. der Mannschaft, dass es ein Vertrauensbruch ihm ggü. sei, sich bei Problemen an den BR zu wenden.
Er kritisiert also öffentlich (!) den AN weil er sich an den BR wendete. Der AN hat sich nach dem Beschwerde Paragrafen des BetrVG an den BR gewendet - welcher war das nochmal?
... noch eine Androhung von Tribunal aus der Anfragsfrage hervor.
Du weisst was ein Tribunal ist bzw. was man als ein solches bezeichnet?
Man kan nur entnehmen, dass ein AN beim BR war, der "Vorgesetzte" davon Kenntnis erlangte, seine Enttäuschung zum Ausdruck brachte und auch Verständnisprobleme weil man nicht zu ihm damit kam.
TE schrieb doch:
diese Teambesprechung kam zustande, weil sich die AN an den Betriebsrat wendeten, um einen (für uns) völlig klaren Betriebsratssachverhalt zu klären.
Mit anderen Worten, der Vorgesetzte hat Mißt gebaut, hat dafür vom Cheffe eine drauf bekommen.
Der Betriebsrat erwirkte eine AN-freundliche Entscheidung von der GF.
und DESHALB kritisiert der Vorgesetzte öffentlich den AN, weil es wohl jetzt zumindest in diesem Punkt nicht mehr nach dem Vorgesetzten seinem Willen geht.
Am darauffolgenden Tag fand besagte Teambesprechung statt, als der Vorgesetzte von Vertrauensmissbrauch sprach.
...
...wenn er seinem Team ein schlechtes Gewissen einzureden versucht, dass es sich an den BR wendet. Gewisser Maßen empfanden wir es als Druckausübung und etwas, worüber wir den BR auf jeden Fall informieren wollten.
Mit welchem Recht prangert er dies an? Und weshalb ist dies ein Vertrauensmißbrauch? Kennst Du den Grund weshalb sich der AN an den BR wandte? Ich nicht, es scheint aber ein größeres Problem gewesen zu sein, wenn der BR über den AG eine positive Entscheidung erlangte.
Er das Ganze als Vertrauensbruch empfindet was er darf.
Klar aber bitte dann höchsten - obwohl zweifelhaft - in einem persönlichen Gespräch mit dem AN - zudem er natürlich auch das Recht hätte den BR beiseite zu haben ;)
Er hat kein Folgen angesagt nur sein Empfinden ausgedrückt.
Hmmm, wenn ich die ne Knarre vor dem Kopf halte und sage Geld her, müsste ich Dir Folgen bei einer Verweigerung noch mitteilen? Hier musste der Vorgesetzte doch nichts weiter tun, das Resultat ist, das sich in Zukunft einige bei Problemen mit diesem Vorgesetzten nicht mehr an den BR wenden werden, da sie Angst haben beim nächsten Teammetting Gesprächsthema zu werden.
Er könnte nun für sich daraus die Folge schließen sich versetzen zu lassen, also nicht mehr diese Aufgabe wahrnehmen zu können/wollen.
Klar könnte er das, jedoch würde er a) damit dem AG mitteilen das er für seine Tätigkeit in diesem Bereich nicht der Richtige ist und b) dem Team zeigen das er keine Führungsqualitäten besitzt und vor Schwierigkeiten lieber wegrennt ;)
Also, jeder Richter schmunzelt hiet bei § 119
Zumindest wenn ein Richter Deinen Gedankengängen folgen würde, würde man es als Kinderkram bezeichen können, sieht man aber mal etwas weiter und kennt die Methoden einiger Vorgesetzte - die ein Richter nur zu gut kennt um AN klein zu halten - dann wohl eher nicht ;)