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Arbeitnehmer behindert BR-Arbeit

L
LisaKlein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kollegen,

folgende Frage zu wichtigem Sachverhalt:

Ein betrieblicher Vorgesetzter (Arbeitnehmer, kein ArbG oder Leitender) lud zur Teambesprechung, an der Arbeitnehmer Paul (einköpfiger BR) aufgrund Nichtanwesenheit nicht teilnehmen konnte. In dieser Besprechung äußerte der betriebliche Vorgesetzte ggü. der Mannschaft, dass es ein Vertrauensbruch ihm ggü. sei, sich bei Problemen an den BR zu wenden.

Der einköpfige Betriebsrat erfuhr davon, als ihn Kollegen später darauf hinwiesen.

Frage: Welche Reaktion des BR ist hier angemessen? Bzw., welche Reaktionen sind möglich? Der betriebliche Vorgesetzte schießt oft gegen den BR, wenn dieser nicht anwesend ist.

Vielen Dank!

1.593017

Community-Antworten (17)

W
Watschenbaum

17.02.2013 um 00:22 Uhr

das ist noch gar nichts, wenn er dies als Vertrauensbruch ansieht, und das so kommuniziert kann ihm niemand verbieten, das so zu sehen

würde da kein großes Fass aufmachen

R
Riedo

17.02.2013 um 00:38 Uhr

@LisaKlein

Ja, da gehört zurückgeschossen…….

Da der liebe Kerl ja allein dasteht, solltet ihr ihn hier unbedingt unterstützen.

Der BR könnte hier zwar auf Unterlassung drängen, würde aber wahrscheinlich nicht viel nützen.

Ihr solltet ihn hier unterstützen, indem ihr ein Schwarzbuch einführt und alle Vorfälle genau aufschreibt. Dieses möglichst auch durch Zeugen bestätigen lassen.

Sind dann ein paar Vergehen nachzuweisen, ergeht der freundliche Hinweis durch den BR an die GL, dass nun das Fass voll ist und ein Verfahren nach § 104 BetrVG eingeleitet wird. Dieses auch nur abgewendet werden kann, wenn eine Versetzung vorgenommen wird und/oder der Mitarbeiter für sein Verhalten abgemahnt wird. Hier wäre interessant zu erfahren, wie die GL hierauf reagiert. Ich habe hier recht positive Erfahrungen gemacht.

Macht sich in so einem Fall immer gut. Der Schreck ist meistens groß, wen auf einmal die Granaten aus einer Richtung kommen, die man eigentlich nicht erwartet hat.

@Watschenbaum

Hängst Du gerade an der Jägermeisterflasche? Oder was sonst bewegt dich, derartiges von sich zu geben?

K
Kölner

17.02.2013 um 00:53 Uhr

@Riedo Hat man Dich unter Strom gesetzt? Einköpfiger BR. Vorgesetzter sieht es als Vertrauensbruch, wenn man sich an BR wendet... Du schießt bei weitem zu scharf und setzt obendrein diesen einköpfigen BR auch noch der Gefahr aus, sich einem unnötigen Machtspiel hinzugeben. Milde Lächeln und winken...

W
Watschenbaum

17.02.2013 um 01:21 Uhr

Kanonen und Spatzen, Riedo

bisher gibt es noch keine "Vergehen" auch keine Vorfälle sondern nur eine unliebsame (mehr aber auch nicht) Äußerung

ein popliger kleiner Vorgesetzter möchte eben, daß Mitarbeiter mit ihren Problemen zuerst zu ihm kommen, bevor sie zum BR rennen

kann er doch möchten........... wie will man denn mit dieser einen Aussage einen Blumentopf gewinnen ?

R
Riedo

17.02.2013 um 01:50 Uhr

@Kölner

Hat man Dich unter Strom gesetzt? Du solltest eigentlich mittlerweile mitbekommen haben, dass ich bei solchen Themen immer unter Strom stehe, -:))

Du schießt bei weitem zu scharf und setzt obendrein diesen einköpfigen BR auch noch der Gefahr >aus, sich einem >unnötigen Machtspiel hinzugeben.

Unnötig???? Soll er sich bei seinen Kollegen etwa so präsentieren, als der, der alles ohne Widerstand hinnimmt? DU scheinst Folgendes übersehen zu haben:

„ Der betriebliche Vorgesetzte schießt oft gegen den BR, wenn dieser nicht anwesend ist. „

Soll dieses zu einem Dauerzustand werden?????

Wenn hier nicht gegengesteuert wird, kann er seinen Posten gleich vergessen.

Da er hier allein steht, kann auf die Mithilfe der Kollegen nicht verzichtet werden. Dieses habe ich wohl auch eindeutig hervorgehoben. Hier ist jede Handlung besser und vorzuziehen, als die, es einfach zu ignorieren.

Das sehen wohl auch seine Kollegen so, andernfalls hätten sie hier diese Frage nicht gestellt.

Auch hat es bestimmt nichts mit einem Machtspiel zu tun, wenn ich als BR die Einhaltung mir zustehender Rechte einfordere.

Wenn sich dieser hier hervorstehende Grundgedanke (ja keinen Stress erzeugen, könnte man mir ja übel nehmen) verbreitet, können wir nicht nur das BetrVG, sondern auch dieses Forum vergessen.

Auf welcher Grundlage diskutieren wir hier eigentlich?

Friede Freude Eierkuchen, oder Grundsätzliches für Betriebsräte

Dass dieses in der Regel nicht im Rahmen eines Kaffeekränzchens abläuft, benötigt wohl keine nähere Erläuterung.

Milde Lächeln und winken... dto

R
Riedo

17.02.2013 um 01:56 Uhr

@Watschenbaum

Immer erst Schauen, was sich auf dem Teller befindet, bevor man zu Messer und Gabel greift.

„Der betriebliche Vorgesetzte schießt oft gegen den BR, wenn dieser nicht anwesend ist.“

Wenn es sich hier um einen einmaligen Fall handelt, hat man mir in der Schule etwas Falsches beigebracht…….

W
Watschenbaum

17.02.2013 um 02:00 Uhr

wenn du nicht aus Kommentaren abschreiben kannst, fallen deine Argumente äußerst flach aus, Meister Riedo

welchen großartigen Skandal willst du denn hier konstruieren ? er "schießt" auch noch oft gegen den BR ? oh Gott, oh Gott..wie verwerflich

nichts konkretes vorwerfbar , aber alles reininterpretierbar.......

L
LisaKlein

17.02.2013 um 02:08 Uhr

Vielen Dank für die Antworten soweit.

Um vielleicht die Situation etwas genauer zu beschreiben (da mir scheint, als würde mein Ausgangspost da nicht klar genug sein): diese Teambesprechung kam zustande, weil sich die AN an den Betriebsrat wendeten, um einen (für uns) völlig klaren Betriebsratssachverhalt zu klären. Der Betriebsrat erwirkte eine AN-freundliche Entscheidung von der GF. Am darauffolgenden Tag fand besagte Teambesprechung statt, als der Vorgesetzte von Vertrauensmissbrauch sprach. Unsere Frage als AN: der betriebliche Vorgesetzte ist selbst AN (wählt den BR mit), scheint aber wohl mit der GL zu symphatisieren, wenn er seinem Team ein schlechtes Gewissen einzureden versucht, dass es sich an den BR wendet. Gewisser Maßen empfanden wir es als Druckausübung und etwas, worüber wir den BR auf jeden Fall informieren wollten.

Wir sehen es ähnlich wie Riedo, um ehrlich zu sein. Weder der Arbeitgeber noch AN haben unserer Meinung nach die Betriebsratarbeit zu behindern, sie zu negativ zu beeinflussen oder allen voran andere AN zu bevormunden, wann sie sich an den BR zu wenden haben. UNSERER Meinung nach. Weswegen ich hier ja auch ein Thema eröffnete.

W
Watschenbaum

17.02.2013 um 04:47 Uhr

na ja, aber das ist doch völlig normales Geplänkel

Vorgesetzte positionieren sich doch oftmals offen gegen den BR, entweder vom (offiziell unschuldigen ) AG vorgeschickt oder aus vorauseilendem Gehorsam ihrem AG zum vermuteten Wohlgefallen

ich sehe (noch) keine Behinderung der BR-Arbeit oder Verstoß gegen 612 a BGB

klar soll ein latenter Druck aufgebaut werden, entweder im Sinne der Firmenpolitik oder aus verletzter Eitelkeit des Vorgesetzten, aber das ist doch alles noch in einem Rahmen, wo man nichts großartiges machen kann, außer vielleicht vorsorglich etwas mit dem Finger drohen

und klar könnt ihr euren BR informieren, warum nicht

aber wenn man hier richtig loslegt, sind das so Luftgefechte, wo im Prinzip nichts vernünftiges herauskommen kann

B
Betriebsrätin

17.02.2013 um 09:03 Uhr

Riedo, schon einmal etwas von Meinungsfreiheit einem Grundrecht aus der Verfassung gehört? Er empfindet es als Vertrauensbruch und sagtvden AN beimProblemen doch erst einmal zu ihm, dem Vorgesetzten zu kommen!!!!!!! Er hat keihem AN verboten zum BR zu gehen. Weiter, auch dass BAG hat vor langer Zeit schon einmal festgestellt, dass ein BR es hinnehmen muss, dass der Umgangaston des AG mit dem BR etwas härter ist, dass wäre suf Grund der beiden Rollen normal, dafür hätte er ja den Mandatsschutz.

A
AlterMann

17.02.2013 um 12:42 Uhr

Irgendwie habt Ihr ja alle Recht... Die AN und der BR sollten solche (wiederholten) Bemerkungen gegen den BR nicht unkommentiert lassen. Aber ob man das mit der Hau-drauf-Methode macht oder eher unaufgeregt-vermittelnd, das liegt letztlich an der Einschätzung der Lernbereitschaft des Vorgesetzten und vielen weiteren Faktoren. Das können doch nur die AN und der BR vor Ort klären.

N
NoPain

17.02.2013 um 12:56 Uhr

Die Grundproblematik dürfte die sein: Ein AN wendet sich wegen einem offenbar berechtigten Problem an den BR - er hat ja ein positives Feedback vom AG erhalten. Nachdem dann der BR für Klarheit sorgte, beruft der Vorgesetzte ein Teammeeting ein, um diesem AN Vorwürfe zu machen, vor versammelter Manschaft, weil er sein Recht nach §§ 84, 85 BetrVG wahrgenommen hat. Dies soll nun den anderen AN zeigen, wer zum BR rennt um Probleme mit ihm zu erörtern, muss in Zukunft mit einem solchen Tribunal rechnen!

Darum geht es und deshalb ist es, da offensichtlich nicht nur einmal geschehen, wiederholt und rechtfertig deshalb mEn. ein Strafantrag nach 119 BetrVG wegen Behinderung der BR-Arbeit, da bereits der VERSUCH strafbar ist.

ABER:

Je nachdem wie der Umgang in diesem Betrieb ist, würde ich dem Vorgesetzten das persönlich mitteilen und warnen, ihm sagen - auch um mir mehr Respekt zu verschaffen - das ich ihm das eigentlich nicht mal mitteilen müsste und dann beim nächsten Mal wirds halt haarig für den Kollegen ;)

Ich bin da voll auf der Linie von @Riedo, vielleicht sogar noch ein Zacken schärfer, wehret den Anfängen ;)

B
Betriebsrätin

17.02.2013 um 13:46 Uhr

NoPain, du interprätiers hier Faken und Inhalte und vorhergegangene Handlungen hinein, welche aus der Grundfrage nicht zu entnehmen sind. Also müssen sie aus einer Glaskugel stammen. Es geht weder der §84,85 noch eine Androhung von Tribunal aus der Anfragsfrage hervor. Man kan nur entnehmen, dass ein AN beim BR war, der "Vorgesetzte" davon Kenntnis erlangte, seine Enttäuschung zum Ausdruck brachte und auch Verständnisprobleme weil man nicht zu ihm damit kam. Er das Ganze als Vertrauensbruch empfindet was er darf. Auch weil dieses JEDER darf, sogar BR empfinden dieses oft. Er hat kein Folgen angesagt nur sein Empfinden ausgedrückt. Er könnte nun für sich daraus die Folge schließen sich versetzen zu lassen, also nicht mehr diese Aufgabe wahrnehmen zu können/wollen. Also, jeder Richter schmunzelt hiet bei § 119

N
NoPain

17.02.2013 um 14:23 Uhr

@Betriebsrätin,

du interprätiers hier Faken und Inhalte und vorhergegangene Handlungen hinein, welche aus der Grundfrage nicht zu entnehmen sind. Also müssen sie aus einer Glaskugel stammen.

Nein, Du ignorierst hier systemische Vorgehensweisen von Vorgesetzten, die sie bei Seminaren lernen um AN an die kurze Leine zu legen und den BR als Bösmensch darzustellen ;)

Es geht weder der §84,85...

TE schrieb doch:

In dieser Besprechung äußerte der betriebliche Vorgesetzte ggü. der Mannschaft, dass es ein Vertrauensbruch ihm ggü. sei, sich bei Problemen an den BR zu wenden.

Er kritisiert also öffentlich (!) den AN weil er sich an den BR wendete. Der AN hat sich nach dem Beschwerde Paragrafen des BetrVG an den BR gewendet - welcher war das nochmal?

... noch eine Androhung von Tribunal aus der Anfragsfrage hervor.

Du weisst was ein Tribunal ist bzw. was man als ein solches bezeichnet?

Man kan nur entnehmen, dass ein AN beim BR war, der "Vorgesetzte" davon Kenntnis erlangte, seine Enttäuschung zum Ausdruck brachte und auch Verständnisprobleme weil man nicht zu ihm damit kam.

TE schrieb doch:

diese Teambesprechung kam zustande, weil sich die AN an den Betriebsrat wendeten, um einen (für uns) völlig klaren Betriebsratssachverhalt zu klären.

Mit anderen Worten, der Vorgesetzte hat Mißt gebaut, hat dafür vom Cheffe eine drauf bekommen.

Der Betriebsrat erwirkte eine AN-freundliche Entscheidung von der GF.

und DESHALB kritisiert der Vorgesetzte öffentlich den AN, weil es wohl jetzt zumindest in diesem Punkt nicht mehr nach dem Vorgesetzten seinem Willen geht.

Am darauffolgenden Tag fand besagte Teambesprechung statt, als der Vorgesetzte von Vertrauensmissbrauch sprach.

...

...wenn er seinem Team ein schlechtes Gewissen einzureden versucht, dass es sich an den BR wendet. Gewisser Maßen empfanden wir es als Druckausübung und etwas, worüber wir den BR auf jeden Fall informieren wollten.

Mit welchem Recht prangert er dies an? Und weshalb ist dies ein Vertrauensmißbrauch? Kennst Du den Grund weshalb sich der AN an den BR wandte? Ich nicht, es scheint aber ein größeres Problem gewesen zu sein, wenn der BR über den AG eine positive Entscheidung erlangte.

Er das Ganze als Vertrauensbruch empfindet was er darf.

Klar aber bitte dann höchsten - obwohl zweifelhaft - in einem persönlichen Gespräch mit dem AN - zudem er natürlich auch das Recht hätte den BR beiseite zu haben ;)

Er hat kein Folgen angesagt nur sein Empfinden ausgedrückt.

Hmmm, wenn ich die ne Knarre vor dem Kopf halte und sage Geld her, müsste ich Dir Folgen bei einer Verweigerung noch mitteilen? Hier musste der Vorgesetzte doch nichts weiter tun, das Resultat ist, das sich in Zukunft einige bei Problemen mit diesem Vorgesetzten nicht mehr an den BR wenden werden, da sie Angst haben beim nächsten Teammetting Gesprächsthema zu werden.

Er könnte nun für sich daraus die Folge schließen sich versetzen zu lassen, also nicht mehr diese Aufgabe wahrnehmen zu können/wollen.

Klar könnte er das, jedoch würde er a) damit dem AG mitteilen das er für seine Tätigkeit in diesem Bereich nicht der Richtige ist und b) dem Team zeigen das er keine Führungsqualitäten besitzt und vor Schwierigkeiten lieber wegrennt ;)

Also, jeder Richter schmunzelt hiet bei § 119

Zumindest wenn ein Richter Deinen Gedankengängen folgen würde, würde man es als Kinderkram bezeichen können, sieht man aber mal etwas weiter und kennt die Methoden einiger Vorgesetzte - die ein Richter nur zu gut kennt um AN klein zu halten - dann wohl eher nicht ;)

B
Betriebsrätin

17.02.2013 um 15:34 Uhr

NoPain, was Du glaubst und was ggf a6ch geschehen kann, muss hier eben nicht so sein. Zu mindest hat der Fragesteller es nicht geschrieben. Auch von Rüge keine Sprache. Er sagt nur, was er darf wie jeder andere auch und auch der BR, es sehe es als Vertrauensbruch an. Das darf er, denn auch AG und Vorgesetzte dürfen solche Sichten und Empfindungen haben und auch äußern. Auch gilt hier die Meinungsfreiheit. So lange ein AG nicht Maßnahmen für den Fall dass AN zum BR gehen, ist nichts verbotenes erfolgt. Erst recht keine Behinderung des BR. Viele AG machen solche Äußerungen auch suf Betriebsversammlungen. Dem BR bleibt es dann überlassen, die AN auf ihre Rechte §84,85 aufzuklären und dass sollte der AG sie hindern diese wahrzunehmen, er sich eines Verstoßes schuldig macht.

A
AlterMann

17.02.2013 um 16:01 Uhr

NoPain, es kann so sein, wie Du schreibst, muss aber nicht. Ich mach jetzt auch mal "könnte doch sein":

Es kann auch sein, dass da ein Teamleiter total enttäuscht ist, dass man nicht mit ihm spricht, wenn man sich über ihn ärgert. Vielleicht hat der Teamleiter eine (unrealistische) Meinung von sich selbst: Dass er doch der ist, der das Team gegen "die da draußen" verteidigt. Und dann rennen diese Trottel zum BR, und der zum Chef, und dann kriegt er von da eins aufs Maul.

Vielleicht ist das jetzt ein bisschen überzogen, aber es gibt solche Leute. Und mit der Hammer-Methode zerschneidest Du da möglicherweise durchaus tragfähige Arbeitsbeziehungen.

Bei so einem Teamleiter wirken vielleicht ganz andere Absprachen, z.B.: Wenn wir uns übereinander ärgern oder was geklärt haben wollen, reden wir erstmal m i t e i n a n d e r. Wenn das nichts bringt, geht's halt den vorgesehenen Gang. Aber erst danach. Es gibt Teams, die gehen nach so einer Absprache deutlich geschmeidiger miteinander um.

Also: Wie man in einer solchen Situation angemessen reagiert, liegt sehr an den örtlichen Verhältnissen. Reagieren sollte man aber auf jeden Fall.

N
NoPain

17.02.2013 um 16:16 Uhr

Ich will ja hier nicht auf biegen und brechen den 119er oder den 104er durchsetzen, ich kenne solche Verhaltenstruckturen nur zu genüge. Klar, es kann auch sein das der Vorgesetzte am Cheffe vorbei längere Pausen für sein Team anordnete, einige nun sauer sind das sie dann wegen Prämien weniger verdienen. Aber ich glaube an soetwas eher weniger ;) Deshalb schrieb ich ja auch, das der BRV dem Vorgesetzten das mal näher bringen könnte ohne gleich voll druff zu hauen, je nach dem wie im Betrieb der Umgang miteinander ist ;)

Allerdings würde mich der Grund der Beschwerde brennend interessieren und was die vorherigen Dinge waren wo der Vorgesetzte den BR versucht hat zu brüskieren ;)

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