Wenn ich hier jetzt auf jede Frage eingehen würde, würde dieses Post bestimmt 4-5 DinA 4 Seiten lang. Ich beschränke mich also aufs Grobe.
@Riedo,
Solltest Du es sicherstellen können, dass kein anderer Zugriff bekommen könnte - und nur dann –, kannst Du es halten, wie Du willst.
Das könnte ich durchaus, da kein anderer auf meine Mail Zugriff hat und schon garkein anderer Zugriff auf mein Rechner hat. Wie also sollen Mail an Dritte kommen? Viren, Trojaner? Möglich aber auch das BR-Büro kann überfallen oder dort eingebrochen werden.
Da ein BRV ja die Mitglieder rechtssicher einladen muss, ergibt sich hier das Problem der Sicherstellung, dass die Mitteilung den Empfänger auch erreicht hat. Wäre wohl nicht so angebracht, erst kurz vor Sitzungsbeginn seine E-Mails zu lesen und dann den Empfang zu bestätigen.
Richtig, RECHTSSICHER und wenn mir der BRV die TO per Mail schickt, wäre das nicht rechtssicher? Wenn ich weiss die TO wird am Mo versendet, weil am Fr Sitzung ist, weiss ich das die TO am Mo bei mir ist und ich kann sie abrufen und lesen. Die Anhänge würde ich auch garnicht zugesendet bekommen wollen, wenn ich die lesen will, dann würde ich mich eben ins Büro begeben, keine Frage, bin ich bei Euch ;)
wäre denn, wenn Du verhindert wärest? Da er ja jetzt, nur unter Verletzung der Ladungsfristen, ein Ersatzmitglied laden müsste, hätten wir einen Streitfall darüber, wer denn jetzt hier der schuldige ist.
Verstehe ich jetzt nicht ganz, bin ich verhindert, bin ich eben verhindert, was hat hat mit einer Verletzung der Ladungsfrist zu tun? Der GG hat ausdrücklich auch die kurzfristige Ladung von EBRM ins BetrVG geschrieben, damit eben auch sehr kurzfristige Ladungen von EBRM möglich sind, auch noch 30 Minuten vor Sitzungsbeginn. Kurz, soweit ich weiss gibt es keine Ladungsfristen für EBRM.
Im Kommentar werden entsprechende Schlussfolgerungen auch so getroffen.
Dann hast Du eben andere Kommentare als ich, denn ich kann diesbezüglich absolut keine Verbote finden ;)
Urteile zu dem Thema, ob E-Mails ein sicherer Übertragungsweg ist oder nicht, gibt es zuhauf. Nicht ohne Grund wurde von der Post hier der E-Brief eingeführt.
Hehe, der E-Brief wurde wegen ganz anderen Hintergründen eingeführt ;)
In erster Linie geht es erst einmal um die Sicherstellung, dass die Ladung den zu Ladenden auch sofort erreicht. Wie dieses geschieht, ist schnurzpiepe egal.
So sieht es aus!
Die TO beschreibt einen internen Ablauf und legt diesen fest. Aufgrund dessen hat sie auch nur intern etwas zu suchen. Streng genommen dürfte sie, sollte extern eine sichere Verwahrung nicht gewährleistet sein, das BR-Büro gar nicht verlassen.
Dann dürfte es doch auch nicht so schwer sein das auch – und zwar ohne nur Bauchgefühle oder als Meinung zu deklarieren – belegen zu können, per Kommentar oder per Gerichtsentscheidungen.
Sollte es hier zu einem fehlerhaften Verhalten kommen, ist das normale Mitglied in der Regel außen vor. ... Dass ein BRV versucht sich hier abzusichern, dürfte eigentlich verständlich sein und sollte ihm nicht vorgeworfen werden.
Kein Thema, bin ich auch bei Dir, nur hat TE geschrieben das:
Unser BRV will die TO in Zukunft nicht mehr per Mail an die privaten Mailaccounts der BRM schicken.
Es war also vorher anders und der BRV ändert hier eigenmächtig!
und
Bisher haben wir die TO immer privat erhalten.
und
Da die Ansage das die TO nicht mehr an die privaten Mail Acoounts gesendet wurde vermutlich kleinkriegerische Hintergründe des BRV mit einem anderen BRM hat...
Fällt Dir hier der kleine aber feine Unterschied auf? ;)
Wenn hier etwas anderes gewünscht wird, steht es den Mitgliedern ja frei, dieses in einer Geschäftsordnung näher zu regeln.
Völlig richtig und nicht diktatorisch ohne Handlungsauftrag! Ich wette mit Dir das der BRV das auch eigenmächtig gemacht hat, ansonsten würde TE hier nicht diese Fragen stellen ;)
Aber auch hier dürfen nur Regelungen getroffen werden, die nicht mit einem Gesetz kollidieren.
Und genau das denke ich wird hier gesucht, nämlich was RECHTLICH möglich ist und was nicht. Bauchgefühle oder Meinungen tun da nicht viel zur Sache, zumindest kann man damit rechtlich nichts bewirken. Mich stört es auch das an den Börsen mit Lebensmitteln, Wasser und Strom gedealt wird um die Preise in die Höhe zu treiben, was den nicht so ganz betuchten in Schwierigkeiten bringt, von den Drittländern ganz zu schweigen. Aber ohne rechtliche Handhabe dürfte den Zockern meine Meinung piepsegal sein ;)
@Snooker,
Wenn man jetzt vorab erst mal das rechtliche weg lässt,
Auf keinen Fall, BR-Arbeit beruht auf Recht, wenn wir das weglassen können wir uns auch gleich weglassen.
...finde ich es schon erstaunlich wie sehr sich hier doch ein BRM dafür einsetzt das man BR Arbeit ja auch zu hause machen kann.
Du siehst es völlig falsch! Es geht hier um praktische, zweckmäßige und zweckdienliche Dinge, um die BR-Arbeit zu optimieren. Warum soll ein BRM wenn es frei oder Urlaub hat zum Betrieb fahren müssen um in die TO zu schauen? Das ist doch Erbsenzählerei! Das BRM hat dann nicht den Erholungsintervall welches normale AN haben. Das das BRM die Zeit gutgeschrieben wird ändert nichts an der Tatsache das dass BRM am WE ins Büro muss um in die TO zu schauen oder Fr Abend eben. Ich weiss nicht wann die TO beim TE fertig ist, ICH zB. müsste dann aber am WE ins Büro um dort Einsicht zu nehmen, da unsere TO erst am Freitag, späten Nachmittag fertig ist. Meine WEs wäre also zukünftig ALLE völlig versaut und da wäre ich dann auch stinkig bzw. müsste mir überlegen ob ich BR-Arbeit überhaupt noch machen kann – Stichwort Behinderung der BR-Arbeit -, weil ich dann benachteiligt würde, weil andere AN Freitag Nachmittag ins WE fahren können und ich eben nicht, weil ich NOCHMALS ins Büro müsste. Ich könnte natürlich auch am Mo, an meinem normalen Arbeitstag, ins Büro fahren um in die TO zu sehen, dann aber wäre die RECHTZEITIGE Zusendung – ich erhalte die Mail ja dann erst Mo – der TO nicht mehr nach dem Gesetz, insbesondere dann nicht, wenn es sich um komplexere Dinge handelt und die Sitzung an einem Di oder Mi stattfinden. Ich denke GENAU DESHALB hat der GG den Weg der Versendung der TO an die Mailadresse der BR auch nicht verboten, da hier die Möglichkeit – um es mal vorsichtig auszudrücken - der Beeinträchtigung der BR-Arbeit möglich wäre, was per se verboten und vom GG auch garnicht gewollt ist.
Auf weitere BDSG Dinge will ich hier garnicht eingehen. Kann ein BRM den Zugang zu dieser Mail sicherstellen ( … ) ist dies ganz sicher kein Verstoß gegen das BDSG, da nur das BRM Zugang hat, denn ein Verstoß setzt erst einmal eine Tat voraus. Und ein Verstoß gegen das BDSG muss man auch erst einmal nachweisen, was, wenn es so gesichert ist wie ich es weiter oben beschrieben habe, unmöglich wäre. Und was wäre wenn, die Glaskugel oder Kaffeesatzleserei helfen uns hier auch nicht weiter.
@Nubbel,
ich verstehe das hier auch nicht so ganz. Also wenn wirklich alle BR die TO im Büro einsehen und sich keine Kopie davon machen und sich auch ausschließlich im Büro auf die Sitzungen vorbereiten, fresse ich ein Besen! Zieht man sich nämlich zB. ein Kopie der TO und hat die in seiner Arbeitstasche stecken, dürfte hier die Kenntnisnahme DRITTER eher wahrscheinlich sein als auf den privaten Mailaccount, wo niemand sonst einen Zugang hat als das BRM. Und wenn mir ein BRM sagt das nur er darauf Zugriff hat und an seinen Rechner kein anderer Zugriff hat, glaube ich ihm das erst einmal, alles andere wäre Erbsenzählerei und keine praktische und zielführende BR-Arbeit die den AN hilft ;)
@mainpower,
Was will man mehr??
Praktische BR-Arbeit ohne das dem BRM die Arbeit UNNÖTIG erschwert würde und er 50 oder 100 Km zum Büro fahren muss um die TO einsehen zu können ;)
Wäre die Rechtslage klar, kein Thema, dann ist es eben verboten, alles andere hilft uns hier aber nicht weiter ;)