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Krank NACH Versetzung aufgrund Sozialplan...

B
Belena
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns wurden aufgrund von Abteilungsschließung/Sozialauswahl/etc. zwei Kolleginnen in eine andere Abteilung mit völligst anderem Aufgabengebiet versetzt. Eine dieser Kolleginnen fühlt sich mit der neuen Aufgabe völligst überfordert und dieser Druck macht sie krank. (Blutdruck, Beklemmung, Angst, etc.) Die Abteilung ist mit ihr zwar zufrieden, weiß dass es ein paar Monate dauern wird, bis sie alles selbstständig erledigen kann, aber trotzdem möchte sie wieder zurück auf ihre alte Stelle. Meine Frage ist nun, ob sie rechtlich eine Chance hat. Die Arbeitgeber boykottieren das, zum einen weil sie niemanden haben, der freiwillig wechseln will. Zum anderen sind noch Kündigungsschutzklagen offen (in 1. Instanz hat AG sogar schon verloren)

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Lena

1.32304

Community-Antworten (4)

G
gironimo

15.02.2013 um 16:33 Uhr

Abteilungsschließung und dann will sie wieder zurück?? Wohin denn?

Das der AG erst einmal seine Prozesse abwickeln will, verstehe ich. Vielleicht kann sich die kollegin bis dahin gedulden.

Ob jemand freiwillig wechselt, müsste man vielleicht etwas systematischer hinterfragen.

Und natürlich könnt Ihr für die Kollegin auch Fortbildungsmaßnahmen, Coaching u.s.w. zur Unterstützung fordern. Das würde ich aber erst einmal mit der Kollegin selbst intensiv besprechen.

W
Wirwarenpapst

15.02.2013 um 17:12 Uhr

Wenn die beiden Kolleginnen auf Grund von Abteilungsschließung und Sozialauswahl versetzt wurden, dann befinden sich die ehemaligen Arbeitsplätze dieser Kolleginnen doch in der nun geschlossenen Abteilung?

B
Belena

15.02.2013 um 21:53 Uhr

Danke für die schnellen Antworten.

ich stelle fest, es ist bei uns wohl etwas komplizierter. Eine Abteilung wurde geschlossen, wobei dies nur die rein tehoretische Zuordnung war. Es gibt einen Bereich mit 3 Unterabteilungen, die sich gegenseitig immer unterstützt haben, d.h. dort kann jede alles. Also könnte sie an eine Arbeit zurück, die sie kennt. Von dort müsste dann halt jemand anderes wechseln. Bei der Sozialauswahl wurde aber auch eine vierte Abteilung berücksichtigt, die laut AG vergleichbar ist. Laut AG....

Das mit den Schulungen haben wir uns auch schon überlegt, wollte nur mal wiessen, ob sie rechtlich überhaupt eine Chance hätte.

Merci

K
Kölner

15.02.2013 um 23:18 Uhr

@Belena Wenn die ANin im Rahmen eines ordnungsgemäßen SP (und davon ist ja zunächst einmal auszugehen) versetzt wurde, dann ist - neben dem ganzen Salat mit können/nicht können, noch vorhandener ehemaliger ArbPl oder nicht - auch rechtlich kaum möglich und erfordert zumindest die Zustimmung des BR und des AG.

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