Erstellt am 15.02.2013 um 15:33 Uhr von gironimo
Abteilungsschließung und dann will sie wieder zurück?? Wohin denn?
Das der AG erst einmal seine Prozesse abwickeln will, verstehe ich. Vielleicht kann sich die kollegin bis dahin gedulden.
Ob jemand freiwillig wechselt, müsste man vielleicht etwas systematischer hinterfragen.
Und natürlich könnt Ihr für die Kollegin auch Fortbildungsmaßnahmen, Coaching u.s.w. zur Unterstützung fordern. Das würde ich aber erst einmal mit der Kollegin selbst intensiv besprechen.
Erstellt am 15.02.2013 um 16:12 Uhr von WirwarenPapst
Wenn die beiden Kolleginnen auf Grund von Abteilungsschließung und Sozialauswahl versetzt wurden, dann befinden sich die ehemaligen Arbeitsplätze dieser Kolleginnen doch in der nun geschlossenen Abteilung?
Erstellt am 15.02.2013 um 20:53 Uhr von Belena
Danke für die schnellen Antworten.
ich stelle fest, es ist bei uns wohl etwas komplizierter. Eine Abteilung wurde geschlossen, wobei dies nur die rein tehoretische Zuordnung war. Es gibt einen Bereich mit 3 Unterabteilungen, die sich gegenseitig immer unterstützt haben, d.h. dort kann jede alles. Also könnte sie an eine Arbeit zurück, die sie kennt. Von dort müsste dann halt jemand anderes wechseln.
Bei der Sozialauswahl wurde aber auch eine vierte Abteilung berücksichtigt, die laut AG vergleichbar ist. Laut AG....
Das mit den Schulungen haben wir uns auch schon überlegt, wollte nur mal wiessen, ob sie rechtlich überhaupt eine Chance hätte.
Merci
Erstellt am 15.02.2013 um 22:18 Uhr von Kölner
@Belena
Wenn die ANin im Rahmen eines ordnungsgemäßen SP (und davon ist ja zunächst einmal auszugehen) versetzt wurde, dann ist - neben dem ganzen Salat mit können/nicht können, noch vorhandener ehemaliger ArbPl oder nicht - auch rechtlich kaum möglich und erfordert zumindest die Zustimmung des BR und des AG.