Hallo Betriebsräte und Helfer,

ich hätte eine Frage zu Fehlerhaften Listen.

In unserer Firma finden in 6 Wochen BR Wahlen statt.
Seit heute hängen die Vorschlagslisten öffentlich aus.

Nur auf zwei Listen wurden vom Wahlvorstand jeweils eine und auf der anderen Liste zwei Personen übersehen und nicht in der Liste aufgeführt.

Wie ist dies nun rechtlich!
Behalten die Listen ihre Gültigkeit wenn hier nachgetragen wird?
Muss die Wahl verschoben werden?

Auf der Vorschlagsliste waren alle betroffenen Personen aufgeführt, nur eben nicht in die ausgehängten Listen eingetragen ( übersehen)