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Abmahnung - Ermahnung

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, hatte eben eine MA da. Vor 1 Woche eine Ermahnung erhalten wegen Verhalten ( Unhöfflich usw.). Heute hat er eine Abmahnung erhalten. Datum der Abmahnung 05.02. Vorfall ca. 3 Wochen her. Außer bei der Stellungsnahme, was können wir (BR) noch tun.
Datum der Ermahnung auch 05.02. Für uns wirkt dies wie nach Krümmeln suchen. Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (4)

M
Marianne

13.02.2013 um 14:42 Uhr

Der BR kann gar nichts machen. Denn er ht hier keine Mitbestimmung oder Beteiligung. Der AN kann Abmahnungen nur vor dem ArbG anfechten.

Der BR kann uns sollte mit dem AN reden, dass dieser sich nun besonders korrekt verhält auch was Arbeitspflichten und Nebepflichten betrifft.

W
wölfchen

13.02.2013 um 15:49 Uhr

. . . wenn Eurerseits der Verdacht besteht, dass hier gezielt gesucht wird, kann der BR der MAin auch den wichtigen heißen Tipp geben, ab sofort ein Tagebuch zu führen, in dem alles aufgelistet wird: wann wurde von wem angezählt, wie ist die eigene Darstellung, eventuelle Zeugen - und vor allem der Kollegin das Gefühl geben, dass sie nicht allein im Regen steht . . .

M
meckerziege

13.02.2013 um 15:54 Uhr

Leider kann der BR hier nur Unterstützung geben, nichts anfechten. Kollegen unterstützen und beruhigen. Und aufpassen!

G
gironimo

13.02.2013 um 16:21 Uhr

sehe ich auch so.

Wenn Ihr meint >Für uns wirkt dies wie nach Krümmeln suchen< würde ich das ggf. direkt so ansprechen.

Ihr könntet außerdem für die Mitarbeiterin ein Kommumnikationstraining als betriebliche Bildungsmaßnahme fordern - das rüttelt dann ein wenig wach......

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