Erstellt am 13.02.2013 um 13:42 Uhr von Marianne
Der BR kann gar nichts machen. Denn er ht hier keine Mitbestimmung oder Beteiligung. Der AN kann Abmahnungen nur vor dem ArbG anfechten.
Der BR kann uns sollte mit dem AN reden, dass dieser sich nun besonders korrekt verhält auch was Arbeitspflichten und Nebepflichten betrifft.
Erstellt am 13.02.2013 um 14:49 Uhr von wölfchen
. . . wenn Eurerseits der Verdacht besteht, dass hier gezielt gesucht wird, kann der BR der MAin auch den wichtigen heißen Tipp geben, ab sofort ein Tagebuch zu führen, in dem alles aufgelistet wird: wann wurde von wem angezählt, wie ist die eigene Darstellung, eventuelle Zeugen - und vor allem der Kollegin das Gefühl geben, dass sie nicht allein im Regen steht . . .
Erstellt am 13.02.2013 um 14:54 Uhr von meckerziege
Leider kann der BR hier nur Unterstützung geben, nichts anfechten.
Kollegen unterstützen und beruhigen.
Und aufpassen!
Erstellt am 13.02.2013 um 15:21 Uhr von gironimo
sehe ich auch so.
Wenn Ihr meint >Für uns wirkt dies wie nach Krümmeln suchen< würde ich das ggf. direkt so ansprechen.
Ihr könntet außerdem für die Mitarbeiterin ein Kommumnikationstraining als betriebliche Bildungsmaßnahme fordern - das rüttelt dann ein wenig wach......