Guten Tag,
ich bin BR-Vorsitzender und muss bei der Einladung zur Sitzung beurteilen, ob eine BR-Kollegin, die nicht zur Sitzung kommen kann, im rechtlichen Sinn "verhindert" ist, so dass ein Ersatmitglied geladen werden muss. Die Kollegin kann deshalb nicht teilnehmen, weil sie im Auftrag des Betriebsrates einen anderen Termin wahrnimmt. Sie ist damit also nur an der Sitzungsteilnahme, aber nicht an der Wahrnehmung ihres Amtes gehindert. Anders gesagt, würde ich sie als verhindert ansehen und ein Ersatzmitglied laden, bestünde der BR in dieser Zeit aus einem Mitglied mehr. Ich vermute deshalb, ich kann sie nicht als verhindert ansehen und der BR tagt mit einem Mitglied weniger. Ist das so richtig?
Viele Grüße, Wolfgang