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Umgruppierung

H
Hotelber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe hier schon einie ähnliche Frage gelesen, aber ich frage trotzdem. Ein Zimmermädchen seid 6 Jahren beschäftigt, müsste laut Entgelttarifvertrag ab dem 6. Berufsjahr in die Entgeltgruppe 5. Sie hat den AG schriftlich darauf aufmerksam gemacht, der hat natürlich abgelehnt. So etwas gibt es nicht, denn Zimmermädchen ist kein Ausbildungsberuf.

Hat Sie nun wirklich ein Anrecht darauf. Wir arbeiten mit dem Berliner Manteltarifvertrag? Wer kann helfen? Die Dame hat irgendwie Angst.

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Community-Antworten (2)

L
Lexipedia

13.02.2013 um 08:08 Uhr

@Hotelber

Leider kenn ich nicht euren Tarifvertrag. Ich kenne auch nicht die Eingruppierungen eurer Tätigkeiten. Aber in einem ähnlichen Fall bekam ich die Auskunft von unserer Gewerkschaft:

Gilt überhaupt der Tarifvertrag? Also Checkliste raus: AG + AN - Mitglieder der Tarifparteien? Bezug im Arbeitsvertrag? Ist der Tarifvertrag allgemeingültig erklärt? Wenn ein ja hier vorkommt, dann hat sie ein Anrecht auf die Entgeltgruppe.

Wenn der AG nicht freiwillig mit macht, solltet ihr im Rahmen eurer Einsichtsrechte in die Entgeltliste auf den "Fehler" der zu niedrigen Eingruppierung hinweisen. Macht Tamtam usw.

Reagiert der AG immer noch nicht oder lehnt er ab, gibt es den Weg der Individualklage der Kollegin. Ihr seit dann leider heraus.

G
gironimo

13.02.2013 um 10:31 Uhr

Der AG bringt ja seltsamer Weise (so verstehe ich Deine Ausführungen) die Anwendung des Tarifes in dem Zusammenhang mit einer Ausbildung. Wie kommt er denn darauf?

Das sollte er doch noch einmal näher begründen. Ansonsten hift in der Tat nur hartnäckig bleiben und ggf. die Gewerkschaft einschalten. Die kann - Mitgliedschaft vorausgesetzt - auch den Rechtsschutz der Kollegin übernehmen, wenn der AG nicht einlenkt.

Das die Kollegin Angst hat, ist zu verstehen. Dafür gibt es dann ja auch den BR, der bei einer Überprüfung der Gehälter feststellen kann, dass der AG den Tarif nicht korrekt anwendet und ihn auffordern sollte, dies zu tun.

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