Hat BR das Recht bei internen Schulungen von MA dabei zu sein?
Hallo zusammen,
Frage:
Wenn im Haus für MA Schulungen gemacht werden was die Hygiene, Arbeitssicherheit, neue Software usw. betreffen, darf bzw. muss der BRV dort immer Teilnehmen(eingeladen werden) auch wenn es für seinen Arbeitsplatz(nicht BR-Tätigkeit) keinen Teilnahmezwang besteht?? Meiner Meinung nach muss der BR ja wissen was alles geschult wird bzw. was es alles für Regeln im Unternehmen gibt!
Oder liege ich da falsch?? Vielen Dank für die Antworten...
Gruß, martinez
Community-Antworten (3)
12.02.2013 um 15:55 Uhr
Ja, hier liegst Du falsch!!!!
Auch BR dürfen nicht überall dabei sein!! Es gibt hier nur BetrVG § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Aber auch aus diesem ergubt sich KEIN Teilnahmerecht
12.02.2013 um 16:11 Uhr
ich würde da eher sagen: Es kommt darauf an.
Einerseits, was im Zuge der Mitbestimmung bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen (§ 98 BetrVG) vereinbart wurde (hier kann man ja mit dem AG die Teilnahme vereinbaren, was ich aber nur stichprobenartig für sinnvoll halte) und andererseits themenbezogen auch der BR in seiner Funktion entsprechendes Wissen benötigt (was ja bei Sicherheit und Gesundheit nicht von der Hand zu weisen wäre).
Auch wenn der BR also nicht überall dabei zu sein hat, kommt es hier mit Sicherheit auf den Einzelfall und auf die Begründung an.
12.02.2013 um 16:16 Uhr
Auch ich sehe hier kein grundsätzliches Teilnahmerecht!
So die Rechstlage!
Was man in BV oder im Rahmen der MB an freiwilligen Regelungen mit dem AG vereinbart, wenn dieser es möchte, ist eine andere Sache.
Goronimo, auch nicht vergessen, er hat auch zu Seminaren betreffend Software gefragt. Morgen dan ggf Einkauf oder Pkw Wartung usw.
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