Erstellt am 12.02.2013 um 14:55 Uhr von Marianne
Ja, hier liegst Du falsch!!!!
Auch BR dürfen nicht überall dabei sein!!
Es gibt hier nur BetrVG § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Aber auch aus diesem ergubt sich KEIN Teilnahmerecht
Erstellt am 12.02.2013 um 15:11 Uhr von gironimo
ich würde da eher sagen: Es kommt darauf an.
Einerseits, was im Zuge der Mitbestimmung bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen (§ 98 BetrVG) vereinbart wurde (hier kann man ja mit dem AG die Teilnahme vereinbaren, was ich aber nur stichprobenartig für sinnvoll halte) und
andererseits themenbezogen auch der BR in seiner Funktion entsprechendes Wissen benötigt (was ja bei Sicherheit und Gesundheit nicht von der Hand zu weisen wäre).
Auch wenn der BR also nicht überall dabei zu sein hat, kommt es hier mit Sicherheit auf den Einzelfall und auf die Begründung an.
Erstellt am 12.02.2013 um 15:16 Uhr von BRMetall
Auch ich sehe hier kein grundsätzliches Teilnahmerecht!
So die Rechstlage!
Was man in BV oder im Rahmen der MB an freiwilligen Regelungen mit dem AG vereinbart, wenn dieser es möchte, ist eine andere Sache.
Goronimo, auch nicht vergessen, er hat auch zu Seminaren betreffend Software gefragt. Morgen dan ggf Einkauf oder Pkw Wartung usw.