Stimmenermittlung GBR
Hallo,
die Anzahl ergibt sich, per Gesetz, ja aus der Anzahl der Personen die in der Wählerliste eingetrtagen sind (ggf. aufteilung auf 2 GBR Entsandte). Leider sagt das gesetz mir nicht klar zu welchem Zeitpunkt die Stimmen zu ermitteln sind.
Zu welchem Zeitpunkt wird ermittelt, wieviele Stimmen jedes einzelne GBR-Mitglied hat?
a) Vor jeder GBR-Sitzung? b) Einmalig am Tage wo die örtliche BR gewählt wurden? c) zum Zeitpunkt der GBR-Gründung
Hintergrund: Wir haben einen Betrieb mit BR seit Jahrzehnten, und nun wurde ein Betrieb hinzugekauft (mit jungem BR seit 2 Jahren). Beide bilden nun einen GBR. him Hauptbetrieb sind im lauf der letzten Monate 10% der stellen abgebaut worden.
Danke für eure Hilfe und Tips.
Community-Antworten (6)
12.02.2013 um 15:39 Uhr
Schaust Du in den Kommentar zum § 47 Für das Stimmengewicht der einzelnen Mitglieder des GBR ist der Stand der Wählerliste bei der vorangegangenen BR-Wahl maßgebend (vgl. Beschluss über Hinzuziehung einer RA in DKK-FB § 47 Rn. 12).
....... Verändert sich also die Belegschaftsstärke eines Betriebs nachträglich, bleibt dies für das Stimmengewicht der betreffenden GBR-Mitglieder unbeachtlich (Fitting, Rn. 75; GK-Kreutz, 58; ErfK-Eisemann, Rn. 16; Richardi-Annuß, Rn. 71; Löwisch/Kaiser, Rn. 14).
Fazit, Gesetz und Kommentar sagen es ganz klar
12.02.2013 um 15:44 Uhr
Super und Danke!
Sollte wohl mal mehr in die Kommentare schauen, stat nur in den Gesetzestext... @@
12.02.2013 um 18:22 Uhr
@all Die Frage ist natürlich, zu welchem Zweck man das wissen muss. Denn nicht alle Beschlüsse und Abstimmungen im GBR sind so zu führen.
12.02.2013 um 20:10 Uhr
@Kölner Hab ich in den letzten Wochen in der arabischen Welt was vergessen, oder warum komme ich jetzt nicht drauf was Du sagen willst.
12.02.2013 um 20:42 Uhr
@snooker Naja: Ausschüsse und deren Besetzung werden anders gewählt.
12.02.2013 um 21:16 Uhr
LöL. Gedankengänge die schneller sind wie der Fahrer meiner Wüstensafari. Ich bin begeistert.
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