Erstellt am 12.02.2013 um 10:35 Uhr von Nubbel
mach es anders. wenn der arbeitnehmer wegen der stelle beim chef vorsprechen will, kann er dich mitnehmen. da hat auch dein vorsitz nichts zu kamellen.
Erstellt am 12.02.2013 um 12:17 Uhr von gironimo
Also ich interprätiere Formulierungen im BetrVG wie " . ....kann der AN ein BR hinzuziehen ...." so, dass er ein BR-Mitglied bitten kann, für ihn tätig zu werden.
Ein AN kann das BR-Mitglied hinzuziehen, welches er will. Es muss nicht der BRV sein.
Den BRV von den Aktivitäten in Kenntnis zu setzen ist in sofern von Bedeutung, wenn später über diese Angelegenheit der BR einen Beschluß fassen muss. Also eine Frage der Transparenz und des reibungslosen Info-Flusses.
Erstellt am 12.02.2013 um 12:35 Uhr von wölfchen
. . . das einzelne Betriebsratsmitglied entscheidet im Einzelfall eigenverantwortlich über die Ausübung der Betriebsratstätigkeit (BAG v. 21.6.2006 - 7 AZR 418/05) . . .
Erstellt am 13.02.2013 um 06:09 Uhr von Hoppel
@ Hercules
Was sollst Du denn konkret nachfragen?
Wenn dieser Kollege Interesse an dieser Stelle und sich dafür beworben hat, täte er gut daran, selbst aktiv zu werden.
Als AG hielte ich überhaupt nichts von einem Bewerber, der nicht in der Lage ist, für seine Interessen einzustehen ...