Erstellt am 07.09.2011 um 16:07 Uhr von rkoch
Ich würde als erstes einen Blick in Eure betrieblichen Reiserichtlinien werfen, oder so weit solche nicht existieren die Situation mit anderen AN vergleichen wie da mit vergleichbaren Fällen umgegangen wird. Das was sich daraus ergibt gilt grundsätzlich auch für BR. Sofern in diesen Richtlinien das Prozedere eben genau so festgelegt ist / in vergleichbaren Fällen ebenso verfahren wird, dann ja. So weit es keine vergleichbaren Fälle gibt und die Richtlinien auch nichts dazu hergeben wird die Sache schwierig.
Formell gesehen müsstest Du eigentlich privat zur Arbeit fahren und von dort aus die Reise zur Sitzung (am besten mit Firmen-PKW) antreten.
In diesem Sinne ist das Ansinnen des AG durchaus verständlich, da Du als BR auch nicht bevorzugt werden darfst sogar ggf. ein Muss.
Am Ende wird Dein AG die Zeit einfach abziehen - und Du müsstest den Fall dann gerichtlich klären lassen.
Erstellt am 08.09.2011 um 10:20 Uhr von gironimo
Aus meiner Sicht ist es so wie rkoch sagt: Die betriebl. Reiserichtlinien gelten auch für den BR.
Es lohnt sich, diese Richtlinien einmal genau durchzuarbeiten (auch wenn der größte Teil dieser Richtlinien nicht der Mitbestimmung unterliegen). Oft enthalten sie offene Punkte oder Ungereimtheiten, die dann irgendwann einen Konflikt herauf beschwören. Dies trifft natürlich besonders in Betrieben mit großem Außendienst zu.
Als Beispiel: Ist geregelt wie zu verfahren ist, wenn die korrekte Auslegung so wäre, dass man erst in den Betrieb fährt und von dort die Dienstreise beginnt, es aber im Interesse aller liegen müsste (rationelles Handeln) gleich von zu Hause loszufahren.
Im Interesse der AN - aber auch des AG - ist es sehr sinnvoll Schwachstellen der Richtlinien auszumerzen. Darüber reden hilft
Erstellt am 29.08.2019 um 09:27 Uhr von BettinaR
Hallo wir haben eine Frage, unser Arbeitgeber zahlt unsere Reisekosten jeweils mit dem Gehalt aus. ist das gesetzlich vorgeschrieben? und wenn ja wo finden wir dies im Gesetz
Erstellt am 29.08.2019 um 09:36 Uhr von Kjarrigan
Hallo Bettina
mache doch bitte einen eigenen Post auf und kappere nicht einen 8 Jahre alten.
zu deiner Frage, nein da gibt es kein eigenes Gesetz zu.
Das kann man verhandeln ob die Auslagen sofort oder etwas spatter erstattet warden.
Man könnte auch einen Vorschuß vereinbaren.