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Reisekosten

H
Hanffried
Aug 2019 bearbeitet

Hallo allerseits, ich habe zu meiner Arbeitsstelle einen Hin- und Rückweg von 148 km. Zur BA- und BR-Sitzung fahre ich da wir ein flächenmäßig großes Unternehmen sind, ca. 520 km(hin und zurück). Mal mit dem privatem PKW, mal mit dem Zug, wie die Termine liegen. Nun soll ich von meiner Dienstreiseabrechnung, egal ob mit Zug oder PKW 44,40 €(pro km 0,30 €) abziehen, da ich ja ansonsten zur Arbeit gefahren wäre und dies auch nicht bezahlt bekomme. Geht das so einfach ?

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Community-Antworten (4)

R
rkoch

07.09.2011 um 18:07 Uhr

Ich würde als erstes einen Blick in Eure betrieblichen Reiserichtlinien werfen, oder so weit solche nicht existieren die Situation mit anderen AN vergleichen wie da mit vergleichbaren Fällen umgegangen wird. Das was sich daraus ergibt gilt grundsätzlich auch für BR. Sofern in diesen Richtlinien das Prozedere eben genau so festgelegt ist / in vergleichbaren Fällen ebenso verfahren wird, dann ja. So weit es keine vergleichbaren Fälle gibt und die Richtlinien auch nichts dazu hergeben wird die Sache schwierig.

Formell gesehen müsstest Du eigentlich privat zur Arbeit fahren und von dort aus die Reise zur Sitzung (am besten mit Firmen-PKW) antreten.

In diesem Sinne ist das Ansinnen des AG durchaus verständlich, da Du als BR auch nicht bevorzugt werden darfst sogar ggf. ein Muss.

Am Ende wird Dein AG die Zeit einfach abziehen - und Du müsstest den Fall dann gerichtlich klären lassen.

G
gironimo

08.09.2011 um 12:20 Uhr

Aus meiner Sicht ist es so wie rkoch sagt: Die betriebl. Reiserichtlinien gelten auch für den BR. Es lohnt sich, diese Richtlinien einmal genau durchzuarbeiten (auch wenn der größte Teil dieser Richtlinien nicht der Mitbestimmung unterliegen). Oft enthalten sie offene Punkte oder Ungereimtheiten, die dann irgendwann einen Konflikt herauf beschwören. Dies trifft natürlich besonders in Betrieben mit großem Außendienst zu. Als Beispiel: Ist geregelt wie zu verfahren ist, wenn die korrekte Auslegung so wäre, dass man erst in den Betrieb fährt und von dort die Dienstreise beginnt, es aber im Interesse aller liegen müsste (rationelles Handeln) gleich von zu Hause loszufahren.

Im Interesse der AN - aber auch des AG - ist es sehr sinnvoll Schwachstellen der Richtlinien auszumerzen. Darüber reden hilft

B
BettinaR

29.08.2019 um 11:27 Uhr

Hallo wir haben eine Frage, unser Arbeitgeber zahlt unsere Reisekosten jeweils mit dem Gehalt aus. ist das gesetzlich vorgeschrieben? und wenn ja wo finden wir dies im Gesetz

K
Kjarrigan

29.08.2019 um 11:36 Uhr

Hallo Bettina mache doch bitte einen eigenen Post auf und kappere nicht einen 8 Jahre alten.

zu deiner Frage, nein da gibt es kein eigenes Gesetz zu. Das kann man verhandeln ob die Auslagen sofort oder etwas spatter erstattet warden. Man könnte auch einen Vorschuß vereinbaren.

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