In unser kleinen Firma hat sich der ehrenamtliche Betriebsrat mal wieder nach und nach in Luft aufgelöst, da den Betriebsräten die Auseinandersetzung mit dem selbstherrlichen Geschäftsführer zu sehr zermürbt hat. Nun ist nicht sicher, ob sich noch einmal Kollegen finden, die sich das antun. Dennoch gibt es die ein oder andere BV aus früheren Tagen, die einen gewissen Wert für die AN hat. Kann der AG diese jetzt einseitig künden, wenn sich kein BR mehr zusammenrauft ?