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Auflösung des Betriebsrates.

E
Eiserne
Jan 2018 bearbeitet

Auflösung des Br. Ich war leider zuhause wurde erst über Wattsapp von einem Kollegen informiert. Mir wurde nicht bescheid gesagt obwohl ich 100 m vom Betrieb wohne.. Eine Einladung gab es nicht ,von einer Tagesordnung vor der Sitzung weis ich auch nicht. Wir sind 3 BR.Mitglieder 2 Br, und ein Ersatzmann war da...sonst wird der Br. Zuhause angerufen ob er Krank ist oder in Urlaub nur ich werde immer übergangen das geht schon 2 Jahre so. Vor 2 Jahren hatte ich eine Betriebvereinbarung in Zusammenarbeit mit der IGM.über kürze Wochenarbeitszeit.die GF zog die Verhandlungen solange hin bis der Neugewählte alles zu nichte machte.. Im Sommer hatte ich bei einem Rechtsstreit dafür gesorgt das beim Zeitkontoabbau nicht mehr abgezogen wird als im Vertrag steht. Ich bekam meine Gutschrift pro Tag 45 Minuten aber der BR. macht das wieder kaputt und es werden statt 7 Stunden jetzt wieder 7,45 Std.abgezogen. Und jetzt das wirken aus der Deckung von o..... Auflösung des BR. und das aus für mich.

Gruß S.D

1.42303

Community-Antworten (3)

H
Hartmut

03.01.2016 um 21:58 Uhr

Eiserne, wenn ich dich recht verstanden habe, wurde eine Sitzung einberufen, zu der du als BRM nicht eingeladen wurdest. Schon gar nicht rechtzeitig und mit der Möglichkeit, dich vorzubereiten, richtig? Dann mangelt es an ordnungsgemäßer Ladung, und die Beschlüsse sind unwirksam. Im Gegenteil, man könnte darüber nachdenken, ob in der -offensichtlich vorsätzlichen- fehlerhafen Ladung ein grober Pflichtverstoß nach §23 BetrVG vorliegt.

C
celestro

04.01.2016 um 14:27 Uhr

Langsam ... "Eiserne" war leider zu Hause. Urlaub ?

Wenn ein BR-Mitglied z.B. Urlaub hatte und nicht deutlich gemacht hat, seine BR-Aktivitäten im Urlaub auszuführen, könnte das mit dem vorsätzlich fehlerhaft schnell nach hinten los gehen.

Auch wenn die Wohnung in diesem Fall nur 100 m vom Betrieb entfernt ist.

C
Challenger

04.01.2016 um 16:31 Uhr

Tach auch, wenn es gängige Praxis war,daß arbeitsunfähige und/oder urlausabwesende BR-Mitglieder zu Sitzungen geladen wurden,hast Du meines erachtens gute Chancen, den Beschluß des BR analog zu §19 BetrVG anzufechten. Aber Achtung: Die Anfechtungsfrist beträgt ZWEI WOCHEN ab bekanntwerden des BR-Beschlusses. Ich empfehle Dir daher, ALLE SITZUNGSPROTOKOLLE zu durchforsten,aus denen hervorgeht,daß krankheitsbedingte oder urlaubsabwe- sende BR-Mitglieder an Sitzungen teilgenommen haben.Und dann ab damit zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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