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Seminar Ablehnung durch AG

S
Schico
Nov 2016 bearbeitet

Kann der AG grundsätzlich ein BR Seminar ablehnen, mit der Begründung er sehe keine Notwendigkeit keine betriebliche Erfordernis . Thema des Seminars: Arbeiten bis 67 oft unmöglich!

1.22004

Community-Antworten (4)

S
Schico

08.02.2013 um 11:58 Uhr

Habe viele Antworten schon im Internet gefunden, danke. Da wir uns bei Rente und Vorruhestand nur an die gesetzlichen Vorgaben halten, keine Altersteilzeit oder andere Modelle mehr haben oder einführen werden lt. AG ist die Ablehnung wohl begründet.

C
Celest

08.02.2013 um 12:31 Uhr

Warum wirfst du die Flinte so schnell ins Korn? - Ein Argument für das Seminar könnte doch durchaus sein, dass bisher solche Maßnahmen nicht geplant sind, ihr euch aber darüber informieren möchtet, damit ihr der GF evtl. doch entsprechende Maßnahmen aktiv vorschlagen könnt und zu Verhandlungen hierüber auffordern möchtet.....

Schließlich hat hier der BR auch ein Initativ-Rech (wenn nicht sogar eine Pflicht) ;)

R
rkoch

08.02.2013 um 13:06 Uhr

Beachte vor allem: Ein derartiges "politisches" Thema wird i.d.R. nach §37 (7) BetrVG (!) ausgeschrieben. Hier gilt nicht der Erforderlichkeitsgrundsatz des §37 (6), sondern nur die Anspruchsbegrenzung des §37 (7)! Also genau hinschauen.

Selbst wenn das Seminar nach §37 (6) ausgeschrieben sein sollte (was ich bei DEM Thema bezweifle, es sei denn hinter dem Thema verstecken sich eben unmittelbare Handlungsfelder des BR), kann der BR noch Ansprüche auf §37 (7) darauf anwenden, wenn es ansonsten die Anforderungen nach §37 (7) erfüllt, was ich hier annehme. Im Zweifelsfalle hilft diesbezüglich ein Anruf beim Anbieter.

K
Kölner

09.02.2013 um 12:34 Uhr

@rkoch Aber dann liegt das doch wohl eher am Seminaranbieter. Es ist m.E. kein rein politisches Thema, wenn man sich mit den arbeitsmarktpolitischen Geschehnissen rund ums Altern im eigenen Betrieb auseinandersetzt UND dann auch hinisichtlich des eigenen Betriebes Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen bekommt. Dann wird das konkret und macht absolut Sinn - auch nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Da also eher die Seminaranbieter gefragt, die hier konkreter und nicht abstruser solche Themen anzubieten haben.

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