Zeitlich befristeter AN hat mir seinen AV und die Verlängerungen vorgelegt. Bis zu 2 Jahren wurde eingehalten, auch die Anzahl der Verlängerungen ist auf den ersten Blick OK. Nur das jeweilige Datum, von - bis, ist verwirrend. Würde ein Gericht bei Entfristungsklage des AN ihm Recht geben oder es nur als als Tippfehler des AG werten?
Also bitte mal aufs Datum achten.

VERTRAG: Der Mitarbeiter wird zeitbefristet eingestellt. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.04.2011. Es endet, ohne das es ...... mit Ablauf des 31.03.2012

VERTRAGSVERLÄNGERUNG 1: Hiermit verlängern wir ..... Ihres Vertrages vom 10.03.2011bis zum 30.09.2012

VERTRAGSVERLÄNGERUNG 2: Hiermit verlängern wir ..... Ihres Vertrages vom 10.03.2011bis zum 10.03.2013

Habe nochmal alle Daten gerade nochmal überprüft, steht wirklich so in den Verträgen.

Besten Dank für eure Einschätzung