Entfristungklage ratsam?
Zeitlich befristeter AN hat mir seinen AV und die Verlängerungen vorgelegt. Bis zu 2 Jahren wurde eingehalten, auch die Anzahl der Verlängerungen ist auf den ersten Blick OK. Nur das jeweilige Datum, von - bis, ist verwirrend. Würde ein Gericht bei Entfristungsklage des AN ihm Recht geben oder es nur als als Tippfehler des AG werten? Also bitte mal aufs Datum achten.
VERTRAG: Der Mitarbeiter wird zeitbefristet eingestellt. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.04.2011. Es endet, ohne das es ...... mit Ablauf des 31.03.2012
VERTRAGSVERLÄNGERUNG 1: Hiermit verlängern wir ..... Ihres Vertrages vom 10.03.2011bis zum 30.09.2012
VERTRAGSVERLÄNGERUNG 2: Hiermit verlängern wir ..... Ihres Vertrages vom 10.03.2011bis zum 10.03.2013
Habe nochmal alle Daten gerade nochmal überprüft, steht wirklich so in den Verträgen.
Besten Dank für eure Einschätzung
Community-Antworten (11)
07.02.2013 um 23:13 Uhr
Hallo Harvey, ich sehe da keinen Fehler, der einen Anspruch auf Entfristung begründen könnte. Es gibt zwei Verlängerungen innerhalb von 2 Jahren, das ist so vom TzBefrG gedeckt. Die Schreibfehler sind zwar lustig, bewirken aber keine Überschreitung der Maximalzeit, und es gibt auch nur zwei Verlängerungen.
Bei dem Towuhabohu, dass da bei Euch in der Personalabteilung herrscht, könnte der Kollege natürlich kackfrech versuchen, einfach weiter zu arbeiten nach dem Motto: Ich dachte, mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31.03.2013?! Nimmt der Chef die Weiterarbeit wiederspruchslos zur Kenntnis, hätte er sich den Arbeitsplatz unbefristet erschlichen.
07.02.2013 um 23:25 Uhr
wo seht ihr da "Tippfehler"
wenn der erste Vertrag am 10.03.2011 geschlossen wurde und der dann zweimal verlängert wird
bei "Entfristung" wird immer nur die letzte Befristung überprüft, und die scheint mir in Ordnung, wenn sie vor Arbeitsbeginn (also noch im September 2012) unterzeichnet wurde
08.02.2013 um 08:14 Uhr
Nach meiner Rechnung ist die zweite Verlängerung aber einen Tag zu lang.
08.02.2013 um 09:15 Uhr
Nach meiner Rechnung ist die zweite Verlängerung aber einen Tag zu lang.
Da wären wir wieder bei dem alten Thema: Ab wann besteht ein Arbeitsvertrag? Ab dem Datum des Vertragsschlusses oder ab Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses.
I.d.R. wird auf den Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses abzustellen sein. Die letzte Verlängerung hätte also sogar bis zum 31.03.2013 gehen können. Hier hat wohl jemand Angst vor der Frage da oben gehabt und sich gar um einen Tag vertan, ansonsten macht dieser Enddatum wenig Sinn.. Zulässig ist er IMHO allemal.
BTW: Ich sehe auch keine Schreibfehler, der am 10.03.2011 ("VERTRAG voM 10.03.", nicht etwas "voN 10.03. BIS") geschlossene (unterschriebene!) Vertrag mit Vertragsbeginn 01.04.2011, wurde zwei mal verlängert... Genau das steht da. Wo also ist ein Schreibfehler?
08.02.2013 um 09:15 Uhr
Hallo, mal unabhängig davon, ob die Befristung rechtens ist, sind die angegebenen Daten schon etwas verwirrend und, aus meiner Sicht, eher zum Nachteil des Beschäftigten, da es ja gar keine 2 Jahre sind
- Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.04.2011. Es endet, ohne das es ...... mit Ablauf des 31.03.2012
VERTRAGSVERLÄNGERUNG 1:...Vertrages vom 10.03.2011 bis zum 30.09.2012
VERTRAGSVERLÄNGERUNG 2:...Vertrages vom 10.03.2011bis zum 10.03.2013
Das Arbeitsverhältnis würde erst am 31.03.2013 2 Jahr lang bestehen oder hab ich Tomaten auf den Augen?
08.02.2013 um 09:34 Uhr
@nicoline Schon richtig wie du es gelesen hast, aber wo steht geschrieben dass es 2 Jahre sein müssen, es sind eben 20 Tage weniger. Er könnte bis 31.3. verlängert werden, oder eben nur bis 10.03.2013
08.02.2013 um 09:38 Uhr
Ach, da bin ich der irrigen Annahme gewesen, der AN hätte am 10.03.2011 seinen ersten Arbeitstag gehabt.
"Da wären wir wieder bei dem alten Thema: Ab wann besteht ein Arbeitsvertrag? Ab dem Datum des Vertragsschlusses oder ab Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses."
nene, hast schon Recht, der Tag der Arbeitsaufnahme ist maßgeblich. Wann der unterschrieben wurde spielt keine Rolle.
Aber einen Nachteil, wie von nicoline beschrieben, kann ich auch nicht erkennen. Das würde einen Anspruch voraussetzen.
08.02.2013 um 09:49 Uhr
Na ja, Nachteil meinte ich nur bezogen darauf,dass es ja gar nicht 2 Jahre sind, ohne rechtliche oder andere Anspruchsgedanken, im Sinne von "schade" ;-))
08.02.2013 um 10:06 Uhr
Aber mal abwarten ob sich der Arbeitgeber noch an das krumme Austrittsdatum erinnert. Am besten hält der Arbeitnehmer jetzt die Füße still und kommt am 11.03 einfach zur Arbeit. Drei Tage danach geht er ganz erschrocken zum Arbeitgeber und weist ihn darauf hin, daß der Arbeitsvertrag ja schon ausgelaufen ist und sie etwas neu regeln müssen.
08.02.2013 um 10:54 Uhr
.... so würde ich es auch machen. Aber ich würde den BR schicken. Dann kann man noch überraschter aus der Wäsche kucken.
Vielleicht klappt es ja.
08.02.2013 um 14:34 Uhr
sie etwas neu regeln müssen.
Echt? Was denn?
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