Erstellt am 20.10.2006 um 11:50 Uhr von pit47
Hallo KAJA,
sehe bitte im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Auch Arbeitssicherheitsgesetz.
Erstellt am 20.10.2006 um 13:15 Uhr von Fayence
KAJA,
schau mal auf diese Seite!
http://www.lfas.bayern.de/arbeitsmedizin/hinweise_betriebsaerzte/ifsg_problember/arbmed_ifsg.htm
Das Infektionsschutzgesetz findest Du hier: http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html
Erstellt am 20.10.2006 um 23:58 Uhr von Akira
Hallo KAJA
Dies ist doch in den Unfallverhütungsvorschriften zu finden.
Unfallverhütungsvorschriften werden auf Grund des § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) erlassen und sind ein wichtiges Element der Prävention.
Unternehmer ist nach §136SGB VII insbesondere derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht.
Versichert sind alle Personen, die nach den §§ 2ff. SGB VII den Schutz der gesetzlichenUnfallversicherung genießen.
Sieh Dir auch mal Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVII) an und zwar §2 und § 15 an.
Mehr dazu findest Du auch im ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), §3 und folgende.
Ein Betriebsarzt ist nicht schlecht, aber auf Grund deiner Aussage arbeiten doch in eurer Klinik Ärzte,
es besteht warscheinlich auch eine Anweisung, der zu entnehmen ist das die jenigen, welche mit den jungen Leuten engen Kontakt haben sich regelmäßig untersuchen lassen MÜSSEN.
Dies zählt zu den Grunpflichten des Arbeitgebers.