Meldung Schwerbehinderung - ratsam für den AN?
Hallo, ist es ratsam für einen Arbeitnehmer in der psychosozialen Versorgung (Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen seit über 10 Jahren) seine gerade selbst erworbene 50% Schwerbehinderung, auch aufgrund einer psychischen Erkrankung, dem Arbeitgeber zu melden? Z.B. aus Angst vor Kündigung oder Benachteiligung wegen fehlender 100%tiger seelischer Gesundheit? Vielen Dank für eine Antwort
Community-Antworten (1)
10.11.2006 um 19:25 Uhr
Hi taikodo,
wenn Dein Kollege einen Grad der Behinderung von 50% hat, egal ob "richtige" 50% oder gleichgestellte %, MUSS der AG auf jeden Fall davon in Kenntniss gesetzt werden. Sind ja nicht nur Vorteile die Dein Kollege dadurch hat (Kündigungsschutz usw) sondern auch Pflichten für den AG nach SGB IX. Sollte daraufhin dein Kollege irgendwelche Benachteiligungen erfahren, so ist das gerichtlich verbietbar/einklagbar. Natürlich ist auch darauf zu achten ob seine behinderung ihm irgendwelche attestierten Arbeitsverbote nennt. Denn es kann passieren, dass trotz behinderung ihm kein seiner behinderung enstprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Das kann zu einer personenbedingten Kündigung führen. Aber da hat zum Glück das Integrationsamt auch noch ein Wort mitzureden.
Mein Rat: Dein Kollege sollte so schnell wie möglich seine Behinderung melden!
Gruß
da-grinch
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