Erstellt am 10.11.2006 um 18:25 Uhr von da-grinch
Hi taikodo,
wenn Dein Kollege einen Grad der Behinderung von 50% hat, egal ob "richtige" 50% oder gleichgestellte %, MUSS der AG auf jeden Fall davon in Kenntniss gesetzt werden.
Sind ja nicht nur Vorteile die Dein Kollege dadurch hat (Kündigungsschutz usw) sondern auch Pflichten für den AG nach SGB IX.
Sollte daraufhin dein Kollege irgendwelche Benachteiligungen erfahren, so ist das gerichtlich verbietbar/einklagbar.
Natürlich ist auch darauf zu achten ob seine behinderung ihm irgendwelche attestierten Arbeitsverbote nennt.
Denn es kann passieren, dass trotz behinderung ihm kein seiner behinderung enstprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Das kann zu einer personenbedingten Kündigung führen. Aber da hat zum Glück das Integrationsamt auch noch ein Wort mitzureden.
Mein Rat: Dein Kollege sollte so schnell wie möglich seine Behinderung melden!
Gruß
da-grinch