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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verzicht auf Überstundenabgeltung zum Erhalt der Arbeitsplätze - Ist eine Betriebsvereinbarung ratsam?

B
Bruno
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein neuer BR. Personal sollte eingespart und damit Überstunden abgebaut werden, Arbeitsabläufe haben sich geändert. Keinerlei Informationen über die stufenweise angesetzten Pläne des Chefs gehen an uns, es geht nicht mit Bitten, auch nicht mit Aufforderung. Auf die von uns geäußerten Bedenken in einigen Punkten wird höhnisch reagiert, Tatsachen vor den Mitarbeitern verdreht dargestellt, der BR bei den Kollegen in Mißkredit gebracht. Kleckerweise erhalten wir dann in Teamsitzungen die neuen Info. Nun sollen wir auf einen Teil unserer Überstunden-Abgeltung verzichten, Begründung: Erhalt der Arbeitsplätze. Unsere Frage richtet sich dahingehend: Ist eine Betriebsvereinbarung ratsam? Was tun, wenn sich das Team weiter spaltet und einige auf ihre Ü-Stunden-Abgeltung verzichten? Wir bezweifeln, dass es dem Unternehmen wirklich schlecht geht. Gruß an alle, Bruno

6.80205

Community-Antworten (5)

T
Tiger

07.05.2008 um 10:09 Uhr

Hi,

also das ist alles sehr verworren! Es sollen Ü Stunden reduziert werden und dafür wird Personal abgebaut??? (das macht man normal mit mehr Personal)

Gibt es für eure Endlohnung keinen Tarifvertrag? Was darin steht gild und der AG müßte ihn neu Verhandeln (eventuell in einem Haustarif) wenn er keine Zulagen mehr Zahlen will.

Gruß Tiger

V
VIONÄR

08.05.2008 um 11:46 Uhr

Lohnverzicht hat selten was gebracht, höchstens, dass die Forderungen der AG immer dreister werden. Deshalb sollte man sich darauf nicht einlassen. Außerdem ist der Ausgleich in Freizeit ja auch noch eine Möglichkeit, die Stunden nicht verfallen zu lassen, oder aber die Einführung eines Arbeitszeitkontos!

Wie man allerdings mit weniger Personal Überstunden abbauen will, kann sich mir auch nicht erschließen!

B
Bruno

09.05.2008 um 02:36 Uhr

Hallo,

Es gibt einen Tarifvertrag, aber daran hält er sich nicht. es ist tatsächlich verworren, der Grund ist der, dass uns Kundschaft weggeblieben ist. Der Chef möchte, dass jeder einen Teil der Überstunden unentgeltlich streichen läßt. Den restlichen Überstundenabbau will er mit Reduzierung des Personals pro Schicht zusätzlich erreichen. Wir befürchten auch, dass demnächst noch mehr auf zukommt. Uns ist einiges unklar. Er bezieht uns vom BR nicht mit ein, stellt Tatsachen vor den Kollegen verdreht dar. Es ist auch so, dass er alle informations- und mitbestimmungsrechtlichen Maßnahmen am BR vorbei durchzieht. Bitten und Aufforderungen dazu läßt er außer Acht. Deshalb meine Frage, ob hier Betriebsvereinbarungen eine klare Linie schaffen können.

C
Catweazle

10.05.2008 um 12:26 Uhr

@Bruno,

wenn der AG sich noch nicht einmal an den TV hält wird eine BV auch nichts bringen. Wahrscheinlich wäre diese BV wegen des Tarifvorbehalts nach § 77 III BetrVG unwirksam.

S
Spartacus

10.05.2008 um 17:39 Uhr

Moin, ich sehe das auch so-der AG ignoriert euch, warum soll er sich durch eine BV binden lassen? Ihr müßt euren rechtsanspruch geltend mache. nehmt euch einen Anwalt. Der wird evtl. klage beim Arbeitsgericht einreichen( wegen Mißachtung der MR des BR). Die wirtschaftliche Lage erfährt der Wirtschaftsausschuß-soweit vorhanden. Zu streichung von überstunden und "beschäftigungssicherung" holt euch besser rat von eurer zuständigen Gewerkschaft.

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