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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übergabe eines Arbeitsplatzes

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Wanda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, es geht mir um die Zuständigigkeit der Übergabe eines Arbeitsplatzes im Falle der (eigenen) Kündigung des Stelleninhabers. Unser GF ist der Meinung, der Mitarbeiter sei verantwortlich für eine verlässliche Übergabe seiner Aufgaben. Wo kann ich darüber etwas nachlesen bzw. gibt es einschlägige Literatur oder vtl. sogar schon Urteile? Danke im Voraus johannes

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Community-Antworten (2)

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paula

08.04.2009 um 15:56 Uhr

für mich gehört es zu den Nebenfplichten aus dem Arbeitsverhältnis, dass ein ausscheidender MA seinen Arbeitsplatz so hinterläßt dass er problemlos übernommen werden kann. Auch eine Übergabe und Einweisung gehört meines Erachtens dazu. aber das ist alles sicher auch abhängig von der betroffenen Tätigkeit

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Wanda

08.04.2009 um 16:39 Uhr

Danke, es geht auch darum, dass es keine nachbesetzung des arbeitsplatzes gibt. der bisherige Stelleninhaber hat z. B. ein seltenes PC-Programm gesteuert. Dafür gibt es keinen Nachfolger. Hätte doch der Chef dafür sorgen müssen und nicht der Mitarbeiter, oder?

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