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Parkplätze für Chefärzte?

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Calais
Nov 2016 bearbeitet

hallo Forum, uns steht nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zu Verfügung. Chef- und Oberärzte sollen jetzt feste Parkplätze bekommen, um den Rest dürfen wir uns balgen. Ich weiß, dass wir bei der Parkplatz-Verteilung nach § 87, 1 in der Mitbstimmung sind. Nur eine Frage, um mich abzusichern: Das schließt die Chefärzte mit ein? So wie ich es verstehe, ist der einzige Parkplatz, bei dem wir nichts mitzubestimmen haben, doch der des Geschäftsführers. Oder Vielen Dank Calais

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Community-Antworten (3)

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Charlys

07.02.2013 um 17:07 Uhr

(BAG, Beschluss vom 7.2.2012, 1 ABR 63/10). Betriebsrat hat Mitspracherecht bei Vergabe von Parkplätzen

Doch der AG könnte hier die MB teilweise aushebeln, er macht den den Chef- und Oberärzten die Parkplätze zu Lohnbestandteilen, müsste ggf die ArbV ändern. und/oder gibt denen Dienstwagen, dann wäre der BR hier heraus.

Denn selbst wenn das Thema eines der Einigungsstelle werden würde, hätte diese Chef- und Oberärzten Vorrang das ArbV/Lohnbestandteil und damit wären diese Parkplätze aus der Maße der freien zu vergebenden heraus.

G
gironimo

07.02.2013 um 18:11 Uhr

das mit den Dienstwagen kann ich noch nachvollziehen. Aber ansonsten sehe ich doch eher das Kollektivrecht vor dem Individualrecht.

Wenn Oberärzte AN im Sinne des § 5 BetrVG sind wie alle anderen AN, ist der BR aus meiner Sicht in der Mitbestimmung (ob sich allerdings ein Streit mit E-Stelle wirklich lohnt??)

B
Betriebsrätin

07.02.2013 um 18:46 Uhr

@gironimo

das mit dem Pakplatz als Gehaltsbestandteil könnte möglich sein und hätte dann Vorrang, denn es wäre ja dann Gehalt. Habe bisher noch von keinem Fall gehört wo AG solches zu Gehaltsbestandteilen gemacht/genutzt haben, möglich ist es aber. Der AN müsste dann diesen Vorteil nur versteuern, also die fiktiven Mehrkosten als Geldwerten Vorteil.

Der BR kann nicht fordern, dass AN auf Gehaltsbestandteile zu Ginsten anderer verzichten. Du würdest bestimmt auch auf die Barrikaden gehen, wenn der BR fordern würde Du müsstest zu Gunsten der Koll auf Gehalt verzichten.

Kann man nun nur hoffen, dass hier kein AG mitlesen und dann auf Ideen kommen.

PS: Die Änderung/Ergänzung des ArbV wäre dann sogar MB_frei

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