hallo Forum,
uns steht nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zu Verfügung. Chef- und Oberärzte sollen jetzt feste Parkplätze bekommen, um den Rest dürfen wir uns balgen. Ich weiß, dass wir bei der Parkplatz-Verteilung nach § 87, 1 in der Mitbstimmung sind. Nur eine Frage, um mich abzusichern: Das schließt die Chefärzte mit ein? So wie ich es verstehe, ist der einzige Parkplatz, bei dem wir nichts mitzubestimmen haben, doch der des Geschäftsführers.
Oder
Vielen Dank
Calais