FSJ und BFD im Stellenplan
In unserem Klinikum werden die FSJ ler und Bundesfreiwilligendienstler sehr oft auch an Wochenenden, Feiertagen und im schichtdienst eingesetzt. Frei tage oftmals Fehlanzeige und Schichtzuschläge werden auch nicht gezahlt. Nun erhielten wir die Information der Personalabteilung, das diese Hilfskräfte im Stellenplan der Pflege mit einem Anteil von 4,4 Vollzeitstellen hinterlegt werden. Wir sind davon ausgegangen, das die Einsätze zusätzlich zum Personal erfolgen. Ansonsten würden Sie ja Stellen des 1. Arbeitsmarktes ersetzen?
Wer kennt sich aus? Wie läuft das bei Euch?
Community-Antworten (1)
07.02.2013 um 14:23 Uhr
Passat, in § 3 Absatz 1 letzter Satz des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst steht: "Der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral auszugestalten."
Diesen Satz finde ich im FSJ Gesetz nicht.
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