Erstellt am 07.02.2013 um 00:56 Uhr von Erdenbürger
BetrVG§ 80 Allgemeine Aufgaben......
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:........
1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;......
Wie Du siehst steht es im BetrVG drinn, dass ihr darüber zu wachen habt, also ihr müsst auch tätigt werden, wenn kein Mitarbeiter traut sich zu beschwören. Genauer Information wie eine Arbeitsstelle gestallten werden musst bekommst Du beim Amt für Arbeitsschutz. Wenn ihr wirklich nicht mit Eueren AG klar kommt, dann könnt ihr auch die Kollegen vom Amt für Arbeitsschutz bitten bei euch eine Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze zu machen.
Erstellt am 07.02.2013 um 10:09 Uhr von gironimo
siehe auch http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsplatz/bueroraum/titel.htm