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Falsche Entgelttarifgruppe

B
brhotel
Jan 2018 bearbeitet

Wir mussten leider feststellen, dass eine Mitarbeiterin nicht umgruppiert wurde. Hat Sie auf eine rückwirkende Umgruppierung anrecht? Sie war bereits einmal beim AG und der lehnte die Umgruppierung ab, nun hat sie sich rechtlich beraten lassen und Sie hat Anspruch.

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Community-Antworten (8)

C
Charlys

06.02.2013 um 18:57 Uhr

?????????? Du stellst eine Frage und im nächsten Satz beantwortes Du sie selber, also was willst Du noch, ein Lob oder?????

T
Tanzbär

06.02.2013 um 19:17 Uhr

@Charlys Naja, sie hat sich beraten lassen und hat demnach Anspruch auf die Umgruppierung. Die Frage lautete aber, ob sie rückwirkend umgruppiert werden kann/muss oder ab heutigem Tag. Ich weiß es nicht und Deine Antwort war Quatsch.

C
Charlys

06.02.2013 um 19:27 Uhr

@Tanzbär

Hallo,

nun aber die Frage, aus welchem Teil des Satzes "nun hat sie sich rechtlich beraten lassen und Sie hat Anspruch." kannst Du erkenn, dass eben der Teil "rückwirkend" nicht azcg beraten und beantwortet wurde???

Welche Glaskugel hast Du??

übrigens hate er! Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Az: 19 Sa 1681/09

Urteil vom 19.01.2010

T
Tanzbär

06.02.2013 um 20:03 Uhr

;)) Weil eben ansonsten die Frage unsinnig wäre und ich gehe einfach mal davon aus, dass da eine Frage unglücklich formuliert, aber sinnvoll, gestellt wurde.

M
Marianne

06.02.2013 um 20:36 Uhr

Tanzbär

Dann war Deine Antwort mit dem "Quatsch" aber daneben. Denn dann hat Charly doch richtig bemerkt und nachgefragt.

N
nicoline

06.02.2013 um 20:41 Uhr

Wir mussten leider feststellen, dass eine Mitarbeiterin nicht umgruppiert wurde. Das ist ja schade!

Hat Sie auf eine rückwirkende Umgruppierung anrecht? Wahrscheinlich ja.

Sie war bereits einmal beim AG und der lehnte die Umgruppierung ab Mit welcher Begründung denn?

  • nun hat sie sich rechtlich beraten lassen und Sie hat Anspruch. * Wer hat sie denn rechtlich beraten und erkennt der AG das Ergebnis dieser Beratung jetzt an?
B
brhotel

07.02.2013 um 05:06 Uhr

Guten Morgen,

vielleicht habe ich die Frage gestern falsch formuliert, sorry!!

*Begründung der Ablehnung: So etwas gibt es bei uns nicht. *Beratung hat Sie durch die Gewerkschaft bekommen. *Ob der AG das annimmt, weiß ich nicht, der MA hat das jetzt per Brief beantragt.

*Die Umgruppierung hätte laut Tarifvertrag auf Grund von Berufsjahren in der gleichen Position stattfinden müssen. Leider hätte dies schon vor 1 1/2 Jahren passieren müssen.

N
nicoline

07.02.2013 um 08:59 Uhr

Begründung der Ablehnung: So etwas gibt es bei uns nicht. Das ist ja vollkommener Blödsinn, wenn der TV bei euch vollumfänglich angewendet wird.

der MA hat das jetzt per Brief beantragt. Das ist genau der richtige Weg. Kann aber trotzdem sein, dass der AG nicht will, dann muss er klagen. Wenn er Mitglied der Gewerkschaft ist, dürfte das ja dann kein Problem sein.

Leider hätte dies schon vor 1 1/2 Jahren passieren müssen. Dann hat der MA maximal im Rahmen der im TV vorhandenen Ausschlussfrist Anspruch auf rückwirkende Vergütung. Wenn im TV keine Ausschlussfrist vorhanden ist, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

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