Falsche Berufsbezeichnung auf Kandidatenliste
Der Wahlvorstand hat auf der ausgehängten Kandidatenliste eine falsche Berufsbezeichnung für einen Kandidaten veröffendlicht ist nun die Kandidatenliste ungültig .
Community-Antworten (8)
14.04.2010 um 19:32 Uhr
Hallo! Das dürfte ein sogenannter "heilbarer" Mangel sein.Per Beschluss kann der WV die Liste korrigieren.
14.04.2010 um 22:09 Uhr
sueton, hilf mir mal auf die Sprünge, wo steht, dass der WV einen sogenannten "heilbaren Mangel" auf der Vorschlagsliste per Beschluss heilen kann?
14.04.2010 um 22:23 Uhr
nicoline heute mal wieder kleinlich unterwegs? Trägst du auch kleinkarierte Kleidung? Dann solltest du auch berücksichtigen , das es die ausgehängte Liste ist.
Der WV beschließt den Mangel zu beheben und gut ist es.
14.04.2010 um 22:25 Uhr
@nicoline Entschuldigung,falsche Ausdrucksweise meinerseits. Natürlich teilt der WV dem Listenvertreter diesen Mangel und die Möglichkeit der Behebung mit.Hast schon recht,bei solchen Sachen korrekt bleiben.Ich hätte das "lassen" nicht vergessen sollen,wobei sich jetzt die Frage stellt,ob wir von der Kandidatenliste wie Schichtler oder der Vorschlagsliste wie Du reden?!
14.04.2010 um 22:45 Uhr
sueton, nein, ich meinte die ausgehängte Kandidatenliste und mir war nicht bekannt, dass der WV auf dieser etwas ändern kann, per Beschluss, deswegen ja die Bitte, mir auf die Sprünge zu helfen. Aber die "falsche Ausdrucksweise" hat mich zusätzlich verwirrt ;-))
14.04.2010 um 22:54 Uhr
der WV hat den Aushang gemacht , und den Fehler reingebastelt , warum sollte er ihn nicht ändern dürfen? Ist doch nicht das Wahlausschreiben.
14.04.2010 um 22:55 Uhr
Schichtler nimm bitte die Begrenzung raus!
14.04.2010 um 23:00 Uhr
@nicoline Laut Gesetzgeber ist der WV nur als Organ handlungsfähig und muß alle seine Entscheidungen durch Beschluss treffen.Wenn die Liste offensichtliche Fehler enthält - falsche Angaben zur Tätigkeit,grobe Schreibfehler - ist er zum Handeln verpflichtet.
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