Erstellt am 06.02.2013 um 11:15 Uhr von Riedo
auf jeden Fall.
Andernfalls wäre die Wahl des neuen zwar nicht ungültig, aber Gegebenenfalls intern anfechtbar.
Es könnte ja sein, dass an der Wahl Ersatzmitglieder teilgenommen haben und den ordentlichen aber hier fehlenden, dieses so nicht gefällt.
Dies ist natürlich stark abhängig von der Anzahl und Einstellung der BR Mitglieder. Bei nur 3en dürften hier wohl keine Probleme auftauchen.
Dies ist zwar ein interner Geschäftsvorgang des BR und könnte behandelt werden wie man es gerade möchte. Da es aber jemanden geben könnte dem dies nicht gefällt, solltest Du es einfach auf die TO setzen.
TO 4. Vier oder halt den der nach den Standard TO´s kommt. Dieses, da Du ja bei den Standard TO´s noch im Amt bist und die Sitzung leitest.
TO 4 Neuwahl des Vorsitzenden
Da der VS auf der heutigen Sitzung sein Amt niederlegt, muss der VS neu gewählt werden.
Da die TO ja einige Zeit vor der Sitzung den BRlern zugehen sollte/muss, sollten sie schon Wissen was auf sie zukommt.
Erstellt am 06.02.2013 um 13:02 Uhr von rkoch
Kleine Korrektur zu Riedo:
Den Vorsitz ABGEBEN, das geht einfach durch Erklärung des Vorsitzenden und ist streng genommen an keinen Zeitpunkt gebunden. Die Erklärung muss nur gegenüber dem BR abgegeben werden. Wie, ist wieder egal. Im Extremfall ist also auch eine mündlich zu verschiedenen Zeitpunkten gegenüber allen einzelnen BRM abgegebene Rücktrittserklärung zulässig, wenn auch wenig sinnvoll. In die TO muss der Rücktritt nicht (kann aber natürlich als TOP laufen, das macht die Sache nicht ungültig).
Rein bezogen auf die eigentliche Frage greift Riedos Antwort die weitere Vorgehensweise auf... Ab dann geht es im Grunde so weiter wie Riedo schreibt. Der beabsichtigte Rücktritt des BRV ergibt sich für die BRM dann ggf. schlüssig aus dem TOP Wahl des BRV.
Erstellt am 07.02.2013 um 17:21 Uhr von Riedo
@rkoch
Deine Aussage ist natürlich korrekt, da er ja wieder als Normalo im BR bleiben möchte, gehe ich einmal davon aus, dass dieses so schmerzlos wie möglich sein sollte.
Der von Dir geschilderte Ablauf ist natürlich möglich, ob dieser aber dann so schmerzfrei abläuft, wage ich doch zu bezweifeln.
Er hätte dann bei der nächsten Sitzung, die ja dann der Stelli hätte einberufen müssen, bestimmt ein wenig Spießruten laufen dürfen.
Und ein bisschen Contenance wollen wir doch auch noch walten lassen.
Erstellt am 08.02.2013 um 08:37 Uhr von rkoch
@Riedo
> ob dieser aber dann so schmerzfrei abläuft, wage ich doch zu bezweifeln.
deswegen hab ich ja geschrieben "... wenn auch wenig sinnvoll". Die Variante das ordentlich vorzubereiten und dann auf der Sitzung zu machen sollte eigentlich immer der Weg der ersten Wahl sein, außer man will Ärger provozieren.