Umgehung betriebsbedingter Kündigung durch Ernennung zum WA
Guten Morgen zusammen,
unser AG will einige Kollegen in ihren Stunden hochsetzen. Andere widerum will er (laut seiner Meinung MUSS er) demnächst betriebsbedingt kündigen. Das uns das nicht gefällt, steht ausser Frage. Nun haben wir die geniale (?) Idee, die Kollegen, welche evtl. raus fliegen sollen, in den Wirtschaftsausschuss zu berufen. Somit wären sie ja erweitert geschützt. Entfristet sind sie alle. Was haltet ihr davon? Ein toller Schachzug oder eher ein dummer Versuch, den Arbeitgeber vorzuführen? Die andere Möglichkeit wäre, die Standardanhörungen abzulehnen und auf ne Klage der Gekündigten zu hoffen...
Gruß
Community-Antworten (10)
06.02.2013 um 10:01 Uhr
Mitglieder des WA haben keinen besonderen Kündigungsschutz wie Betriebsräte. Wie kommst du darauf? Ihr solltet euch mal darum kümmern ob die Sozialauswahl stimmt, wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Und wie Stunden hochsetzen, so einfach geht das ja auch wieder nicht.
06.02.2013 um 10:17 Uhr
Wenn Ihr von derartigen Änderungen erfahrt, solltet Ihr einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern.
Und natürlich - wenn der AG kündigen will wiedersprechen.
06.02.2013 um 10:23 Uhr
Da haben wir den §78 missverstanden. Schade, wäre zu einfach gewesen.
06.02.2013 um 10:25 Uhr
Stunden hochsetzen, je nachdem wieviele Std ist es MB §99. Also dieser Maßnahme genau wegen drohender Kündigung widersprechen
06.02.2013 um 10:27 Uhr
Es entsteht der Eindruck von Schulungsbedarf
06.02.2013 um 10:30 Uhr
nach 99 haben wir ja auch abgelehnt. Der Schulungsbedarf besteht zweifelsohne... haben gerade 2 Seminare beschlossen.
06.02.2013 um 12:39 Uhr
Da haben wir den §78 missverstanden.
Der Kündigungsschutz der Amtsträger ergibt sich nicht aus §78 BetrVG, sondern aus §15 KSchG. Dort wird der WA nicht erwähnt. Das wird damit begründet, dass der WA als gemeinsames Gremium von AG und AN keine "aktive" Stellung einnimmt, es also nicht zu Konfliktsituationen kommen kann und also AN im WA keinen besonderen Schutz benötigen.
Wahlvorstand/-bewerber/-initiatoren werden hingegen wieder in §15 KSchG erwähnt, logisch, sonst könnte der AG die Wahl des BR schnell beenden indem er diese wegkündigt.
Zur Zulässigkeit der Kündigung: Die betriebsbedingte Kündigung von AN ist nur zulässig, so weit der AG aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung für die zu kündigenden Arbeitnehmer keinen Beschäftigungsbedarf mehr hat. Das kann nur argumentiert werden, wenn derern Tätigkeit ERSATZLOS entfällt. Den "wegfallenden" Beschäftigungsbedarf also durch Erhöhung der AZ anderer AN zu ersetzen führt also die Sache ad absurdum, da der Beschäftigungsbedarf ja eben NICHT wegfällt, sondern nur "umverlagert" wird.
Wie hier allerdings der 99er ins Spiel kommt erschließt sich mir erstmal nicht... Die VERTRAGLICHE Erhöhung der Stundenzahl eines Vollzeitbeschäftigten auf eine darüber hinausgehende Stundenzahl ist IMHO im Sinne des BetrVG weder eine Versetzung noch eine Einstellung (im Gegensatz zu einer wesentlichen Anhebung (oder eine Anhebung auf Vollzeit) der AZ eines TZ-Beschäftigten).
06.02.2013 um 15:52 Uhr
Sorry das ich auf meinen eigenen Beitrag antworte :-) aber mir ist so eine Idee in den Kopf geschossen....
Was haltet ihr davon als BR zurückzutreten? Dann wählt ihr die Betroffenen in den Wahlvorstand bzw. sie lassen sich aufstellen, etc....
Nee, nicht wirklich oder? Aber das wäre theoretisch das was ihr wolltet..... Ob der AG gegen eine derart "strategische" Kündigungsschutzbeschaffung erfolgreich vorgehen könnte, lasse ich mal offen... Am Ende kündigt er halt ein paar andere AN.
06.02.2013 um 19:03 Uhr
Der Kündigumngsschutz für Wahlbewerber greift nur 6 Monate. Ihr könnt ja weiter nicht alle in den BR wählen. Also kündigt der AG dann den anderen!
Also denen welche dann kein BRM mehr sind. Sollten dan welche den nachwirkenden aus dem jetzigen Amt noch haben, muss der AG nur die Zeit abwrten, dann schlägt er zu.
06.02.2013 um 21:14 Uhr
eure diskussionswege sind schauderhaft!
brberlin, mm nach solltet ihr versuchen durch verhinderung der stundenerhöhung arbeitsplätze zu retten.
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